Private Kranken­versicherung
Vorteile und Nachteile

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung? Was sind die Unterschiede von privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)? Die wichtigsten Vor- und Nachteile der PKV im Überblick.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Die private Krankenversicherung bietet höhere Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus.
  • Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Beitrag gezahlt werden.
  • Die Entscheidung für eine PKV sollte nur nach ausführlicher Beratung erfolgen.

Diese Vorteile bietet die private Krankenversicherung

  • Leistungen wie z.B. freie Arztwahl, Einbettzimmer im Krankenhaus und hohe Zahnleistungen können individuell gewählt werden.
  • Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten kürzere Wartezeiten.
  • Exklusiver Zugang zu Privatärzten und Privatkliniken.
  • In Premiumtarifen auch Versiucherungsschutz für Behandlung durch Top-Ärzte im Ausland.
  • Naturheilverfahren, z.B. Heilpraktiker, Akkupunktur und Homöopathie, sind versicherbar.
  • Beitragrückerstattung bei Leistungsfreiheit redziert Beiträge. 
  • Zusatztarife mit garantierter Beitragsreduktion für das Alter.
  • Selbstbeteiligung zur Senkung der Beitragshöhe.
  • Garantierte Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit

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Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV

  GKV PKV
Krankenhausleistungen Einweisung in das dem Wohnort nächst gelegene Krankenhaus. Behandlung durch Belegarzt bzw. diensthabenden Arzt ohne Wahlmöglichkeit. In der Regel Mehrbettzimmer, Zuzahlung von 10€/Tag bis max. 28 Tage/Jahr. Je nach PKV-Tarif freie Wahl unter allen Krankenhäusern, freie Arztwahl (auch: Chefarzt), Ein-/Zweibettzimmer, keine Zuzahlung
Ambulante Behandlung Behandlung ausschließlich durch Vertragsärzte. Arztwechsel sind nur mit Einschränkungen möglich. Freie Wahl des Arztes oder Spezialisten.
Sehhilfen Keine Leistungen, Ausnahme: Personen mit schweren Sehbeinträchtigungen und Kinder In tariflicher Höhe mitversichert
Augen-Lasern Keine Leistungen für Lasik-Behandlungen Je nach Tarif mitversichert
Heilpraktiker Keine Leistungen Je nach PKV-Tarif mitversichert
Vorsorgeuntersuchung Auf gesetzlich festgeschriebene Programme (auch auf Alter) beschränkt Je nach Tarif, auch außerhalb gesetzlicher Programme
Arznei- und Verbandmittel Soweit nicht von Verordnung ausgeschlossen, Zuzahlung 10%, mind. 5€, max. 10€ Erstattung in tariflich gewählter Höhe
Hilfsmittel Zuzahlung zu allen Hilfsmitteln von 10%, mind. 5€, max. 10€; nur in allgemein gebräuchlicher Ausführung Je nach PKV-Tarif bei medizinischer Notwendigkeit ohne Einschränkung auf einen engen Leistungskatalog
Zahnärztliche Behandlung Einfache Versorgungsform, z.B. Amalgam Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen

Nachteile der privaten Krankenversicherung

  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung, dadurch Beitragszuschlag oder Ablehung möglich.
  • Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag zu zahlen, auch für Kinder.
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
  • Anbieterwechsel, vor allem beim Vorerkrankungen, ist in der Regel ungünstig. 
  • Beitrag orientiert sich nicht am Einkommen. 
  • Keine Zahlung von Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
  • Arztrechnungen müssen zunächst vorgelegt werden. 

Wie sinnvoll ist es, in die PKV zu wechseln?
Checkliste:

1. Prüfung der Versicherungspflicht:

Für Arbeitnehmer gilt 2023 die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro Bruttoeinkommen im Jahr bzw. 5.550 Euro im Monat. Liegt das Gehalt über diesem Wert, ist ein Wechsel in die PKV möglich. Beamte, Freiberufler und Selbstständige können sich ohne Einkommensgrenze privat versichern.

2. Familiensituation:

Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind in der PKV nicht beitragsfrei versichert. Dadurch kann der PKV-Beitrag höher als in der GKV ausfallen.

3. Alter:

Je früher man sich für die PKV entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag. In der Regel zahlen Personen über 50 Jahre als Neumitglied in der PKV einen hohen Beitrag.

4. Gesundheit:

Vorerkrankungen führen in der PKV zu höheren Beiträgen. Wichtig ist es, die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

5. PKV im Alter:

Die Ersparnis zur GKV sollte man für das Rentenalter sparen, um die höheren PKV-Kosten abzumildern. 

6. Rückkehr in die GKV:

Ältere Personen über 55 Jahren können nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurück, selbst wenn sie arbeitslos werden oder das Gehalt unter die Entgeltgrenze rutscht. In diesem Fall kann man durch Tarifumstellung in der PKV den Beitrag reduzieren.

Welche Argumente sprechen für die private Krankenversicherung

Freie Tarifwahl

Privat Krankenversicherte können frei entscheiden, welchen Versicherungstarif mit welchen Leistungen sie möchten. So hat jeder die Wahl, ob die Beitragsersparnis oder der Leistungsgedanke im Vordergrund steht.

Die Tarifangebote lassen sich grob in diese drei Kategorien einteilen:

  • Einsteigerschutz: Günstige Tarife mit Leistungen auf Basis der GKV
  • Komfortschutz: Optimales Preis-Leistungsverhältnis
  • Topschutz: Beste medizinische Absicherung, dafür hohe Prämien

Höhere Leistungen nach individuellen Bedürfnissen

PKV-Versicherte haben die Möglichkeit, sich einen Versicherungstarif speziell nach ihren Bedürfnissen zusammenzustellen. Zum möglichen Leistungsumfang zählen u.a.:

  • Chefarztbehandlung,
  • Einzelzimmer im Krankenhaus,
  • Keramik-Zahnersatz und
  • Behandlung von Heilpraktikern.

Die Leistungen werden in einem Vertrag festgehalten und können nicht einseitig von der Versicherung gekürzt werden.

Die Leistungen können je nach Bedarf vereinbart und auch später noch verändert werden. Allerdings darf der Privatversicherer bei Leistungsverbesserungen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Insofern zahlt es sich aus, gleich bei Vertragsabschluss einen hochwertigen Schutz zu vereinbaren. Andernfalls kann der Versicherer bei gesundheitlichen Beschwerden den höherwertigen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt verwehren.

Die Leistungen gelten grundsätzlich europaweit ohne zeitliche Beschränkung. Weltweit bietet jedes PKV-Unternehmen zwei Monat Versicherungsschutz.

Kürzere Wartezeiten

Privatversicherte müssen zudem keine langen Wartezeiten beim Arzt in Kauf nehmen und erhalten schnellen einen Termin beim Facharzt. Dies hängt mit der höheren Vergütung für Privatversicherte zusammen.

Freie Arzt- und Krankenhauswahl

Als Privatversicherte hat man die freie Wahl, jedes - auch privat betriebene - Krankenhaus und jeder Arzt können konsultiert werden, sofern der Tarif die Erstattung dafür vorsieht. 

Altersrückstellungen

Für jeden PKV-Versicherten werden Altersrückstellungen gebildet. Diese werden ab dem 65. Lebensjahr dazu eingesetzt, die Beiträge konstant zu halten. Die Altersrückstellungen werden vom Versicherer verzinslich angelegt. Per Gesetz müssen die privaten Krankenversicherer zehn Prozent vom PKV-Beitrag als Altersrückstellung zurücklegen. Auf diese Weise sorgen privat Versicherte bereits in jungen Jahren für das Alter vor.

Checkliste: Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten?

Vor Vertragsabschluss sollte man sich die Zeit nehmen und den zukünftigen Versicherungsanbieter genau unter die Lupe nehmen. Denn ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann aufgrund des Gesundheitszustandes scheitern. Folgende Kriterien sollte man bei der Wahl der Versicherung berücksichtigen:

Alter der Versicherung: Ein Versicherungsanbieter, der bereits seit Jahrzehnten am Markt ist, verfügt über ausreichende Kenntnisse der komplizierten Beitragskalkulation und hat bereits mehrere (Finanz-)Krisen überstanden.

