Krankenversicherung für Neugeborene
Absicherung für die Jüngsten
Die Frage, welche Krankenversicherung Neugeborene benötigen, ist nicht immer leicht zu beantworten. Wir erläutern in welchen Fällen die gesetzliche oder private Krankenversicherung notwendig ist.
Krankenversicherung für Neugeborene - ab wann notwendig?
Werdende Eltern müssen sich auf viele Veränderungen in ihrem Leben einstellen. Je näher der Entbindungstermin rückt, umso aufregender wird meist das Leben. Es wird ein Kinderzimmer eingerichtet, Kinderwagen und Babykleidung müssen angeschafft werden, erstes Spielzeug und die wichtigste Ausstattung für die ersten Lebenstage.
Darüber, welche Krankenversicherung Neugeborene versichert, denken in dieser Situation die wenigsten Eltern nach. Sobald das Kind die Welt erblickt, steigert sich die Aufregung zusätzlich. Dass Neugeborene bei den Meldebehörden angemeldet werden müssen, ist weithin bekannt. Eine Krankenversicherung für das Neugeborene besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht automatisch. Kosten für die medizinische Versorgung des Kindes können aber schon unmittelbar nach der Geburt anfallen.
Das Neugeborene wird unmittelbar nach der Entbindung ärztlich untersucht. Theoretisch fallen in diesem Moment die ersten Behandlungskosten für das Kind an. Da aber so früh noch keine Krankenversicherung bestehen kann, zählt die erste Untersuchung noch zu den Kosten der Entbindung. Danach jedoch sollte schnell geregelt werden, in welcher Krankenversicherung Neugeborene versichert sind.
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Krankenversicherung für Neugeborene - Gesetzliche Krankenkasse
Einfach ist die Krankenversicherung für das Baby, wenn beide Elternteile Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, denn dann wird das Kind kostenlos im Rahmen der Familienversicherung in der Krankenkasse eines Elternteils versichert.
Dazu muss es jedoch bei der Krankenkasse angemeldet werden. Zu diesem Zweck händigt das Standesamt bei der Anmeldung des Kindes unter anderem eine Bescheinigung für die Krankenversicherung aus. Diese Bescheinigung muss der gesetzlichen Krankenkasse des Vaters oder der Mutter vorgelegt werden, damit die Krankenversicherung Neugeborene von Beginn an Gültigkeit hat. In der Regel erfolgt die Familienversicherung bei der Krankenkasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen.
Krankenversicherung für Neugeborene - Private Krankenversicherung
Wenn beide Elternteile Mitglieder von privaten Krankenversicherungen sind, muss auch für das Neugeborene eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Privat versicherte Eltern müssen für das Baby vom Tag der Geburt an einen eigenen Krankenversicherungsbetrag bezahlen. Eine Familienversicherung, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist, gibt es bei privaten Krankenversicherungen nicht.
Eine Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung besteht nur bei der Krankenversicherung, in der die Eltern seit mindestens zwei Monaten versichert sind, wenn das Kind innerhalb der ersten zwei Lebensmonate angemeldet wird.
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, dann hängt es in der Regel vom Einkommen der Eltern ab, in welcher Krankenversicherung Neugeborene versichert werden. Das Kind wird so versichert, wie der Elternteil mit dem höheren Einkommen.
Von dieser Regelung kann es jedoch Ausnahmen geben, da die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oft vorteilhaft ist.