Private Krankenversicherung wechseln

Die Regelungen für den PKV-Wechsel

In die private Krankenversicherung (PKV) kann nicht jeder wechseln. Vielmehr gelten bestimmte Voraussetzungen. 

  • Für Arbeitnehmer gilt zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dafür muss das Jahresgehalt in 2025 über 72.600 EUR liegen.
  • Freiberufler und Selbstständige sowie Beamte können jederzeit in die PKV wechseln.
  • Der Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV ist zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich.
  • Sinkt das Einkommen als Angestellter unter die Entgeltgrenze, wechseln Sie automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wegen Versicherungspflicht.

Wann darf ich von der GKV in die PKV wechseln?

Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, kann nur zu einer privaten Krankenkasse wechseln, wenn das Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2025 liegt der Wert bei 72.600 EUR Jahresbruttoeinkommen. Voraussetzung für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung ist, dass die Grenze sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr überstiegen wird.

Freiberufler / Selbstständige

Unabhängig von der Einkommensgrenze können Freiberufler und Selbstständige mit Aufnahme ihrer Tätigkeit jederzeit in die PKV wechseln. Diese Personengruppen gelten als versicherungsfrei und können daher zwischen GKV und PKV wählen.

Beihilfeberechtigte (Beamte / Anwärter / Referendare)

Personen mit Anspruch auf Beihilfe können ebenfalls ohne besondere Einkommenshürden in eine PKV wechseln. Beamte zahlen aufgrund der Beihilfe besonders wenig in der PKV. Bei Erstverbeamtung gelten zudem besonders günstige Annahmeregelungen.

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Der Weg in die PKV
Schritt für Schritt erklärt:

1. Voraussetzungen prüfen:

  • Beamte, Freiberufler und Selbstständige können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Arbeitnehmer müssen oberhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze verdienen. Für 2025 liegt diese Grenze bei 72.600 EUR Jahresbruttoeinkommen. Zudem müssen die Wechselfristen eingehalten werden. Grundsätzlich kann man die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

2. Was soll versichert werden:

  • Welche Zusatzleistungen sind mir wichtig (z. B. Brille, Zahnersatz, Heilpraktiker)?
  • Welche medizinische Versorgung lege ich besonders Wert auf (z. B. Chefarztbehandlung im Krankenhaus)?
  • Wie versichere ich meine Familie?

3. Auswahl der PKV:

  • PKV-Vergleich durchführen: Welche Anbieter bieten die besten Konditionen?
  • Wie sicher sind die Beiträge kalkuliert und wie stabil sind sie langfristig, besonders in der Rentenzeit?
  • Wirtschaftliche Solidität des Anbieters prüfen.
  • Welche Anbieter haben in Tests gut abgeschnitten?
  • Welcher Anbieter bietet mir den besten Tarif, der alle meine Wünsche und Anforderungen berücksichtigt?

4. Lohnt der Wechsel in die PKV?

  • Bietet die private Krankenversicherung tatsächlich mehr Leistungen als die gesetzliche?
  • Gibt es eine Beitragsersparnis?
  • Welches System ist insgesamt für mich das beste? Welche Vor- und Nachteile hat es im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung?
  • Beiträge in der Rentenzeit: Wie stabil bleiben die Beiträge, wenn ich älter werde?

5. Antrag stellen:

  • Vor Vertragsbeginn erfolgt in der privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung. Dabei sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben erforderlich.
  • Bei Vorerkrankungen sollte ein Antrag bei mehreren Versicherungsanbietern gestellt werden, um die besten Chancen auf eine Annahme zu haben.
  • Die Gesundheitsangaben müssen für alle mitversicherten Personen (z.B. Familienangehörige) gemacht werden.
  • Weitere persönliche Angaben wie Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID müssen ergänzt werden.

6. Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse:

  • Unter Beachtung der Kündigungsfrist muss die GKV-Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Die Frist beträgt in der Regel 2 Monate zum Monatsende.
  • Die Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Kasse erfolgt, wenn der Vertrag beim privaten Krankenversicherer nachgewiesen werden kann.
  • Der Wechsel wird erst wirksam, wenn der Nachweis über die neue Versicherung rechtzeitig bei der alten Krankenkasse vorgelegt wird.

7. Nachweis der Vorversicherung

  • Die GKV fordert den Nachweis der Vorversicherung (z.B. die Bestätigung der PKV, dass man dort aufgenommen wurde), um die Kündigung korrekt abzuwickeln.
  • Der Wechsel in die neue Krankenversicherung wird erst wirksam, wenn der Nachweis über die neue Versicherung rechtzeitig bei der alten Krankenkasse vorgelegt wird.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

Jeder Antragsteller muss Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese sind Teil der Gesundheitsprüfung. Der Versicherer prüft Ihre Angaben. Je nach Ergebnis der Risikoprüfung kommt der Vertrag ohne Einschränkungen oder mit einem Beitragszuschlag zustande. Bei schweren Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes) kann der Antrag abgelehnt werden.

Auch die Bonität des Antragstellers wird geprüft. Bei Personen mit einem negativen SCHUFA-Score oder Zahlungsrückständen beim Finanzamt lehnt die PKV den Antrag ab.

Ab einem bestimmten Alter ist der Wechsel in die PKV ebenfalls nicht mehr möglich. Die Versicherer legen dazu in den Tarifbedingungen ein sog. Höchstaufnahmealter fest. Meist liegt es zwischen 60 bis 70 Jahren.

Exkurs: Wie funktioniert der Wechsel von PKV zu PKV?
Tipps für Privatversicherte

Tarifwechsel oder Versicherer wechseln?

Für Privatversicherte stellt sich nach einer Beitragsanpassung die Frage nach einem Wechsel des Tarifs. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Doch welches ist die günstigere Option?

Vorteile des Tarifwechsels:

Jeder Privatversicherte hat das gesetzlich verankerte Recht, in einen gleichartigen Tarif des eigenen Versicherers wechseln zu dürfen (§ 204 Abs. 1 VVG).

  • Altersrückstellungen werden auf den neuen Tarif angerechnet.
  • Gesundheitsprüfung ist nur erforderlich, wenn der neue Tarif höhere Leistungen als der alte beinhaltet.
  • Ein internes Tarifwechsel kann zu hohen Ersparnissen führen.

Tipps: Um das Tarifwechselrecht kundenfreundlich zu gestalten, wenden 23 Krankenversicherer (z.B. Allianz, Debeka, DKV, Signal Iduna) einheitliche Richtlinien an. So erhalten Betroffene u.a.:

  • innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung,
  • auf Wunsch eine Beratung durch den Versicherer,
  • einen Vergleich von Alt- und Neutarif.

Was ist mit dem Standard- oder Basistarif?

Standardtarif:

Der Standardtarif bietet Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Für langjährig Versicherte liegt der tatsächliche Beitrag oft unter dem Höchstbetrag.

Voraussetzungen:

  • Der Standardtarif steht allen Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits privat versichert waren.
  • Außerdem müssen die Versicherten das 65. Lebensjahr vollendet haben oder mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielen.

Basistarif:

  • Der Basistarif bietet ebenfalls Leistungen auf GKV-Niveau. Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 in die PKV aufgenommen wurden, können jederzeit in diesen Tarif wechseln.
  • Höchstbeitrag für den Basistarif 2025: 942,64 EUR monatlich zuzüglich der Pflegeversicherung.
  • Für hilfebedürftige Personen im Sinne des Sozialrechts (z. B. Empfänger von Sozialhilfe) gibt es Zuschüsse vom Sozialhilfeträger, die den Beitrag bis zum maximalen Betrag übernehmen können.