Kennzahlen: Prüfen Sie versicherungsgeschäftliches Ergebnis, Nettoverzinsung und Rückstellungsquote. Positive Kennzahlen deuten darauf hin, dass der Versicherer in der Lage ist, die Beiträge auch künftig stabil zu halten.

Beitragsentwicklung: Tarifverläufe aus der Vergangenheit zeigen, ob es "Beitragssprünge" mit hohen Anpassungen gegeben hat. Wie haben sich die Beiträge in den letzten 10 bis 20 Jahren entwickelt? Die Historie der Prämien von Alttarifen gibt einen Hinweis, ob der Versicherer solide kalkuliert hat.

Service: Zum Angebot eines PKV-Anbieters sollten eine Hotline und Kontaktmöglichkeiten per Internet gehören. Auch die Schnelligkeit bei der Rechnungserstattung ist ein wichtiges Kriterium. Eine Kunden-App und Tele-Medizin sorgen für schnelle Kontakt- und Behandlungsmöglichkeiten.

Beitragsrückerstattung: Eine Prämienrückzahlung erhalten Sie, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Beitrag fällt dadurch noch geringer aus.

Annahmepolitik des Versicherers: Ein Anbieter, bei dem sich jeder Interessent versichern kann, wächst zwar stark, hat aber bald mit Problemen durch Nichtzahler und kranke Versicherte zu kämpfen. Daher: Ein PKV-Unternehmen sollte eine strikte Selektion durchführen und nur Kunden mit ausreichender Bonität und wenigen Vorerkrankungen versichern.

Umfang des Neugeschäfts: Qualitatives Wachstum ist tendenziell vorteilhaft für die weitere Beitragsentwicklung. Ein Unternehmen, das Kunden verliert, ist für die Zukunft nicht so gut gerüstet wie ein Versicherer, der attraktiv für Neukunden ist.

Testergebnisse: Bei der Entscheidungsfindung kann es hilfreich sein, verschiedene Testberichte heranzuziehen, z.B. Assekurata, Finanztest oder Morgen & Morgen. Aktuelle Tests lassen sich meist gegen Gebühr online abrufen. Die Rangfolge der PKV-Unternehmen entsteht jedoch auf Basis der Analysekriterien und der Gewichtung des Tests. Grundsätzlich gibt es daher keine allgemeingültige Aussage, welches der "beste" private Krankenversicherer ist. Dies ist auch immer von den persönlichen Präferenzen abhängig!

Von daher ist es unbedingt zu empfehlen, einen neutralen Versicherungsexperten mit der Analyse zu beauftragen. Nur mit langjähriger Erfahrung können die Feinheiten in den Versicherungsbedingungen erkannt werden. Hilfreich ist es auch, den Berater nach seiner eigenen Versicherung zu befragen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
 

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Tipps zur Wahl des passenden Versicherungstarifs

Wer die Wahl hat, hat die Qual - die privaten Kassen bieten ihren Kunden individuelle Tarife. Wer sich günstig versichern möchte, kann dies ebenso tun wie der Kunde, der "Luxusleistungen" abgesichert haben möchte. Vor dem Abschluss der Versicherung sollte man sich im Klaren sein, was der Tarif umfassen sollte.

Leistungsumfang: Zunächst sollte man sich im Klaren sein, welche Versorgungsleistungen der Tarif beinhalten soll. Wie sollen die Erstattungen beim Zahnarzt, im Krankenhaus, für die alternative Heilmedizin aussehen? Denn: Möchte man nachträglich höhere Leistungen versichern, kann der private Anbieter dies ablehnen (z.B. aufgrund der bereits eingereichten Rechnungen). Daher gilt: Die private Krankenversicherung sollte gleich zu Versicherungsbeginn passende Leistungen bieten.

Selbstbeteiligung: Achten Sie auf die Selbstbeteiligung! Neben der vereinbarten Eigenbeteiligung von z.B. 400 EUR pro Jahr stecken in manchen Tarifen "versteckte" Selbstbeteiligungen. Dies können Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz oder Psychotherapie sein. Teilweise sehen die Tarife Erstattungen von 80 Prozent für z.B. Physiotherapie vor. Im Krankheitsfall drohen dann hohe Zuzahlungen. Daher sollten Sie vorab die Versicherungsbedingungen prüfen.

Krankentagegeld: Achten Sie auf einen ausreichenden Schutz bei längeren Erkrankungen. In der privaten Krankenversicherung wird dies über den Baustein Krankentagegeld abgesichert, das ab der 7. Woche gezahlt wird. Bei Selbstständigen greift der Versicherungsschutz sogar noch früher. Damit sichern Sie sich im Falle schwer wiegender Krankheiten Ihre Existenz. Vorteil: Die Höhe und die Karenzzeit des Krankentagegeldes sind frei wählbar.

Beitragsentwicklung: Der Einstiegsbeitrag ist nicht die Prämie, die Sie im Rentenalter zahlen müssen. Daher sollten Sie vor einem Abschluss auf die Beitragsentwicklung des gewählten Tarifs achten.

Tarifalter: Junge Tarife weisen oft eine ungünstige Entwicklung auf. Die Tarife sind knapp kalkuliert und werden durch den Tarifwechsel von Altkunden belastet. Nur ein Tarif, der mindestens 10 Jahre alt, sollte in die engere Auswahl genommen werden.

Vorsicht vor Billig- und Einsteigertarifen: Vorsicht gilt grundsätzlich bei besonders günstigen Angeboten. Meist handelt es sich um Tarife, die noch nicht am Markt bestehen. Aussagen über die Beitragssatbilität können daher nicht getroffen werden. Den vermeintlich billigen Einstiegsbeitrag "bezahlen" die Versicherten oft mit überdurchschnittlichen Prämeinerhöhungen. Jeder Versicherungsschutz hat seinen Preis - dies gilt vor allem bei der Krankenversicherung.

Welche PKV-Tarifmodelle gibt es?

Einsteigerschutz

  • Prinzip: Günstiger Tarif mit Leistungsumfang auf Basis der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Vorteil: Beitragsersparnis
  • Nachteil: Geringer Leistungsumfang, teilweise unterhalb des GKV-Niveaus
  • Beispielhafte Leistungsbestandteile: Primärarzt-/ Hausarztprinzip; Mehrbettzimmer im Krankenhaus, 50-60 % Erstattung für Zahnersatz, Keine Erstattung für Heilpraktiker, 75-80 % Erstattung bei direktem Facharztbesuch, Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel 10-20 %

Komfortschutz

  • Prinzip: Tarifangebote mit optimaler Kombination aus Preis und Leistung.
  • Vorteil: Umfangreichere Leistungen, gutes Preis-/Leistungsverhältnis
  • Nachteil: Keine Vollversorgung, Leistungseinbußen in bestimmten Bereichen
  • Beispielhafte Leistungsbestandteile: 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, 70-80 % Erstattung für Zahnersatz, Ambulante Psychotherapie mit Einschränkungen, Heilpraktiker mit Einschränkungen, Zuzahlungen für Brillen, Heil- und Hilfsmittel

Topschutz

  • Prinzip: Premium-Schutz mit Luxusleistungen im besten Tarif.
  • Vorteil: Hochwertige Versorgung, keine Eigenbeteiligungen, Inanspruchnahme von Privatärzten und Privatkliniken
  • Nachteil: Hoher Beitrag
  • Beispielhafte Leistungsbestandteile: 1-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, 75-90 % Erstattung für Zahnersatz, Ambulante Psychotherapie zu 100 %, Heilpraktiker zu 100 %, geringe Zuzahlungen für Brillen und Kontaktlinsen

Gesundheitsprüfung - Was es zu beachten gilt


Kein Weg führt beim Wechsel in die PKV an der Gesundheits-/Risikoprüfung vorbei. Bei Vorerkrankungen oder einem Eintrag in der SCHUFA, kann der Antrag im schlimmsten Fall abgelehnt werden.

