Beitrags­erhöhung in der privaten Kranken­versicherung

Welche Tarife 2024 teurer werden

Mit Beginn des Jahres 2024 stehen Versicherten der privaten Krankenversicherung signifikante Beitragserhöhungen bevor. Im Gegensatz zu den moderaten Anstiegen von zwei bis drei Prozent in den vorherigen Jahren, wird eine durchschnittliche Erhöhung der Beiträge um sieben Prozent erwartet. Diese Entwicklung betrifft verschiedene Anbieter von privaten Krankenversicherungen - von Allianz bis universa. In diesem Artikel untersuchen wir, welche Versicherer speziell ihre Tarife anpassen und für welche Kundengruppen stabile Beiträge prognostiziert werden. Die Details zur Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung für das Jahr 2024 finden Sie hier umfassend dargestellt.

PKV-Beitragserhöhung 2024: Hier steigen die PKV-Tarife

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung der Höchstbeitrag gesetzlich festgelegt wird, kalkulieren die PKV-Anbieter die Tarifprämien nach eigenen Vorschriften. So kann es vorkommen, dass die Anpassungen in der privaten Krankenversicherung höher als in der GKV ausfallen. 

Eine Anpassung erfolgt meist zum Stichtag 1. Januar. In diesem Fall werden die Schreiben zur PKV-Beitragserhöhung bis Ende November versendet. Eine Ausnahme bildet die DKV (01.04.). Bei den dargstellten Sätzen handelt es sich um die Erhöhung der Neugeschäftsprämien. Für Bestandskunden fällt die Tariferhöhung durch die Zuweisung von Altersrückstellungen in der Regel geringer aus. 

Übrigens: Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) müssen die Prämien in der privaten Pflegepflichtversicherung (Tarife PVN und PVB) deutlich angehoben werden.

Die Werte basieren auf Daten der Software Gewa-Comp, Meldungen der PKV-Versicherer und eigenen Recherchen.
 

Versicherer Tarif Anpassung
Allianz AM 90 PU 4-5%
  AMB 90 U 6-7%
  AMB S U 3%
  AMP 90 PU 4-6%
ARAG 210, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209  
AXA EL Bonus ca. 8-10%
  EL Bonus-U  
  Vital 900-U  
  VA 100/2 ca. 12%
DEVK AM-V0 / AM-V1 / AM-V2 / AM-V3 10%
Generali GesundheitPro1 / GesundheitPro2 10-16%
  GesundheitProP 12-13%
Hallesche NK.select XL Bonus 8,6%
  NK.select XL 600 11,1%
  NK.select XL 1200 10,7%
  NK.select XL 3000 10,0%
  MAS.2 4,1%
  MAS.3 4,7%
  NK.Bonus 8,6%
  NK.4 14,6%
  NK.2 9,7%
  NK.1 8,0%
HanseMerkur KVT 1000, KVT 500 ca. 9%
Inter QualiMed Exklusiv 300 U / 1200 U 6-7%
  QualiMed Exklusiv 600 U 9-11%
  QualiMed Premium 1200 U 8-10%
  QualiMed Premium 600 U 6-8%
  QualiMed Premium 300 U 5%
Münchener Verein 861 BONUS CARE ADVANCE Plus 8-10%
SDK AM 30 / AM 31 7%
  AM 32 / AM 33 9-10%
universa uni-A 100, uni-A 155, uni-A 310, uni-A 620, uni-A 1360, uni-A 80  
  uni-VE 900 K, uni-VE-1300 G, uni-VE 1300 H, uni-VE 2000 G, uni-VE 2000 H  
  uni-intro Privat 300, uni-intro Privat-Spezial  
  uni-AM 155  
  uni-A 155-S-BBAE, uni-A 80 S-BBAE, uni-ST2/100 S-BBAE  

Bei den aufgeführten Prozentsätzen handelt es sich um die Anpassung der Prämien für Neukunden. Bei Bestandskunden fällt die Anpassung in der Regel geringer aus. 

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Warum steigen die Beiträge so sprunghaft?

Die Prämien für einen Tarif dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst dann erhöht werden, wenn ein sogenannter Schwellenwert überschritten wird, d.h. wenn die tatsächlichen Kosten über die kalkulierten Ausgaben liegen. In der Regel sind dies 5 oder 10 Prozent im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten.

Nicht in jedem Jahr werden diese Schwellenwerte erreicht, so dass auch keine Beitragsanpassung erfolgt. Daher kann es vorkommen, dass bei Überschreiten des Schwellenwertes in einem Jahr die Anpassungen der Vorjahre "nachgeholt" werden. Zusätzlich zu den höheren Kosten für Personal und Material werden dann auch die geringeren Zinsen einkalkuliert. Als Folge dessen steigen die Beiträge "sprunghaft" an. Nicht selten kommt es demzufolge zu Tariferhöhungen von 10 Prozent und mehr. 

Wichtig für Versicherte ist jedoch die langfristige Beitragsentwicklung. So wird z. B. der Tarif NK.1 der Hallesche Krankenversicherung um 8 Prozent angepasst. Seit Auflage im 2013 liegt die durchschnittliche Anpassung bei lediglich 2,5 Prozent pro Jahr. Im Tarif NK.2 liegt die Tarifanpassung im Schnitt sogar nur bei 1,9 Prozent pro Jahr.

Übrigens: Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge erhöht. Nur erhalten die Versicherten kein gesondertes Schreiben der Krankenkasse über die höheren Prämien. So erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr. Zudem wird zum 01.01.2024 der Zusatzbeitrag heraufgesetzt.

Warum PKV-Tarife erhöht werden müssen

Auch zum 1. Januar 2024 wird so mancher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) teurer. Derzeit halten sich die Unternehmen noch bedeckt, was die Höhe angeht. Doch spätestens im Oktober / November werden die Anpassungssätze veröffentlicht. Warum die Tarife von Allianz, AXA, Debeka, DKV und Co. von einer Beitragserhöhung betroffen sind, wird nachfolgend dargestellt.  

  • Zum 01.01.2024 steigen die PKV-Beiträge laut PKV-Verband im Schnitt um 7 Prozent.
  • Fast jeder 2. Privatversicherte ist von einer Erhöhung betroffen.
  • Höhere Leistungsausgaben und niedrige Zinsen als Ursache.
  • Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, um den Beitrag zu senken.
  • Im Schnitt wachsen die Beiträge für privat und gesetzlich Versicherte gleich stark.

Steigende Ausgaben verteuern einen Tarif in der privaten Krankenversicherung. So muss der Beitrag heraufgesetzt werden, wenn sich die Kosten für Medikamente oder medizinisches Personal erhöhen. Zunehmend wird die Kalkulation jedoch durch die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Zinsen über den Haufen geworfen. Durch die Niedrigzinsen werfen die Altersrückstellungen nicht mehr genug ab. Die Folge: Geringe Zinsen führen in der privaten Krankenversicherung zu höheren Beiträgen. Welche privaten Krankenversicherungen besonders betroffen sind, zeigen wir Ihnen in der Übersicht. In diesem Jahr kommt eine massive Anpassung der Pflegebeiträge hinzu. Hier wirken sich die Verbesserungen bei den Pflegeleistungen aus.

Dennoch: Laut einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV sind die Beiträge für Privatversicherte in den letzten 10 Jahren geringer gestiegen als bei gesetzlich Krankenversicherten. Im Schnitt mussten Privatversicherte einen jährlichen Prämienanstieg von 2,8 Prozent verkraften. Bei Kassenpatienten lag das Plus im gleichen Zeitraum hingegen bei 3,4 Prozent

Beitragsgarantien: Stabile Beiträge

Bisher haben folgende Versicherer eine Beitragsgarantie für ausgewählte Tarife bis Ende 2024 ausgesprochen.

Hallesche

  • NK.select L 600 / 1200 / 3000
  • NK.select L Bonus
  • NK.select S 600 / 1200 / 3000
  • NK.select S Bonus

HanseMerkur

  • KVS1, KVS3, EKV (Start Fit, Business Fit),
  • AZP, PS3, EGO (Best Fit, Pro Fit Plus),
  • KB, KBE (Be Fit Start),
  • A, P3B, P2EB, ZA (Be Fit),
  • KVT500 (Kids Fit).

Bayerische Beamtenkrankenkasse / UKV

  • CompactPRIVAT - START 20 A, START 250 B
  • CompactPRIVAT - START 900 A, START 900 B
  • CompactPRIVAT / S
  • CompactPRIVAT / S - PLUS
  • GesundheitVARIO 400 / 600 / 1600
  • VARIO KlinikPlus
  • VARIO ZahnPlus

BGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit von Prämienanpassungen

Immer kommt es im Zusammenhang mit Prämienanpassungen zu Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zugunsten des Versicherers gefällt. Damit wurde ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Köln revidiert.

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungskunde die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen seines Versicherers angezweifelt. Er klagte auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge. 

Der BGH wieś die Klage ab und gab dem Versicherer recht. Demnach stellen die Musterbedingungen des PKV-Verbandes (§8 Abs. 1 MB / KK 2009) in Verbindung mit den Tarifbedingungen eine rechtlich wirksame Grundlage für die Anpassungen dar. 

BGH-Urteil vom 22. Juni 2022 – IV ZR 253/20

Vorinstanzen:
OLG Köln - Urteil vom 22. September 2020 – 9 U 237/19
LG Köln - Urteil vom 18. September 2019 – 23 O 392/18

Tricks bei Anpassungen: So werden PKV-Versicherte besänftigt

Beitragsanpassungen in der PKV sind aufgrund des medizinischen Fortschritts unausweichlich. Ärgerlich ist, wenn der Beitrag von einem Jahr auf das andere um bis zu 80 Euro steigt. Um Versicherte zu beruhigen, lassen sich einige Anbieter besondere Maßnahmen einfallen. Folgende "Tricks" werden in der privaten Krankenversicherung angewendet:

Treuebonus / Tarifbonus / Nachlass: Für Bestandskunden gibt es eine zeitlich befristete Gutschrift. Der Versicherer gewährt einen Beitragsrabatt von z.B. 30 Euro im Monat. Damit wird die Beitragsanpassung abgemildert. Was viele Versicherte jedoch nicht wissen: Entfällt die Gutschrift nach einem Jahr, bedeutet dies faktisch die nächste saftige Erhöhung. Denn ein Bonus wird aus Überschüssen des Versicherers finanziert. Bei steigenden Kosten und geringeren Kapitalerträgen entfällt der Bonus. Lassen Sie sich also von dieser kurzfristigen Maßnahme nicht blenden.

Erhöhung des Selbstbehalts: Konstanter Beitrag, aber höhere Selbstbeteiligung - mancher Versicherer greift zu diesem Mittel, um den Versicherungsschutz auf den ersten Blick nicht zu verteuern. Dies belastet den Kunden zwar erst, wenn Rechnungen eingereicht werden, stellt im Kern jedoch eine "versteckte" Beitragsanpassung dar.

Warum steigt der Beitrag in der PKV?

So vielschichtig wie die Tarife sind auch die Gründe für eine Beitragserhöhung. Zur Panikmache besteht jedoch kein Anlass. Denn nach Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV lagen die Steigerungen in der PKV zwischen 2013 bis 2023 bei 2,8 Prozent im Jahr. Für gesetzlich Versicherte lag die Anpassungsrate im selben Zeitraum bei 3,4 Prozent. 

  • Steigende Gesundheitskosten: Höhere Löhne für medizinisches Personal und neue Medikamente führen u.a. zu einem stetigen Anstieg der Gesundheitskosten. In der PKV gab es in den letzten 10 Jahren z.B. im Bereich der stationären Leistungen eine Kostenanstieg von 41%. Die Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind im gleichen Zeitraum sogar um 79% gestiegen.
  • Sinkende Zinsen: Die Zinsen, die die privaten Krankenversicherer für die Altersrückstellungen erwirtschaften, sind seit Jahren auf Talfahrt. Sinkt der Rechnungszins zur Beitragskalkulation, müssen die Prämien angehoben werden. Eine Zinssenkung von 0,1 Prozentpunkten führt zu einer Beitragserhöhung von 1 bis 1,5 Prozent.
  • Steigende Lebenserwartung: Laut Statistik (Sterbetafel 2014) ist die Lebenserwartung eines 30-jährigen Mannes von 79,7 Jahren im Jahr 1995 auf fast 85 Jahre im Jahr 2014 gestiegen. Diese zusätzlichen Lebensjahre müssen bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden. Denn für die zusätzlichen Lebensjahre fallen Gesundheitskosten an. Durch die Bildung von Altersrückstellungen muss die PKV vorausschauend diese höheren Kosten bereits heute in den Beiträgen berücksichtigen. 
  • Bessere Diagnosen und Therapien: Der medizinische Fortschritt und die Forschung machen es möglich, dass heutzutage Krankheiten erfolgreich behandelt werden können, für die es vor einigen Jahren noch keine Hilfe gab. Gezielte Diagnosen durch neue (und teure) bildgebende Verfahren (z.B. Computertomografie) und modere Operationstechniken ermöglichen eine gezielte Behandlung und Operationen auch von älteren Versicherten. Doch dies hat seinen Preis. 
  • Zunahme von Volkskrankheiten: Stress, ungesunde Ernährung und wenig Bewegung sorgen für einen Anstieg bei Diabetes mellitus, Übergewicht oder Rückenerkrankungen. Auch dies führt zuzunehmenden Gesundheitskosten.

Die Beitragserhöhung kann das PKV-Unternehmen jedoch nicht willkürlich vornehmen. Vielmehr muss gemäß § 12b VAG ein unabhängiger Treuhänder der Beitragsanpassung zustimmen. Der Treuhänder stellt fest, ob die Anpassungssätze im Einklang mit den Kalkulationsvorschriften des Versicherungsgesetzes steht. Dazu müssen verschiedene Rechnungsgrundlagen und mathematische Formeln berücksichtigt werden.

Was können PKV-Kunden bei einer Beitragsanpassung tun?

Gerade ältere Kunden sind von einer Beitragserhöhung besonders betroffen. Denn höhere Krankheitskosten müssen über die Altersrückstellung in den Beitrag einkalkuliert werden. Aufgrund der fehlenden Ansparzeit ist dazu stets ein größerer Geldbetrag erforderlich als bei jungen Versicherten.

  • PKV-Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte kann in einen anderen, günstigeren Tarif seines Versicherers wechseln. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Beim Tarifwechsel werden die vorhandenen Rücklagen angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nur bei Mehr-Leistungen. 
  • Über 60-Jährige: Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, erhält in der Beitragsinformation einen konkreten Hinweis auf andere Tarife, wenn sie günstiger sind. 
  • Leitlinien des PKV-Verbandes: Ein Großteil der Versicherer hält sich freiwillig an bestimmte Richtlinien beim Wechsel des Tarifs. So wird Versicherten eine persönliche Beratung angeboten und eine Bearbeitung innerhalb von 15 Arbeitstagen zugesichert. 
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung: Wer sich stärker an den Kosten beteiligt, kann den Beitrag (deutlich) senken. 
  • Beitragsentlastungstarif: Um hohen Beiträgen im Alter zu entgehen, empfiehlt die Stiftung Warentest einen speziellen Vorsorgetarif. Mit diesem Vorsorgeplan wird eine garantierte Beitragssenkung im Rentenalter erreicht. Dazu muss man in jungen Jahren einen höheren Beitrag entrichten, der verzinslich angelegt wird. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der privaten Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig.
  • Leistung verringern: Der Verzicht auf den Chefarzt im Krankenhaus oder den Heilpraktiker kann eine monatliche Beitragsersparnis von bis zu 100 Euro bringen. Doch Vorsicht: Wer später wieder auf diese Leistung zurückgreifen will, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Daher sollte man diesen Schritt nur nach ausführlicher Beratung über Vor- und Nachteile in Erwägung ziehen.
  • Wechsel in Standard- oder Basistarif: Für ältere Versicherte hat der Gesetzgeber zwei Grundtarife eingeführt. Diese müssen von jedem PKV-Unternehmen angeboten werden. Die Leistungen orientieren sich am Katalog der gesetzlichen Kassen. Der Beitrag ist auf einen Höchstwert begrenzt. Häufig bietet der Tarifwechsel in einen "Normaltarif" höhere Einsparmöglichkeiten.
  • Wechsel der Versicherung: Als letzte Möglichkeit bietet sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung an. Zu beachten ist, dass in diesem Fall beim neuen Versicherer eine Gesundheitsprüfung stattfindet, die dazu führen kann, dass man den gewünschten Versicherungsschutz nicht erhält. In den meisten Fällen verbleiben die angesammelten Altersrückstellungen beim bisherigen Versicherer. Übrigens: Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Übrigens: Die Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn das Einkommen des privat Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder Arbeitslosigkeit eintritt. Ein Kunde, der bereits älter als 55 Jahre ist, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. 

Zahlen zur Beitragsentwicklung von PKV-Tarifen

Neben dem Leistungsumfang steht die Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherung bei der Bewertung eines PKV-Tarifs ganz oben. Verschiedene Rating-Agenturen bewerten daher die Beitragsstabilität.

