Private Krankenversicherung wechseln
Die Regelungen für den PKV-Wechsel
In die private Krankenversicherung (PKV) kann nicht jeder wechseln. Vielmehr gelten bestimmte Voraussetzungen.
- Für Arbeitnehmer gilt zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dafür muss das Jahresgehalt in 2025 über 72.600 EUR liegen.
- Freiberufler und Selbstständige sowie Beamte können jederzeit in die PKV wechseln.
- Der Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV ist zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich.
- Sinkt das Einkommen als Angestellter unter die Entgeltgrenze, wechseln Sie automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wegen Versicherungspflicht.
Wann darf ich von der GKV in die PKV wechseln?
Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, kann nur zu einer privaten Krankenkasse wechseln, wenn das Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2025 liegt der Wert bei 72.600 EUR Jahresbruttoeinkommen. Voraussetzung für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung ist, dass die Grenze sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr überstiegen wird.
Freiberufler / Selbstständige
Unabhängig von der Einkommensgrenze können Freiberufler und Selbstständige mit Aufnahme ihrer Tätigkeit jederzeit in die PKV wechseln. Diese Personengruppen gelten als versicherungsfrei und können daher zwischen GKV und PKV wählen.
Beihilfeberechtigte (Beamte / Anwärter / Referendare)
Personen mit Anspruch auf Beihilfe können ebenfalls ohne besondere Einkommenshürden in eine PKV wechseln. Beamte zahlen aufgrund der Beihilfe besonders wenig in der PKV. Bei Erstverbeamtung gelten zudem besonders günstige Annahmeregelungen.
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Gibt es weitere Voraussetzungen?
Jeder Antragsteller muss Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese sind Teil der Gesundheitsprüfung. Der Versicherer prüft Ihre Angaben. Je nach Ergebnis der Risikoprüfung kommt der Vertrag ohne Einschränkungen oder mit einem Beitragszuschlag zustande. Bei schweren Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes) kann der Antrag abgelehnt werden.
Auch die Bonität des Antragstellers wird geprüft. Bei Personen mit einem negativen SCHUFA-Score oder Zahlungsrückständen beim Finanzamt lehnt die PKV den Antrag ab.
Ab einem bestimmten Alter ist der Wechsel in die PKV ebenfalls nicht mehr möglich. Die Versicherer legen dazu in den Tarifbedingungen ein sog. Höchstaufnahmealter fest. Meist liegt es zwischen 60 bis 70 Jahren.