Die Fakten in der Zusammenfassung:

  • Gesundheitsfragen sind bei Antragstellung in der PKV zu beantworten, dies gilt auch für den Basistarif.
  • Kunden sollten die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst droht im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • In der Regel müssen Angaben zu den Behandlungen der letzten 3 Jahre (ambulant) bzw. 10 Jahre (stationär) gemacht werden.
  • Wer sicher gehen will, alles richtig beantwortet zu haben, fordert vorab vom Hausarzt oder der Krankenkasse die vollständige Krankenakte an.
  • Einzige Ausnahme: Für bestimmte Zusatzversicherungen müssen keine Angaben zum Gesundheitszustand vorgenommen werden.

Was wird abgefragt?

Die private Krankenversicherung interessiert sich vor allem für ambulante Behandlungen in den letzten drei und für stationäre Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren. Wichtig ist für den Antragsteller, auf die genaue Formulierung der Frage und den abgefragten Zeitraum zu achten. Nur die im Antrag erwähnten Krankheitsbilder und Zeiträume sind relevant.

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist es hilfreich, wenn man von seinem Hausarzt eine Übersicht über die letzten durchgeführten Behandlungen erhält. Somit ist gewährleistet, dass man die Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet. Der Versicherung geht es vor allem um chronische Erkrankungen und Krankheiten, die zu Folgebehandlungen und damit weiteren Kosten führen.

Wer risikoerhebliche Vorerkrankungen (z.B. Allergien, Asthma, Wirbelsäulenbeschwerden) hat, sollte folgenden Tipp beherzigen: Da mit einem Risikozuschlag zu rechnen ist, empfiehlt sich die Antragstellung bei mehreren Versicherern. Nach der Beurteilung durch die PKV-Gesellschaften kann man sich für die günstigsten Konditionen entscheiden. Diese Vorgehensweise ist auch deshalb vorteilhaft, weil Zuschläge im Rahmen der Antragsprüfung an eine Zentraldatei der Versicherer gemeldet werden. Durch die gleichzeitige Abgabe von Anträgen werden unnötige Nachfragen vermieden.

Sofern die Angaben des Antragstellers nicht ausreichen, erfolgt eine Arztanfrage. Dazu muss der Antragsteller eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben. Das PKV-Unternehmen kann sich in diesem Fall die erforderlichen Auskünfte direkt bei den behandelnden Ärzten einholen.

Höhe der Risikozuschläge

Bestimmte Erkrankungen führen zu höheren Kosten für den Versicherer. Wer z.B. eine Allergie vorweist, muss einen zusätzlichen Risikozuschlag zum Monatsbeitrag zahlen. Die Höhe des Beitragszuschlags richtet sich nach der Schwere des Krankheitsbildes und welche Behandlungen wie oft anfallen.

Der Versicherte kann den Risikozuschlag jederzeit auf seine Angemessenheit überprüfen lassen. Dazu muss ein entsprechendes aktuelles ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit hervorgeht. Im günstigsten Fall entfällt der Zuschlag dauerhaft.

Bei besonders schweren Erkrankungen kann das Unternehmen den Vertrag mit einem Leistungsausschluss annehmen. Kosten für Behandlungen, Medikamente und Folgeerkrankungen werden in diesem Fall nicht von der Gesellschaft übernommen. In jedem Fall ist das schriftliche Einverständnis des Antragstellers für einen Zuschlag oder Ausschluss erforderlich.

Ablehnung des Antrags

Bei besonders schweren Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes oder schweres Asthma lehnt der Privatversicherer den Antrag ab. Ein Versicherungsschutz in der PKV ist in diesem Fall nicht möglich.

Sonderfälle

Eine Ausnahme besteht für Beamte, für die es innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Kontrahierungszwang in der PKV gibt. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder von bereits Privatversicherten. Für sie besteht ab Geburt automatisch Versicherungsschutz in den gleichen Versicherungstarifen wie der privat versicherte Elternteil.

Selbständige: Gesetzlich oder privat?

Für Selbständige stellt sich gleich mit Beginn der Geschäftstätigkeit die Frage nach der Krankenversicherung. Dass der Versicherungsschutz während der Selbstständigkeit eine existenzielle Bedeutung hat, ist unbestritten. Doch welches System bietet die bessere Absicherung und Leistungen? Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Wahlmöglichkeiten.

  • Selbstständige müssen sich mit Gewerbeanmeldung für eine Krankenversicherung entscheiden.
  • Wer erstmalig eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, kann sich zwischen GKV und PKV frei entscheiden.
  • Die Einkommensgrenze zum PKV-Wechsel gilt für Selbständige und Existenzgründer nicht.
  • Zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern gibt es grundsätzliche Unterschiede bei der Berechnung des Beitrags und den versicherten Leistungen.

Beiträge für Selbständige in der GKV 2023

1. Krankenkasse

  • Höchstbeitrag: 807,98 EUR 
  • Mindestbeitrag (mit Krankengeld): 183,33 EUR
  • Mindestbeitrag (ohne Krankengeld): 176,54 EUR

2. Pflegeversicherung

  • Höchstbeitrag: 169,58 EUR (Kinderlose), sonst: 152,12 EUR
  • Mindestbeitrag: 38,48 EUR (Kinderlose), sonst: 34,52 EUR

Regelungen für selbständige Künstler und Publizisten

Für selbstständige Künstler und Publizisten (Musiker, Kunstschaffende, Schriftsteller, Journalisten etc.) gelten die Vorschriften aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KVSG). Demnach ist dieser Personenkreis in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Hintergrund ist die besondere finanzielle Situation durch schwankende und unregelmäßige Einnahmen.

Die Prüfung der Versicherungspflicht erfolgt durch die Künstlersozialkasse (KSK) und die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Befreiung von der Versicherungspflicht möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich. Wer erstmalig eine künstlerische Tätigkeit aufnimmt und der Künstlersozialkasse den Nachweis einer privaten Krankenvollversicherung erbringt, kann sich auf Antrag befreien lassen. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Feststellung der GKV-Pflicht bei der KSK gestellt werden. Die Befreiung gilt rückwirkend ab Beginn.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Befreiung bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit zu beenden. In diesem Fall beginnt nach Ablauf der Dreijahresfrist die Versicherungspflicht in der GKV.

Eine Befreiungsmöglichkeit besteht für Künstler und Publizisten, wenn das regelmäßige Arbeitseinkommen der letzten drei Jahre in Summe oberhalb der gültigen Entgeltgrenze gelegen hat. Hierfür ist bei der KSK ein Antrag zu stellen.

Gibt es einen PKV-Zuschuss für privat versicherte Künstler?

Wer sich als Künstler oder Publizist in der PKV versichert, erhält von der Künstlersozialkasse einen monatlichen Beitragszuschuss zu den monatlichen Beiträgen. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses orientiert sich am Beitrag, der im Falle der Versicherungspflicht abhängig vom Einkommen für die GKV zu zahlen wäre. Maximal wird die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags erstattet.

Wie ist man beim Minijob krankenversichert?
Tipps für geringfügig Beschäftigte

Die Fakten im Überblick

Grundsätzlich müssen Minijobber die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung nachweisen. Je nach Konstellation kommt die Familienversicherung, freiwillige gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) in Betracht. Wichtig: Über den Minijob besteht kein Krankenversicherungsschutz!  

In § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist geregelt, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt im Monat die Grenze von 520 Euro nicht überschreitet. Arbeitszeit und Anzahl der Arbeitseinsätze spielen dabei keine Rolle. Ein Minijob ist in der Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, d.h. man ist frei bei der Wahl der Krankenversicherung. Aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht muss jeder Minijobber auch einen Schutz durch eine Krankenkasse nachweisen.

Arten von Minijobs

  • Dauerhafte Beschäftigung im gewerblichen Bereich (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)
  • Dauerhafter Job im Privathaushalt (§ 8a SGB IV)
  • Kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und § 115 SGB IV)

Krankenversicherung ist im Minijob Pflicht

Für jeden Bürger besteht in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Dies gilt dementsprechend auch für Beschäftigte in einem 520-EUR-Job. Auch wenn der Arbeitgeber pauschal Beiträge für die Krankenkasse abführt, ist der Minijobber nicht automatisch krankenversichert. Zunächst ist daher der Status des geringfügig Beschäftigten zu prüfen. Folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung kommen im Minijob in Betracht:

  • Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, weil eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
  • Beitragsfreie Familienversicherung, weil der Ehegatte Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist.
  • Freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder PKV, wenn die beiden anderen Voraussetzungen nicht zutreffen.

Wenn der monatliche Verdienst über die 520-EUR-Grenze steigt, tritt die sogenannte Gleitzonen-Regelung in Kraft. In der Krankenversicherung besteht in diesem Fall automatisch Versicherungspflicht.

Geringfügige Beschäftigung als Nebenjob

Häufig wird eine gering entlohnte Beschäftigung als Nebenjob ausgeübt. In diesem Fall teilen sich Arbeitgeber und -nehmer für die Hauptbeschäftigung die Krankenkassenbeiträge. Der 520-Euro-Job wird nicht zur versicherungspflichtigen Tätigkeit hinzugerechnet. Dadurch entrichtet der Arbeitgeber für den Minijob die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Übrigens: Der Pauschalbetrag des Arbeitgebers ist nur zu leisten, wenn eine Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung in der GKV besteht. Für Minijobber, die privat Krankenversicherung sind, fällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nicht an.

Minijob ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung, also auch die gesetzlich geregelten Abgaben für die Krankenkasse. Aber: Durch die Beitragspflicht wird keine eigenständige versicherungspflichtige Mitgliedschaft in der GKV begründet. Der Minijob bleibt versicherungsfrei. Ansprüche an die GKV (z.B. Krankengeld) entstehen durch die geringfügige Beschäftigung nicht. Mehrere geringfügige Job werden zusammengerechnet und führen u.U. zur GKV-Pflichtmitgliedschaft.

Folgende Optionen hinsichtlich der Krankenversicherung können entstehen:

  • Beitragsfreie Familienversicherung über Ehegatten: Für die kostenlose Mitversicherung gilt für geringfügige Jobs die Grenze von 520 EUR im Monat. Minijobber können somit beitragsfrei in der GKV über den Ehegatten versichert bleiben. Für Kinder gilt die Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr bzw. dem Ende der Ausbildung.
  • ALG-II-Bezieher: Übt ein ALG-II-Empfänger einen Minijob aus, stockt das Job-Center das Einkommen durch Zuzahlungen auf und zahlt die Beiträge für die Krankenversicherung.
  • Rentner: Es besteht die Mitgliedschaft über den Rentenversicherungsträger in der GKV oder weiterhin in einer PKV.

Private Krankenversicherung trotz Minijob?

Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht vorliegen und kein sozialversicherungspflichtiger Job ausgeübt wird, muss der Minijobber eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder PKV abschließen. Der Beitrag für die GKV beträgt ca. 170 EUR im Monat. Sinnvoller kann es sein, den Verdienst über die Grenze von 520 Euro zu schrauben, da es dann in der GKV deutlich günstiger wird.

Die Möglichkeit einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft besteht jedoch nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. So kann es vorkommen, dass man trotz Minijob in die private Krankenversicherung wechseln muss. In der PKV wird der Beitrag an Hand von Alter, Vorerkrankungen und Tarifleistungen berechnet. Je nach Selbstbehalt und Leistungsumfang kann der Beitrag zwischen 200 Euro bis 600 EUR im Monat liegen.

Weitere Besonderheiten

Durch den Minijob wird kein Anspruch auf Krankengeld, also Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, erworben. Bis zur sechsten Woche nach Arbeitsausfall zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Danach steht der Minijobber jedoch mit leeren Händen dar, weil die Krankenkassen bei geringfügigen Beschäftigungen nicht für den Lohnersatz aufkommen. Dies gilt auch, wenn der Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt wird. 

Frauen, die schwanger werden und in einem 520-EUR-Job beschäftigt sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Auf Antrag wird lediglich das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 210 EUR ausgezahlt, das jedoch nur einmal anfällt. Normalerweise macht das Mutterschaftsgeld bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Betrag von maximal 1.287 EUR aus.

Auch in der Pflegeversicherung schafft der Minijob keinen Anspruch auf Leistungen. Nur wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre lange Beiträge an die Pflegekasse gezahlt hat, wird im Pflegefall versorgt. Der Anspruch gilt auch für Zeiten der beitragsfreien Familienversicherung.

Beamte: Beihilfekonforme Restkostenversicherung

Beamte genießen bei der Krankenversicherung einen Sonderstatus. Sie erhalten mit der Beihilfe einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten. Der Beihilfeanspruch liegt zwischen 50 bis 80 Prozent. Die Restkosten werden über eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt. Welche Tarife für Beihilfeberechtigte angeboten werden.

Absicherung von Beamten im Krankheitsfall

Beamte erhalten im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungskosten. Stattdessen zahlen Bund oder Land mit der sog. Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der gesundheitsbezogenen Aufwendungen, die Restkosten müssen mit einer Versicherung abgesichert werden.

In vielen Leistungsbereichen (z. B. Zahnersatz, Sehhilfen, professionelle Zahnreinigung) wird der Beihilfesatz aber nicht auf den vollen Rechnungsbetrag gewährt, sondern nur auf den geringeren Betrag der sogenannten "beihilfefähigen Aufwendungen". Dadurch entstehen nicht unerhebliche Eigenbeteiligungen für Beamte.

Die Beihilfeberechtigung gilt im Regelfall nur für die Zeit, in der die genannten beihilfeberechtigten Personen Bezüge erhalten.

Beihilfehöhe nicht einheitlich geregelt

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, vielmehr gibt es auf Bundesebene die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die auch manche Bundesländer übernommen haben, in anderen Bundesländern finden sich entsprechende Landesbeihilfeverordnungen. Die Beihilfesätze fallen daher nicht einheitlich aus - wie hoch sie sind und welche Restkosten abgesichert werden müssen, ergibt sich aus den Dienstvorschriften und Rechtsverordnungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Im Zweifel gibt die zuständige Beihilfestelle Auskunft über den Prozentsatz, der vom Dienstherrn bezahlt wird. Auch die erstattungsfähigen Aufwendungen unterscheiden sich je nach Beihilfestelle.

Absicherung von Familienangehörigen

Auch Ehegatten und Kinder können Beihilfe erhalten, sofern sie berücksichtigungsfähig sind.

Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, solange ihr Einkommen eine entsprechende Grenze nicht überschreitet. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig von der jeweiligen Beihilfevorschrift (meist liegt die Einkommensgrenze bei 18.000 EUR im jahr). Die genauen Vorgaben dazu finden sich den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. der Länder.

Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres (verlängert um Wehr- oder Ersatzdienst) endet die Berücksichtigungsfähigkeit und damit der Beihilfeanspruch.

Übersicht zu den Beihilferegelungen der Bundesbeihilfe

  • Beamter: 50% Beihilfe,
  • mit 2 und mehr Kindern: 70% Beihilfe, 
  • Pensionär: 70% Beihilfe, 
  • Berücksichtigungsfähiger Ehegatte: 70% Beihilfe, 
  • Kind mit Kindergeldanspruch: 80% Beihilfe.

Abweichungen von dieser Regelung gibt es in den Bundesländern Bremen und Hessen. Der restliche Prozentsatz muss dann über eine private Krankenversicherung versichert werden. 

Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Beamtentarife an. So können z.B. Beamtenanwärter kostengünstige Tarife abschießen, während Beamte auf Zeit leistungsstärkere Angebote wählen können. So erhält der Versicherte je nach Beihilfestatus einen passgenauen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenkasse. Die Höhe der Prämie ist dann davon abhängig, welche Leistungen auch tatsächlich abgesichert werden.

Der Beitrag zur PKV muss vom Versicherten vollständig selbst bezahlt werden.

Ergänzungstarife
Der Beihilfeschutz weist bei Sehhilfen, für Leistungen eines Heilpraktikers, bei zahntechnischen Material- oder Laborkosten sowie beim Kurtagegeld Lücken im  Versicherungsschutz  im Vergleich zur PKV auf. So kann es vorkommen, dass von der privaten Krankenversicherung anteilig die vollen Kosten erstattet werden, während bei der Beihilfe Eigenbeteiligungen verbleiben. Mit einem Beihilfsergänzungstarif bei einem PKV-Unternehmen können die nicht übernommenen Leistungen abgesichert werden.

Kontrahierungszwang
In der Privaten Krankenversicherung ist zur Antragsaufnahme eine Risikoprüfung erforderlich. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag gewährt werden kann. Um eine Ablehnung zu vermeiden, gilt bei der Erstverbeamtung der sogenannte Kontrahierungszwang. Beamte werden selbst bei nicht versicherbaren Erkrankungen mit einem maximalen Zuschlag von 30 % in der PKV aufgenommen.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Mit der neuen pauschalen Beihilfe können sich Beamte in fünf Bundesländern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Die pauschale Beihilfe ist eine Art Arbeitgeberzuschuss zum GKV-Beitrag. Maximal erhalten Beamte einen Zuschuss von 50 Prozent des Höchstbeitrages der GKV.  

Folgendes sollte beachtet werden: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe bedeutet die unwiderrufliche Aufgabe des Anspruchs auf individuelle Beihilfe. Zudem fällt die pauschale Beihilfe beim Wechsel des Dienstherrn und in ein anderes Bundesland weg!

FAQ zur Krankenversicherung
für Beamte

Wie versichern sich Beamtenanwärter?

Beamtenanwärter (bspw. Referendare) zahlen einen deutlich geringeren Beitrag im Vergleich zu den herkömmlichen Beihilfetarifen für Staatsbedienstete. Dies liegt daran, dass die privaten Krankenversicherer in den Tarifen für Beamtenanwärter keine Altersrückstellungen bilden. Diese machen je nach Tarif zwischen 25 und 40 Prozent des Beitrags aus. Die günstigen PKV-Tarife sind jedoch lediglich während der Anwärterphase gültig. Im Anschluss muss die Umstellung in den normalen Beamtentarif erfolgen, sofern eine Verbeamtung erfolgt. Andernfalls erlischt der Vertrag.

Um hohe Beitragssprünge nach der Anwärterzeit zu vermeiden, sollten Sie bereits vorab prüfen, wie teuer der spätere Tarife beim gewählten Versicherungsanbieter ist. Da eine private Krankenversicherung im Idealfall für die gesamte Lebensdauer besteht, sollte man vor Abschluss einen Vergleich der Tarifprämien, der Versicherungsleistungen, der Finanzstärke des Versicherers und der Beitragsstabilität der Anwärter- sowie Beihilfetarife vornehmen um so auch eine erneute Gesundheitsprüfung durch einen Versicherungswechsel zu vermeiden.

Für die Krankenversicherung für Beamtenanwärter gilt in der Regel ein Höchstaufnahmealter in der PKV von 30 Jahren. Je nach Gesellschaft kann das Alter jedoch abweichen. Nicht berufstätige Familienangehörige können ebenfalls in den Anwärter-Tarifen versichert werden.

Grundsätzlich erlischt der Versicherungsschutz nach einer Höchstversicherungsdauer von 36 Monaten bzw. mit dem Monat, in dem die Ausbildung beendet wird. Gleiches gilt bei Abbruch der Ausbildung von mehr als sechs Monaten oder bei Überschreitung des Höchstalters.

Können sich Beamte gesetzlich versichern?

Staatsbedienstete sind nicht verpflichtet, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Ihnen steht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) offen, wobei sie dann keinen Beihilfeanspruch haben, sondern den vollen GKV-Beitrag aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Ausnahmen bestehen in den Bundesländern mit pauschaler Beihilfe (z.B. Baden-Württemberg, Hamburg). Ca. 93 Prozent der Beamten entscheiden sich für die individuelle Beihilfe.

Was ist die Öffnungsklausel?

Über die Öffnungsklausel können sich auch Beamte mit Vorerkrankungen privat versichern. In den ersten sechs Monaten nach der Erstverbeamtung gilt ein sog. Kontrahierungszwang (= Annahmeverpflichtung). Antragsteller dürfen aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden nicht abgelehnt werden. Der Risikozuschlag ist auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Für folgenden Personenkreis gilt die Öffnungsaktion:

Beamte

  • auf Probe,
  • auf Zeit/Zeitsoldaten,
  • auf Lebenszeit/Berufssoldaten.

Nicht gedacht ist die Öffnung jedoch für Beamte auf Widerruf oder für Anwärter in der Ausbildungsphase. Angestellte des öffentlichen Dienstes, die einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung erhalten, sind ebenfalls ausgeschlossen. 

Wie erfolgt die Erstattung durch die Beihilfestelle?

PKV-Versicherte bezahlen Arztrechnungen und Rezepte für Medikamente zunächst selbst. Für einen Antrag auf Erstattung durch die Beihilfestelle müssen die Aufwendungen insgesamt mindestens 200 EUR übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann nach Ablauf von 10 Monaten (ausgehend von den Rechnungsdaten bzw. der Kaufdaten bei Heilmitteln) auf Antrag eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.

Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen. In der Regel genügt die Vorlage von Rechnungsduplikaten oder Kopien, wenn diese beglaubigt oder erkennbar vom Rechnungssteller ausgefertigt sind. Der Beihilfeantrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung gestellt werden. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Antrags.

Bestimmte Aufwendungen sind nicht beihilfefähig. Dazu zählen in einigen Bundesländern z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus. Über Beihilfeergänzungstarife können die Deckungslücken aufgefangen werden. Derartige Zusatztarife schließen in der Regel künftige Leistungskürzungen in den Beihilfeverordnungen ein.

Doch wie funktioniert die Erstattung von Arztrechnungen? Dazu ein vereinfachtes Beispiel:

  • Arztrechnung: 500 EUR
  • Beihilfestelle: Anerkennung der Rechnung zu 100% als beihilfefähig
  • Beihilfeanspruch: 50%

Über den Beihilfeanspruch werden in diesem Fall 250 EUR erstattet, die verbleibende Lücke von 50% oder 250 EUR wird von der PKV erstattet, sofern ein Beihilfe-Tarif / Restkostentarif abgeschlossen wurde.

Häufige Fragen
zur privaten Krankenversicherung

Ist trotz Online Vergleich eine Beratung zur PKV zu empfehlen?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für das Leben. Wer einmal in einer privaten Krankenkasse versichert ist, kommt nur bei bestimmten Lebensumständen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Auswahl eines beitragsstabilen und leistungsstarken Versicherungsanbieters kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen einer persönlichen Beratung können Ihre Präferenzen berücksichtigt werden. Legen Sie z.B. Wert auf Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Erstattung von Leistungen eines Heilpraktikers? Gute Berater erfassen Ihre Wünsche und stellen Ihnen die Vor- und Nachteile der Tarifangebote dar und erstellen einen Vergleich mehrerer Angebote.

Vor allem die persönlichen Präferenzen lassen sich meist besser in einem persönlichen Gespräch erfassen. Zudem bietet ein erfahrener PKV-Makler wertvolle Informationen zu den wichtigsten Leistungen und berichtet aus der Praxis der Versicherer. 

Kann ich später auch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Einmal PKV, immer PKV - dieser Satz stimmt nicht immer. Ausführliche Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag Rückkehr in die GKV.

Kann man trotz Vorerkrankungen Mitglied einer Privaten werden?

Grundsätzlich können auch Personen mit gesundheitlichen Beschwerden in der private Kassensystem eintreten. Die Versicherungsanbieter behalten sich allerdings vor, einen Beitragszuschlag zu verlangen. In besonders schweren Fällen wird der Antrag abgelehnt. Für Beamte und Neugeborene gelten Sonderregelungen. Krankheiten, die nach Vertragsbeginn auftreten, führen nicht zu einem Zuschlag.

Sollte man sich bei der Wahl der Krankenversicherung beraten lassen?

Aufgrund der komplexen Tarifstruktur besteht die Gefahr einer Über- oder Unterversorgung. Letztere entsteht, wenn ein Kunde bei Vertragsabschluss ausschließlich auf den Preis achtet und nicht auf den Leistungsumfang oder den Versicherungsanbieter.

Wichtig ist, dass genau der Leistungsumfang im Vertrag enthalten sind, den Sie benötigen. Daher empfehlen wir Ihnen, eine unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung zu nutzen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine unnötigen Leistungen versichern und zu viel Beitrag zahlen und im Krankheitsfall optimal abgesichert sind. Ein umabhängiger Berater hat Zugriff auf verschiedene Rechner und sollte Ihnen auch mehrere Angebote zum Vergleich unterbreiten.

Was ist eine teilstationäre Behandlung?

Die teilstationäre Behandlung kann im regulären Krankenhaus, aber auch in speziellen Tages- und Nachtkliniken durchgeführt werden. Bei dieser Behandlungsart muss der Patient nicht den ganzen Tag im Krankenhaus verbringen, sondern verlässt jeden Tag für einige Zeit das Krankenhaus.

Die teilstationäre Behandlung wird als medizinische Maßnahme im Gegensatz zu der stationären Behandlung nicht über 24 Stunden im Krankenhaus durchgeführt. Der Patient muss bei dieser Behandlungsart somit nur an einem Teil des Tages stationär behandelt werden. Für die restliche Zeit des Tages oder der Nacht wird der Patient in der Regel nach Hause entlassen. Auch während einer teilstationären Behandlung hat der Patient im Krankenhaus Anspruch auf die Verpflegung und Versorgung.

Eine teilstationäre Behandlung wird häufig in regulären Krankenhäusern, aber auch in speziellen Tages- oder Nachtkliniken durchgeführt. Bei ambulant durchgeführten Operationen oder bei Entbindungen wird hingegen nicht von der teilstationären Behandlung, sondern von der ambulanten Behandlung gesprochen. Während der teilstationären Behandlung hat der Patient im Gegensatz zur stationären Behandlung keinen Anspruch auf das Krankenhaustagegeld.

Was bedeutet Selbstbehalt?

Wählt man ein Tarifangebot mit Selbstbehalt, erfolgt die Kostenerstattung durch die Versicherung erst, wenn die Kosten den Selbstbehalt überschreiten. Im Gegenzug sind die Beiträge für den Tarif niedriger.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

In bestimmten Lebensphasen wird der Schutz über eine PKV nicht benötigt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse eintritt. Weil eine Kündigung und späterer Neuabschluss den Verlust der Altersrückstellungen und eine neue Gesundheitsprüfung mit sich bringt, bietet sich die Anwartschaftsversicherung an.

Der Vertrag ruht für eine bestimmte Zeit. Während der Anwartschaft ruht der Versicherungsvertrag. Der Versicherte zahlt einen Anwartschaftsbeitrag, der die Verwaltungskosten deckt und die Altersrückstellungen aufbaut. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht während der Anwartschaft nicht. Nach Ablauf des Anwartschaftszeitraums kann der Versicherungsschutz zu den alten Konditionen wieder aufgenommen werden. Der Versicherte muss dafür einen Anwartschaftsbeitrag zahlen.

Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?

Der Versicherungsbeitrag für die Anwartschaftsversicherung hängt vom Versicherungstarif und der gewählten Anwartschaft ab. In der Regel bewegen sich die Kosten zwischen 5 bis 35 Prozent des Tarifbeitrags, je nachdem ob nur der Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) oder zusätzlich noch das Alter (große Anwartschaft) festgehalten werden sollen.

Was passiert, wenn man den Beitrag zur PKV nicht zahlen kann? - Notlagentarif für Privatversicherte

Im ersten Schritt sollte man mit seinem Versicherungsanbieter sprechen, was es für Optionen gibt. Möglich sind z.B. die Stundung der Beiträge, der Wechsel in einen günstigeren Versicherungstarif, die Reduzierung von Versicherungsleistungen oder die Erhöhung eines Selbstbehalts.

Wer hilfebedürftig ist, kann jederzeit in den Basistarif wechseln.

Wer seine Prämien für mehrere Monate nicht entrichtet, kann in den Notlagentarif umgestuft werden. Seit 1. August 2013 gilt per Gesetz, dass private Krankenversicherungen einen Notlagentarif anbieten müssen. Säumige Beitragszahler werden bei Beitragsrückstand automatisch in diesen sogenannten Nichtzahlertarif umgestuft.

Wie bin ich während der Elternzeit und Mutterschutz versichert?

Auch im Mutterschutz und der Elternzeit zahlen Sie den vollen PKV-Beitrag, und zwar ohne Zuschuss des Arbeitgebers. Einige Tarife z.B. von AXA oder der DKV gewähren für diesen Fall 6 Monate Beitragsfreiheit. Tipp: Sollte Ihr Ehepartner des Zuschuss seines Arbeitgebers zur PKV nicht voll ausgeschöpft haben, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für den eigenen Vertrag zu erhalten.

Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit mit einem Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Sie können aber weiterhin privat versichert bleiben, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Nach der Elternzeit gelten die herkömmlichen Regelungen für Arbeitnehmer. Demnach muss das Gehalt über der Entgeltgrenze liegen, um in der Privaten bleiben zu können. Einzige Ausnahme: Sie  arbeiten zu höchstens 50 Prozent in Teilzeit und das Gehalt würde bei Vollzeittätigkeit über der Gehaltsgrenze liegen.

Wie finde ich einen guten Krankenversicherer?

Eine private Krankenversicherung sollte bestimmte Mindestleistungen enthalten und die eigenen Präferenzen erfüllen. So sollte man z.B. Wert auf Leistungen für Heilpraktiker, Psychotherapie sowie Heil- und Hilfsmittel achten. Doch auch der Service und die kompetente Betreuung spielen eine Rolle. Nicht zuletzt sollte man die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit überprüfen. Hilfreich ist zudem eine Analyse der Unternehmenskennzahlen. Ist der Versicherer solide aufgestellt und erwirtschaftet Erträge?

Wie findet man einen unabhängigen Berater?

Grundsätzlich müssen sich Kunden zwischen einer Betreuung durch einen Versicherungsvermittler oder einem Versicherungsberater entscheiden.

Die wesentlichen Unterschiede:

  • Einfirmenvertreter (ist an ein Unternehmen gebunden),
  • Mehrfirmenvertreter (bietet mehrere Versicherunsanbieter an) und
  • Versicherungsmakler (Vermittlung aller Unternehmen) erhalten eine erfolgsabhängige Provision für die Vermittlung.

Die Beratung ist für den Kunden in jedem Fall kostenlos. Kritiker bezweifeln die Neutralität. Versicherungsberater, Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte verlangen für ihre Leistungen ein Honorar. Dieses wird entweder pauschal erhoben oder als Stundensatz abgerechnet. Der Kunde zahlt die Beratung aus der eigenen Tasche, auch wenn er keine Versicherung abschließt.

Unser Tipp: Versicherungsvertreter, die auf Provisionsbasis arbeiten, müssen Ihnen vor Vertragsunterzeichnung die Höhe der Provision offenlegen. Durch den Vergleich verschiedener Angebote erkennen Sie, ob der Vermittler Ihnen das Produkt mit der höchsten Provision verkaufen will.

Achten Sie auf eine gute Vorbereitung auf das Gespräch. Notieren Sie sich im Vorfeld Ihre Fragen und informieren Sie sich online vorab über die verschiedenen Tarifangebote mithilfe von PKV-Rechnern. Lassen Sich von den Rechnern auch Angebote für ähnliche Tarifangebote verschiedener Versicherungsanbieter berechnen, so haben sie schon ienmal vorab eine Übersicht über die Höhe der Versicherungsbeiträge. Nur so nutzen Sie das Beratungsgespräch effektiv und halten die Gebühr für das Gespräch gering.

Wie werden Altersrückstellungen gebildet?

In der privaten Krankenversicherung ist der Krankenkassenbeitrag so kalkuliert, dass in jungen Jahren die tatsächlich verursachten Kosten für die Krankenversicherung geringer sind als der gezahlte Krankenkassenbeitrag. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Beitrag wird in Form der Altersrückstellung für das Alter zurückgelegt.

Seit 2000 hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass ein 10 Prozent-Beitragszuschlag zur Bildung von Altersrückstellungen erhoben werden muss. Der Zuschlag wird ab dem 22. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erstmals erhoben und ist bis zum 61. Lebensjahr zu zahlen. Im Idealfall werden die steigenden Gesundheitskosten zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr komplett abgemildert. Sofern ab dem 80. Lebensjahr noch Mittel aus dem Beitragszuschlag vorhanden sind, werden diese zur Beitragsreduktion eingesetzt. Der Zuschlag dient also ausschließlich für die Kostendämpfung in der Rente.

Die Altersrückstellungen wandern in einen Kapitalanlagetopf des Versicherungsanbieters, der mit einem gesetzlich vorgegebenen Garantiezins verzinst wird. Für die private Krankenversicherung liegt der Garantiezinssatz bei 3,5 Prozent. Wenn die PKV am Kapitalmarkt einen Zins oberhalb dieses Mindestsatzes erwirtschaftet, werden die so erzielte Überzinsen dem Versicherungsnehmer zu großen Teilen wieder gutgeschrieben. Auf diese Weise wird über die Vertragslaufzeit eines Kunden Kapital zur Beitragsentlastung im Alter aufgebaut.

Wie werden Rechnungen erstattet?

In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass Abrechnungen von Ärzten, Heilpraktikern oder Apotheken zunächst direkt Ihnen als Versichertem erfolgen. Sie müssen die Rechnungen selbst bezahlen und reichen die Belege bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. So erhalten Sie stets einen Überblick, welche Leistungen vom Arzt abgerechnet wurden.

In Tarifen mit Beitragsrückerstattung ist es sinnvoll, Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu tragen, weil die Prämienrückzahlung höher ausfällt.

Bei stationären Aufenthalten müssen Privatversicherte übrigens nicht in Vorkasse gehen. Klinik und Versicherung rechnen direkt ab. Dazu muss der Patient bei Aufnahme eine Abtretungserklärung unterschreiben. Lediglich für die Abrechnung der Wahlleistungen erfolgt eine Rechnungsstellung vom Krankenhaus an den Versicherten.

Wo liegt der Unterschied zwischen Modul- oder Kompakttarifen?

Grundsätzlich lässt sich die Unterscheidung in Modul- und Kompakttarife vornehmen. Die Modul- oder Bausteintarife sind die klassischen, seit den 1970er Jahren angebotenen PKV-Tarife. Versicherte können die Bausteine aus ambulanten, stationären und Zahnleistungen individuell gestalten und z.B. das Mehrbettzimmer im Krankenhaus mit hohem Leistungsumfang im ambulanten Bereich kombinieren. Die Kompakttarife beinhalten ein vorgegebenes Leistungspaket für (zahn-)ärztliche und stationäre Behandlungen. Der Versicherte hat geringere Wahlmöglichkeiten im Vergleich zum modularen Tarifaufbau. Daher sind ist der Einzel-Kompakttarif in der Regel günstiger.

Was bedeutet privatärztliche Behandlung?

Eine privatärztliche Behandlung ist nur im Rahmen einer privaten Krankenversicherung möglich. Gesetzlich Krankenversicherte können durch den Abschluss zusätzlicher Versicherungen bei privaten Krankenversicherern Leistungen als Privatpatient erhalten. Damit kann der gesetzlich Krankenversicherte beispielsweise eine Chefarztbehandlung erhalten.

Die privatärztliche Behandlung ist ein Begriff für eine Leistungsbeschreibung in der privaten Krankenversicherung/Krankenzusatzversicherung. Die privatärztliche Behandlung erfasst unter anderem die freie Arztwahl ambulant oder im Krankenhaus. Versicherte werden durch Spezialisten untersucht, beraten und versorgt. Die Unterbringung im Krankenhaus erfolgt in Ein- oder Zweibettzimmer. Einbettzimmer sind unmittelbar mit einer Chefarztbehandlung verbunden.

Eine privatärztliche Behandlung wird von Ärzten in mehrfacher Hinsicht empfohlen: Ein Arzt wird den Patienten unter Einsatz aller seiner Erfahrungen und Kenntnisse schonend untersuchen und wirksam behandeln. Der Patient erhält eine über das übliche Maß hinausgehende detaillierte Erläuterung zum Krankheitsbild. Darüber hinaus werden individuelle Wünsche hinsichtlich Behandlungsumfang und Behandlungsverfahren berücksichtigt. Ein privat behandelnder Arzt kann seinen Patienten neben mild wirksamen auch teure Arzneimittel verordnen. Eine Diagnostik und gezielte Behandlungstherapie ist gleichfalls möglich. Patienten können sich zudem auf eine flexiblere Terminvergabe freuen.

Was ist die substitutive Krankenversicherung?
Definition und Erklärung

Eine substitutive Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die dem vollständigen oder teilweisen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung dient. Dabei kann es sich um eine private Krankenvollversicherung, um eine Pflegeversicherung oder um eine Krankentagegeldversicherung handeln.

Die substitutive Krankenversicherung bezeichnet in Deutschland eine private Krankenversicherung, die eine gesetzliche Versicherung des sozialen Sicherungssystems ganz oder auch in Teilen ersetzt. So wird zum Beispiel die private Krankenvollversicherung als substitutive Krankenversicherung bezeichnet. Die Benennung gilt ebenfalls für die private Pflegeversicherung oder auch die Krankentagegeldversicherung.

In den substitutiven Krankenversicherungen kann sich nicht jeder Bürger versichern, sondern diese Krankenversicherungen richten sich nur an einige Berufsgruppen, welche nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Zu diesen zählen zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte mit einem Einkommen über der gesetzlich geregelten Versicherungspflichtgrenze. Auch Künstler oder Auszubildende können sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die rechtlichen Grundlagen für eine substitutive Krankenversicherung werden im §12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelt.

Was ist der Übertragungswert?

Beim Übertragungswert handelt es sich um den Wert der bereits angesammelten Altersrückstellungen, die bei einem Versicherungswechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung übertragen werden kann. Dieser Wert setzt sich dabei aus den Altersrückstellungen aus dem Beitrag und dem gesetzlichen Zuschlag zusammen.

Beim Übertragungswert handelt es sich innerhalb der PKV um den Wert der bereits angesammelten Altersrückstellungen, den ein privat Versicherter bei einem Wechsel des Tarifs oder der Versicherung innerhalb der PKV mitnehmen kann. Bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung gibt es keine Möglichkeit, die Altersrückstellungen mitzunehmen. Der Übertragungswert setzt sich aus zwei Arten von Altersrückstellungen zusammen: aus den Altersrückstellungen, die durch den Tarifbeitrag in Höhe des Basistarifs gezahlt wurden, und aus den Altersrückstellungen, die durch den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent angesammelt wurden.

