GEZ-Rundfunkbeitrag
Seit dem 1. Januar 2013 gilt ein neues Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender. Der GEZ-Rundfunkbeitrag wird seither pro Wohnung erhoben und liegt im Jahr 2023 bei 18,36 EUR monatlich.
Was die Rundfunkgebühr umfasst
Seit 2013 wird die GEZ-Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und nennt sich "Rundfunkbeitrag". Für Familien oder Personen in Wohngemeinschaften sind Entlastung vorgesehen. Auch Kinder mit eigenem Einkommen, die im Elternhaus leben, müssen keine zusätzliche Gebühr mehr zahlen. Für Menschen mit Behinderungen, also Personen mit dem Merkzeichen "RF", gilt eine ermäßigte Beitragspflicht.
Die Regelungen zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) seit 01.04.2015 im Überblick:
- Regulärer Rundfunkbeitrag pro Wohnung: 18,36 Euro/Monat,
- Menschen mit Behinderung (Merkzeichen "RF"): 6,12 Euro/Monat,
- Für sozial Schwache: Auf Antrag Befreiung von der Beitragszahlung.
Wie hoch ist der GEZ-Rundfunkbeitrag für Selbstständige und Freiberufler?
Auch für Selbstständige und Freiberufler wurde der GEZ-Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 neu gestaltet. Die Berechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls geräteunabhängig. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter sowie der betrieblichen genutzten Kraftfahrzeuge. Unternehmer müssen künftig nicht mehr alle Geräte innerhalb des Betriebs erfassen. Die Art und die Anzahl der empfangbaren Geräte wie TV, Radio oder Computer wirken sich auf den Beitrag nicht aus.
Beitrag für Betriebsstätten seit dem 1.4.2015:
- bis 8 Mitarbeiter: 6,12 EUR/Monat,
- 9 bis 19 Mitarbeiter: 18,36 EUR/Monat,
- 20 bis 49 Mitarbeiter: 36,72 EUR/Monat,
- 50 bis 249 Mitarbeiter: 91,80 EUR/Monat,
- 250 bis 499 Mitarbeiter: 183,60 EUR/Monat,
- 500 bis 999 Mitarbeiter: 367,20 EUR/Monat,
- 1.000 bis 4.999 Mitarbeiter: 734,40 EUR/Monat,
- 5.000 bis 9.999 Mitarbeiter: 1.468,80 EUR/Monat,
- 10.000 bis 19.999 Mitarbeiter: 2.203,20 EUR/Monat,
- ab 20.000 Mitarbeiter: 3.304,80 EUR/Monat
Ein Firmenfahrzeug ist pro Betriebsstätte beitragsfrei im GEZ-Rundfunkbeitrag bereits enthalten. Für jedes weitere Auto muss ein Betrag von 5,83 Euro pro Monat gezahlt werden. Für Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe richtet sich die Rundfunkgebühr nach der Mitarbeiteranzahl pro Betriebsstätte, der Anzahl an Hotelzimmern pro Betriebsstätte sowie der Zahl der Kraftfahrzeuge. Das jeweils erste Zimmer ist beitragsfrei. Für alle anderen Zimmer fallem 5,83 Euro im Monat an.
Die Regelung verschafft vor allem Kleinunternehmern eine finanzielle Entlastung. Wer bis zu 8 Beschäftigte und nur einen Firmenwagen hat, zahlt lediglich 5,83 Euro pro Monat. Fremdenverkehrsunternehmen keine Gebühren, wenn aus saisonalem Gründen der Betrieb für einen Zeitraum von drei Monaten ruht. Freiberufler und Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zahlen für die Betriebsstätte nichts, wenn für die Privatwohnung bereits eine Gebühr gezahlt wird.
Rundfunkgebühren: Hinweise und Details für Selbstständige und Unternehmen
Die Rundfunkgebühr (früher: GEZ-Gebühr) richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten. Eine Betriebsstätte ist als eine Einheit definiert, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Bei mehreren Einheiten auf einem Grundstück zählt dies als eine Betriebsstätte. Bei den Beschäftigten werden die Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie Bedienstete in einem Dienstverhältnis. Nicht eingerechnet werden hingegen Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Für ein gewerblich genutztes Kraftfahrzeug muss 2023 ein Beitrag von 6,12 Euro pro Monat entrichtet werden. Allerdings ist das erste Kfz bereits im Beitrag für die Betriebsstätte enthalten, so dass keine zusätzliche Gebühr anfällt. Sind mehrere Betriebsstätten vorhanden, ist jeweils ein Kfz pro Betriebsstätte beitragsfrei.
Gesonderte Regelungen gelten für gemeinnützige Einrichtungen und eingetragene Vereine und Stiftungen, Schulen und Hochschulen sowie für Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr.