Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Höhe des Beitragszuschuss zur PKV steigt zum 1. Januar
Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Der Beitragszuschuss zur PKV ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Auch für Ehegatten, Kinder und bei Teilzeit kann der Zuschuss bis zur gesetzlichen Maximalgrenze gewährt werden. Dies gilt übrigens auch während der Elternzeit. Mit der Anhebung der Rechengrößen steigt 2023 der Maximalbeitrag.
- Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss zur PKV.
- Der Beitragszuschuss wird auch für Kinder und Ehepartner gewährt.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur PKV?
Der Höchst-Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur PKV:
- 2023 – 403,99 EUR
- 2022 – 384,58 EUR
- 2021 – 384,58 EUR
- 2020 – 367,97 EUR
- 2019 – 351,66 EUR
- 2018 – 323,03 EUR
Maximaler Zuschuss für die Pflegeversicherung:
- 2023 – 76,06 EUR (51,12 EUR in Sachsen)
- 2022 – 73,77 EUR (49,58 EUR in Sachsen)
- 2021 – 73,77 EUR (49,58 EUR in Sachsen)
- 2020 – 71,48 EUR (48,05 EUR in Sachsen)
- 2019 – 69,20 EUR (46,51 EUR in Sachsen)
- 2018 – 56,42 EUR (34,29 EUR in Sachsen)
Wer privat krankenversichert ist, genießt beim Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung die gleichen Rechte wie gesetzlich Versicherte. Dazu müssen die Leistungen der PKV den Leistungen des SGB V entsprechen. Der Gesetzgeber legt jedes Jahr die Sozialversicherungsgrößen neu fest. Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte des allgemeinen und einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Maximal wird der Zuschuss bis zur aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze gewährt.
Der tatsächliche Beitragszuschuss kann davon jedoch abweichen, wenn der PKV-Beitrag unterhalb des Höchstsatzes zur GKV liegt. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Beitrags bezuschusst, der der Arbeitnehmer für seine private Krankenversicherung tatsächlich zu zahlen hat.
Der Arbeitgeberanteil ist auf 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben. Nur durch eine Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze kann sich daher künftig der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ändern. Der maximale Arbeitgeberanteil gilt sowohl für den Osten als auch den Westen Deutschlands.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern
Voraussetzungen zum Arbeitgeberzuschuss
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte gezahlt wird. Dazu muss der Vertrag Leistungen vorsehen, die den Leistungen des SGB V entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Leistungsumfang in der PKV in der Regel oberhalb der gesetzlichen Krankenkasse liegt.
Es muss sich zudem um eine substitutive Krankenversicherung handeln. Dies bedeutet, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Die Beitragsberechnung muss nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgen. Für jeden Erwachsenen muss eine Altersrückstellung gebildet werden. Weiterhin gilt ein Tarifwechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen.
Der Beitrag für das Krankentagegeld in der PKV fließt in die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ebenfalls mit ein. Die private Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls arbeitgeberzuschussfähig.
Selbst wenn die Tarife eine Beitragsrückerstattung vorsehen, bleibt der Arbeitgeberzuschuss in voller Höhe erhalten. Beschäftigte können also über diesen Umweg noch einen höheren Zuschuss zur PKV erhalten.
Hinweise zur Gehaltsabrechnung für die private Krankenversicherung
Wer als privatversicherter Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss auf Basis des tatsächlich noch ausgezahlten Lohns. Da der Arbeitgeber für gesetzlich Versicherte den vollen Krankenkassenbetrag übernimmt, erhalten PKV-Kunden einen Ausgleich. Dabei wird das fiktive Arbeitsentgelt des Beschäftigten ermittelt. Es liegt bei 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Normalgehalt und Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezuschussung des Arbeitgebers ist auch hier auf den tatsächlich gezahlten Lohn begrenzt.
Wenn das Gehalt eines Privatversicherten nicht die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschreitet und eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen ist, berechnet sich der Beitragszuschuss aus dem Arbeitsentgelt. Dies kann dazu führen, dass die Erstattung bei weniger als der Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags liegt. Dies trifft vor allem auf Beschäftigte in Elternzeit oder Altersteilzeit zu. Der Arbeitgeberzuschuss wird ebenfalls für die Vertragsbestandteile gewährt, die zur Beitragsentlastung im Alter dienen. Dazu zählt der gesetzliche Beitragszuschlag ebenso wie separate Beitragsentlastungstarife der Versicherer.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV und steuerliche Aspekte
Grundsätzlich sind die Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen für die private Krankenversicherung für den Arbeitnehmer steuerfrei. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 62 EStG, sofern der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag zu leisten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Beitragsbescheinigung zur PKV vorlegt.
Unter bestimmten Umständen ist auch die Beteiligung des Firmenchefs an der Selbstbeteiligung bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dazu muss der Arbeitgeber eine Unterstützungskasse oder eine Arbeitnehmervertretung einschalten, sofern er mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt.
Gibt es den Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenzusatzversicherung?
Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten für eine private Krankenzusatzversicherung. Arbeitnehmer müssen den vollen Betrag für eine ambulante, stationäre oder Zahnzusatzversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die Regelungen für den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung sind im SGB V geregelt. Demnach beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für eine private Krankenversicherung, wenn die PKV statt der GKV gewählt wird. Der Zuschuss ist auf den Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt.
Private Zusatzversicherungen werden von Kassenpatienten abgeschlossen, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erweitern möchten. Die Zusatzversicherungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen angeboten. Versicherte haben die Wahl zwischen zahlreichen Ergänzungstarifen. Je nach Leistungsumfang fällt ein Monatsbeitrag an, der zusätzlich zum Kassenbeitrag allein vom Versicherten zu zahlen ist. Die PKV-Zusatzversicherung wird demnach genauso behandelt wie der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse.