Bundesfreiwilligendienst: Krankenversicherung

Bundesfreiwilligendienst und Krankenkasse

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ermöglicht freiwilliges Engagement in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen und sorgt für die soziale Absicherung der Teilnehmer. Im Folgenden werden die Leistungen und Regelungen, insbesondere zur Krankenversicherung, näher erläutert.

Ziele und Rahmenbedingungen des BFD

  • Der Bundesfreiwilligendienst ersetzt den ausgesetzten Zivildienst und ermöglicht freiwillige Tätigkeiten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Integration, Sport, Zivil- und Katastrophenschutz.
  • Teilnahme ist ab 16 Jahren möglich.

Leistungen für BFD-Teilnehmer

  • Arbeitskleidung
  • Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung)
  • Taschengeld
  • Unterkunft und Verpflegung (sofern gestellt)

Krankenversicherung

  • Versicherungspflicht: Alle Teilnehmer des BFD sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
  • Entgelt im Sinne der Sozialversicherung: Taschengeld und etwaige Sachleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung) gelten als Entgelt.
  • Mitgliedschaft in der GKV: Für die Dauer des BFD ruht eine bestehende Familienversicherung. Die Versicherung läuft über einen eigenständigen Vertrag.
  • Wahlfreiheit: Teilnehmer können die Krankenkasse frei wählen.

​​​​​​Wichtig zu wissen: Zwar müssen die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst in der GKV versichert sein, Sie müssen aber selbst keine Beiträge zahlen. Die anfallenden Beitragskosten werden vollständig von der Einsatzsstelle übernommen.

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Krankenkassenbeitrag während Bundesfreiwilligendienst

Wer sich für den Bundesfreiwilligendienst entscheidet, wird vor dem Gesetz wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender behandelt. Dies hat die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zur Folge. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen. Demnach werden der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil von der Einsatzstelle gezahlt. Ein möglicher Zusatzbeitrag muss von den Teilnehmern des Bundesfreiwilligendienstes nicht gezahlt werden.

Die Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge für Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung. Folgende Sachbezugswerte gelten 2025:

  • Freie Verpflegung: 333 EUR
  • Frei Unterkunft : 282 EUR

Private Krankenversicherung (PKV) während des Freiwilligendienstes

  • Während des Freiwilligendienstes gilt für alle Teilnehmer die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Mitgliedschaft in der PKV ist während dieser Zeit nicht möglich.
  • Durch eine Anwartschaftsversicherung können PKV-Verträge „ruhend“ gestellt werden, wodurch der Wechsel nach dem Freiwilligendienst erleichtert wird.

Kleine und große Anwartschaft

  • Kleine Anwartschaft: Hier wird der Gesundheitszustand „eingefroren“. Ein Wiedereinstieg in die PKV ist nach dem Freiwilligendienst ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
  • Große Anwartschaft: Zusätzlich wird das ursprüngliche Eintrittsalter in der PKV beibehalten, was die Beiträge nach Wiederaufnahme reduziert. Diese Option ist teurer als die kleine Anwartschaft.
  • Die konkreten Konditionen und Kosten legt der jeweilige Krankenversicherer individuell fest.

Private Krankenzusatzversicherung

Freiwilligendienstleistende können zusätzlich zur GKV eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, um ihren Schutz zu erweitern. Die Beiträge hierfür müssen sie selbst tragen.