Altersvorsorge
für Ärzte
Informationen zur Rente
Ärzte müssen dem Versorgungswerk ihres Berufsstandes beitreten. Die Altersvorsorge wird damit nicht über die gesetzliche Rente dargestellt. Die Leistungen aus dem Versorgungswerk werden ausschließlich über die Beiträge der Mediziner finanziert. Der Aufbau einer privaten Rente ist dennoch erforderlich.
Die Versorgungswerke der Ärzte
Die Versorgungswerke nehmen eine Sonderstellung im System der Altersvorsorge ein. Sie funktionieren nach dem Prinzip der Kapitaldeckung und damit ähnlich wie eine private Rentenversicherung. Doch auch Elemente des Umlageverfahrens sind enthalten. Für Ärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft in dem jeweiligen Versorgungswerk. Je nach Region und Beruf existiert ein unterschiedliches Versorgungswerk.
Die Beiträge an die berufsständische Versorgung sind einkommensabhängig. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag und erhält folglich später auch mehr Rente. Kein Mediziner kann der Beitragspflicht entkommen. Die Altersvorsorge kann nicht einfach wie ein privater Vertrag gekündigt werden. Somit ist gewährleistet, dass das Versorgungswerk einen stetigen Geldzufluss von den Ärzten erhält.
Da die Einrichtungen in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auftreten, sind Insolvenzen nahezu ausgeschlossen. Denn im Zweifel beschließt die zuständige Aufsichtsbehörde Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen. Die Geldanlage der Versichertengelder erfolgt wie bei den privaten Anbietern. Dies bedeutet, dass festverzinsliche Anlagen den größten Anteil einnehmen. Maximal 35 Prozent dürfen in Aktien und ähnliche Investment fließen. Auf diese Weise soll die Altersvorsorge der Ärzte auch in Krisenzeiten sicher sein.
Probleme der Ärzteversorgung
Auch berufsständische Versorgungseinrichtungen können in Schwierigkeiten geraten. Zwar bestehen Anlagevorschriften, bei denen die Sicherheit im Vordergrund steht. Dennoch haben einige Versorgungswerke bei der Rente für ihre Ärzte zu stark auf Risikopapiere, namentlich Aktien, gesetzt. Einzelne Versorgungswerke erzielten nach den Kursrückgängen an den weltweiten Börsen sogar Minusrenditen.
Auch andere Faktoren sorgen bei der berufsständischen Altersvorsorge der Mediziner für Probleme. Das Thema Langlebigkeit erfordert eine deutliche Aufstockung der Rückstellungswerte und eine Korrektur bei den Rentenberechnungen. Konkret bedeutet dies, dass auch laufende Renten gekürzt werden können.
Nicht zuletzt werden die Anlageentscheidungen von Personen getroffen, denen möglicherweise die erforderliche Sachkenntnis fehlt. Gerade bei neuen Anlageprodukten kann es passieren, dass die Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden. Die auf den ersten Blick existierende Sicherheit bei der Altersvorsorge für Ärzte, könnte sich langfristig als irrtürmlich erweisen.
Private Altersvorsorge ein Muss
Jeder Mediziner erwirbt sich einen Anspruch auf Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Anhand der Beitragsleistungen lassen sich die voraussichtlichen Rentenwerte ermitteln. Aus den zuvor angesprochenen Problemfeldern folgt jedoch, dass eine private Altersvorsorge unerlässlich ist. Dies ergibt sich allein aus der Notwendigkeit der Risikostreuung.
Wer wollte seine Altersvorsorge allein dem Versorgungswerk überlassen? Daher sollte der Aufbau einer privaten Rente auch für Ärzte zum absoluten Pflichtprogramm gehören. Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:
- Basis-Rente als Altersvorsorge,
- Private Rente für Ärzte,
- Kapital-Lebensversicherung.
Neben steuerlichen Gegebenheiten sollte man die Flexibilität und die Renditemöglichkeiten stets im Blick behalten. Wir bieten Ärzten daher einen kostenlosen Service an. Nutzen Sie den Altersvorsorge Rechner und fordern Ihr individuelles Angebot an.
Grenzwerte für die gesetzliche Rentenversicherung
Für jeden Zweig der Sozialversicherung gilt eine eigene Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Rente wird zwischen der gesetzlichen und der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie zwischen West und Ost unterschieden. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 18,7 %, für die Knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,80 %. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge hälftig vom Arbeitgeber übernommen werden (9,35 %), trägt der Arbeitnehmer in der Knappschaftlachen Rentenversicherung einen höheren Anteil (15,45 %) als der Arbeitgeber (9,35 %).
Folgende Werte gelten ab 1. Januar 2023 für die BBG in der Rentenversicherung:
Rentenversicherung West | Rentenversicherung Ost | Knappschaft West | Knappschaft Ost | |
2023 | 87.600 EUR/Jahr bzw. 7.300 EUR/Monat | 85.200 EUR/Jahr bzw. 7.100 EUR/Monat | 107.400.000 EUR/Jahr bzw. 8.950 EUR/Monat | 104.400.800 EUR/Jahr bzw. 8.700 EUR/Monat |
2018 | 78.000 EUR/Jahr bzw. 6.500 EUR/Monat | 69.600 EUR/Jahr bzw. 5.800 EUR/Monat | 96.000 EUR/Jahr bzw. 8.000 EUR/Monat | 85.800 EUR/Jahr bzw. 7.150 EUR/Monat |
2017 | 76.200 EUR/Jahr bzw. 6.350 EUR/Monat | 68.400 EUR/Jahr bzw. 5.700 EUR/Monat | 94.200 EUR/Jahr bzw. 7.850 EUR/Monat | 84.000 EUR/Jahr bzw. 7.000 EUR/Monat |
2016 | 74.400 EUR/Jahr bzw. 6.200 EUR/Monat | 64.800 EUR/Jahr bzw. 5.400 EUR/Monat | 91.800 EUR/Jahr bzw. 7.650 EUR/Monat | 79.800 EUR/Jahr bzw. 6.650 EUR/Monat |
2015 | 72.600 EUR/Jahr bzw. 6.050 EUR/Monat | 62.400 EUR/Jahr bzw. 5.200 EUR/Monat | 89.400 EUR/Jahr bzw. 7.450 EUR/Monat | 76.200 EUR/Jahr bzw. 6.350 EUR/Monat |
2014 | 71.400 EUR/Jahr bzw. 5.950 EUR/Monat | 60.000 EUR/Jahr bzw. 5.000 EUR/Monat | 87.600 EUR/Jahr bzw. 7.300 EUR/Monat | 73.800 EUR/Jahr bzw. 6.150 EUR/Monat |
2013 | 69.600 EUR/Jahr bzw. 5.800 EUR/Monat | 58.800 EUR/Jahr bzw. 4.900 EUR/Monat | 85.200 EUR/Jahr bzw. 7.100 EUR/Monat | 72.600 EUR/Jahr bzw. 6.050 EUR/Monat |