Überschussbeteiligung

Die Gewinnbeteiligungen bei den Lebensversicherern

Seit Jahren kennt die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung nur eine Richtung - nach unten. Das Jahr 2023 könnte mit dem Zinsanstieg nun eine Trendwende bringen. Im Schnitt liegt die Gewinnbeteiligung in diesem Jahr bei 2,1 Prozent.

Gewinnbeteiligungen im Abwärtstrend

Eine Kapitallebensversicherung dient für die Absicherung des Alters, zusätzlich kann aber auch eine Absicherung der Familie sowie eine Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden. Für die Altersvorsorge sowie die eventuelle Absicherung von Risiken zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft. Sie legt das Kapital an und kann dadurch Gewinne erzielen.

Diese werden auf der Grundlage der geltenden Gesetze teilweise an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Bei dieser Gewinnausschüttung spricht man von Überschussbeteiligung. Lebensversicherungen sind aufgrund des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) verpflichtet die Versicherungsnehmer am Gewinn zu beteiligen. Die Art und Höhe der Aufteilung des Gewinns auf der Grundlage des Jahresabschlusses obliegt jedoch der Entscheidung des Vorstands.

Je nach Laufzeit der Versicherung kann die Gewinnbeteiligung zu einer Verdopplung der Renten beziehungsweise der einmaligen Kapitalleistung führen. Aus diesem Grund wird diese Beteiligung bei einer Angebotserstellung berücksichtigt. Der Versicherungsinteressent erhält auf seinem Angebotsausdruck neben der garantierten Leistung auch Angaben über die erwartete Leistung inklusive der Überschussbeteiligung. Lebensversicherungen stützen sich dabei auf die aktuelle Finanzsituation. Da diese jedoch kapitalmarktbedingten Schwankungen unterliegen, können diese Leistungen nicht garantiert werden. Aus diesem Grund gestaltet sich die Planung des Kapitalbedarfs aber auch der Vergleich der Angebote der verschiedenen Gesellschaften zum Teil sehr schwierig. Unter Beachtung einiger Hinweise ist ein solcher Vergleich aber möglich.

Aktuelle Überschussbeteiligungen für 2023

  • Allianz: 2,50 %
  • Alte Leipziger: 2,05 %
  • AXA: 2,60 %
  • die Bayerische: 2,70 %
  • Cosmos: 1,80 %
  • Hannoversche: 2,25 %
  • Ideal: 3,00 %
  • Signal Iduna: 2,50 %

Überschussbeteiligung - Lebensversicherung muss sie zahlen

In regelmäßigen Abständen erhalten Versicherungsnehmer eine Mitteilung der Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung inklusive der erreichten Überschussbeteiligung. Lebensversicherungen verschicken diesen Bescheid zumeist einmal jährlich und teilen den Versicherungsnehmern den bereits erworbenen Renten- beziehungsweise Kapitalanspruch mit. Der Grund für den Versand dieser Mitteilung ist in der Schaffung eine Transparenz zu finden, da der Versicherte durch diese Information einen Überblick über den momentanen sowie den zukünftigen zu erwartenden Anspruch unter der Berücksichtigung der derzeitigen Verzinsung erhalten kann. Je nach Versicherungsgesellschaft finden sich zusätzlich noch weitere Angaben im Bescheid. Dies sind zum Beispiel:

  • Summe der bereits eingezahlten Beiträge,
  • Rückkaufwert der Versicherung,
  • Kapitalwert im Fall einer Beitragsfreistellung,
  • Höhe der garantierten Rente beziehungsweise Garantiekapitals.

Im Fall einer Rentenversicherung enthält der Bescheid neben der vertraglichen garantierten Rente auch eine Angabe über eine Rente inklusive der bisher erreichten Überschussbeteiligung. Lebensversicherungen müssen somit die bereits zugesagte Beteiligung zwingend zahlen, der bereits erworbene Anspruch ist bei einem regulären Vertragsverlauf unwiderruflich. Dies bedeutet also, dass die Garantierente zuzüglich des bereits erworbenen Anspruchs aus einer Gewinnbeteiligung zu dem vertraglich vereinbarten Mindestzins zu verzinsen ist. Dabei ist die Höhe des maximalen Garantiezinses, seit dem Jahr 2022 beträgt dieser 0,25 Prozent, gesetzlich festgeschrieben. Zusätzlich zu dem garantierten Zins ist aber auch eine Beteiligung am Überschuss verpflichtend.

Überschussbeteiligung - richtig vergleichen

Der Vergleich einer kapitalbildenden Versicherung gestaltet sich im Gegensatz zu den reinen Risikoversicherungen sehr schwierig. Der Grund hierfür liegt in der Ungewissheit der Überschussbeteiligung. Lebensversicherungen müssen zwar die Mindestverzinsung garantieren, die Berechnung der Überschussrente obliegt jedoch mehr oder weniger den Versicherungsgesellschaften. Sie sind zwar laut Bafin dazu verpflichtet nachvollziehbare und realistische Angebote zu erstellen, können aber zumindest teilweise darüber entscheiden, ob sie eher vorsichtig oder sehr optimistisch kalkulieren. Je nach gewähltem Kalkulationsschema können durch den Zinseszinseffekt selbst bei geringen prozentualen Unterschieden der Gewinnbeteiligung sehr große Unterschiede bei der erwarteten Renten- beziehungsweise Kapitalleistung entstehen.

Da die erwarteten Leistungen in der Praxis so aber nie eintreten, sind diese Annahmen sehr vage. Daraus ergibt sich für den Versicherungsnehmer, dass sich ein Vergleich der Angebote der verschiedenen Gesellschaften schwierig gestaltet. Grundsätzlich müsste er auf die Angaben des Versicherers vertrauen. Es empfiehlt sich allerdings, die Vorhersagegenauigkeit der verschiedenen Anbieter in der Vergangenheit zu überprüfen und die tatsächliche Höhe der Gewinnbeteiligung zwischen den verschiedenen Gesellschaften zu vergleichen.

Neben dieser Renditekontrolle sollte bei kombinierten Versicherungen, insbesondere bei einer integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung, das Zahlungsverhalten des Versicherers bei Leistungseintritt überprüft werden. Hierfür eignen sich zum Beispiel Erfahrungsberichte von anderen Versicherten.