Mehr Leistungen und besseren Service - genau diese Vorteile versprechen sich Kassenpatienten beim Wechsel in die private Krankenversicherung. Doch das Plus an Qualität hat seinen Preis: Die Prämien für PKV-Verträge legen jährlich zwischen 4 bis 6 Prozent zu. Je nach Tarif und Versicherer kann die Beitragsentwicklung auch darüber liegen. 35-jährige Privatpatienten müssen damit rechnen, dass sich ihre Prämien bis zum Rentenalter verdoppeln.

Nachfolgend die Beitragsentwicklungen von ausgewählten PKV-Tarifen (Werte pro Jahr seit 2013):

Allianz

  • AktiMed 90 P: +3,7%
  • AktiMed Plus 90 P: +2,6%
  • AktiMed Plus 100: +0,6%
  • AktiMed Best 90: +1,1% 
  • Ärzte Plus 100: +3,6%
  • Ärzte Best 100: +1,5%

Häufige Fragen zur Krankenversicherung & Beitragsanpassung

Warum kommt es zu plötzlich stark steigenden Beiträgen?

Für Tariferhöhungen in der PKV gibt es gesetzliche Vorschriften. Für eine Beitragsanpassung müssen die Ausgaben für Versicherungsleistungen in einem Tarif um mindestens 10 Prozent höher liegen als ursprünglich angenommen. Dieser Schwellenwert wird zum Glück nicht jedes Jahr überschritten. Daher erfolgt auch keine Beitragserhöhung. Trotzdem verteuern sich medizinische Leistungen in jedem Jahr. Sobald der Schwellenwert überschritten wird, werden die Kostensteigerungen der letzten Jahre aufgeholt. Dadurch kommt es zu einer Beitragserhöhung in größerem Umfang.

Welche Rolle spielen die Niedrigzinsen für meine Krankenversicherung?

Für jeden Vertrag werden Altersrückstellungen gebildet. Dieser Sparbeitrag dient zur Abmilderung der höheren Kosten im Rentenalter. In der Vergangenheit lag der sogenannte Rechnungszins für alle Tarife bei 3,5 Prozent. Inzwischen mussten die Versicherer die Werte auf 2,5 bis 2,7 Prozent senken. Allerdings kann der Rechnungszins nur angepasst werden, wenn durch die Kostensteigerungen der Schwellenwert überschritten wird. Also erfolgt auch hier eine Anpassung auf einen Schlag. Dies führt zu sprunghaft steigenden Beiträgen.

Gibt es jedes Jahr eine starke Anpassung?

PKV-Beiträge dürfen nur angepasst werden, wenn die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr stimmt. Dies ist z.B. bei stark steigenden Kosten oder sinkenden Zinsen der Fall. Wenn der Zins weiter auf dem niedrigen Niveau verharrt, kann es erneut zu überdurchschnittlichen Erhöhungen kommen. Im Gegenzug werden bei steigenden Zinsen die Prämien gesenkt, weil der Versicherer wachsende Zinserträge erzielt.

Wäre die GKV die bessere Wahl?

Die Entscheidung für eine Krankenversicherung sollte nicht allein vom Beitrag abhängig gemacht werden. Entscheidend für eine geeignete Versicherung sind die Qualität des Anbieters und die Versorgung im Krankheitsfall. In der PKV kann der Vertrag individuell gestaltet werden. So können z.B. Leistungen wie das Einbettzimmer im Krankenhaus eingeschlossen werden. Keine Budgetgrenzen für Ärzte, neue Diagnoseverfahren und Arzneimittel sorgen für einen umfassenden Schutz im Vergleich zur GKV.

Wie verläuft die PKV-Beitragsentwicklung bis zur Rente?

In den Medien kursieren "Horrorzahlen" über die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung. Wer sich für die Private entscheidet, muss angeblich mit einer Verdopplung oder Verdreifachung der Prämien rechnen.

Vergleicht man die gesetzliche und private Versicherung fällt auf, dass die Entwicklung in beiden Systemen ähnlich verläuft. So musste in freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 1980 etwa 230 Euro monatlich bezahlen. Im Jahr 2018 liegt dieser Wert bereits bei rund 690 Euro - und das trotz zahlreicher Reformen. Auch bei den privaten Anbietern ist die Beitragsentwicklung ähnlich verlaufen. Im Unterschied zur GKV kann die PKV die Leistungen jedoch nicht kürzen.