Sollte der Versicherte durch einen höheren Tarifbeitrag mehr Altersrückstellungen angesammelt haben, dann werden diese bei der Berechnung des Übertragungswertes nicht berücksichtigt, sodass diese Rückstellungen beim alten Versicherungsunternehmen verbleiben. Insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten mit hohen Versicherungsbeiträgen kann diese Differenz zwischen den tatsächlich angesammelten Altersrückstellungen und dem Übertragungswert sehr hoch sein.

Erhalte ich eine Versicherungskarte in der PKV?

Die Ausgabe einer Versicherungskarte ist für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht verpflichtend. Die Anbieter können selbst entscheiden, ob sie Ihren Kunden eine Chipkarte zur Verfügung stellen möchten.

Anders als bei gesetzlichen Krankenkassen rechtfertigt die Versicherungskarte in der PKV den Arzt nicht, direkt mit der Versicherung abzurechnen. Auf der PKV-Chipkarte sind lediglich der Name des Versicherers, der Name, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten enthalten. Damit können Ihre persönlichen Daten in der Arztpraxis leichter eingelesen werden. Für die Erstattung spielt die Karte jedoch keine Rolle.

Einige Versicherer wie z.B. die HUK-Coburg oder die Landeskrankenhilfe verzichten daher auf die Ausgabe einer Chipkarte. Sie begründen den Verzicht mit dem geringen Nutzen und den hohen Kosten. Bei einem Krankenhausaufenthalt sollten Privatpatienten darauf achten, die Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen. Damit ist gewährleistet, dass das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann und Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Ebenso wird im Falle eine Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses keine Versichertenkarte ausgestellt.

Erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für die Kuren?

Wie beantragen PKV-Versicherte eine Kur?
Kuren fallen nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung (PKV). Über einen Zusatztarif lassen sich Kurleistungen absichern. Wir haben die wesentlichen Informationen zu Kurtarifen für Privatversicherte zusammengestellt.

Kurleistungen in der PKV
Die Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung 2009 (MB/KK 2009) sehen keine Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers bei Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen vor (§5 Abs. 1 Nr. d AVB MB/KK). Dies gilt auch für Reha-Maßnahmen, die von einem gesetzlichen Träger übernommen werden. Daher erstatten die PKV-Unternehmen die Kosten für Kuren grundsätzlich nicht. Allerdings können die Tarifbedingungen des Versicherers einen Schutz vorsehen. Daher sollte vor Stellung eines Kurantrags bzw. vor Abschluss einer PKV eine Prüfung der Versicherungsbedingungen erfolgen.

Kurtarife und Tagegelder 
Grundsätzlich ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft) bei Kuren in der Leistungspflicht. Sofern es sich um einen Arbeitsunfall handelt, kommt die Berufsgenossenschaft (BG) für die Kosten einer Kur und Rehabilitationsmaßnahme auf. Jeder Arbeitnehmer ist über die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch über die Sozialleistungsträger versichert. Daher sehen die für alle PKV-Unternehmen gültigen Musterbedingungen keine Leistungen für Kuren vor.

Trotzdem enthalten einige PKV-Tarife Leistungen bei einem Aufenthalt in einer Kurklinik, sofern der gesetzliche Leistungsträger die Kostenübernahme ablehnt. Privatversicherte sollten daher ihren bestehenden Vertrag auf Kurleistungen hin überprüfen. Alternativ werden spezielle Kurtarife angeboten. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:

  • Kurkosten: Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag,
  • Kurtagegeld: Zahlung eines Tagessatzes pro Kurtag.

Vor allem Freiberufler und Selbständige, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, sollten auf die Kurleistungen in der privaten Krankenversicherung achten. Die Aufwendungen für den Kurzusatztarif können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Wer einen zusätzlichen Kurtarif in der PKV abschließt, genießt den Status eines Privatpatienten und kann die Kurklinik oder das Sanatorium frei wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Gutachter bzw. der behandelnde Arzt die Kur für medizinisch notwendig beurteilt. Bei der privaten Kurkostenversicherung erfolgt neben der Kostenübernahme für  Kurbehandlungen, Unterkunft und Verpflegung auch die Erstattung der Kosten für ärztliche Leistungen, die Reisekosten und die Kurtaxe. In der Regel wird ein Tageshöchstsatz vereinbart, dessen Zahlung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr begrenzt ist. Die volle Kostenübernahme durch die Privatversicherung erfolgt jedoch nur, wenn der gesetzliche Träger keine Leistungen erbringt. Andernfalls wird ein Tagegeld ausgezahlt.

Bei der Kurtagegeldversicherung wird der vereinbarte Tagessatz für jeden Tag der Kur ausgezahlt. Der Geldbetrag steht dem Versicherten frei zur Verfügung ist nicht an bestimmte Anwendungen oder Therapien geknüpft. Im Idealfall deckt das versicherte Tagegeld die Kosten für einen Kuraufenthalt. Der zentrale Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass der Versicherte keinen Nachweis über die tatsächlich erbrachten Leistungen erbringen muss.

Erstattungsfähige Kuren in der privaten Krankenversicherung
Die privaten Kurkostenversicherungen erstatten die Aufwendungen für Genesungskuren und sonstige Kuren. Als Genesungskur wird ein Kuraufenthalt bezeichnet, der sich an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Der stationäre Aufenthalt muss mindestens zehn Tage betragen haben, damit die PKV eine Kur anerkennt. Die Kurbehandlung kann bis zu sechs Wochen nach Klinikaufenthalt starten. Die Kurbehandlung dient zur Sicherstellung des medizinischen Erfolgs. Die medizinische Notwendigkeit der Kur muss vor Beginn der Kurbehandlungen durch ein schriftliches ärztliches Attest der Versicherung nachgewiesen werden.

Bei sonstigen Kuren handelt es sich um eine medizinisch notwendige Kurbehandlung, bei denen die Voraussetzungen für eine Genesungskur nicht vorliegen. Auch hier ist die Notwendigkeit der Kur vor Behandlungsbeginn durch ein Attest nachzuweisen. Die Erstattung der Kosten erfolgt maximal alle zwei Jahre. Neben den Behandlungskosten werden die Aufwendungen für Unterkunft und Kurtaxe erstattet. Ratsam ist in jedem Fall, vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage der privaten Krankenversicherung einzuholen.

Was bedeutet Rooming-in?

Rooming-in ist eine Möglichkeit für Eltern, sich gemeinsam mit dem kranken oder neugeborenen Kind im Krankenzimmer aufnehmen zu lassen. In vielen Fällen wird für diese Leistung eine private Versicherung oder Zusatzversicherung benötigt.

Rooming-in bezeichnet die Möglichkeit für Eltern bzw. für ein Elternteil, gemeinsam mit dem erkrankten Kind im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Dadurch ist eine gemeinsame Unterbringung in einem Krankenzimmer möglich. Die Unterbringung des Elternteils wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sondern diese Leistung muss der Versicherte selbst tragen, wenn keine gesonderte private Zusatzversicherung vorhanden ist.

Daneben wird auch von Rooming-in gesprochen, wenn die Unterbringung der Mutter und des Neugeborenen nach der Geburt im selben Krankenzimmer erfolgt. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, da sich in diesem Fall beide als Patienten im Krankenhaus befinden. Sobald der Aufenthalt der Eltern oder einer anderen Bezugsperson im Krankenzimmer nur der Betreuung des erkrankten Kindes dient, ist für die Kostenübernahme eine private Versicherung erforderlich.

Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt. Vor einem stationären Aufenthalt empfiehlt sich daher ein Blick in den Leistungskatalog bzw. die Rücksprache mit dem Versicherer.

Wie ist eine ambulante Behandlung definiert?

Die ambulante Behandlung ist die kostengünstigste Behandlungsform in der Krankenversicherung. Patienten müssen sich selbst nach einer kleinen Operation nicht zur Übernachtung in eine Klinik begeben. Privatpatienten werden mit speziellen Tarifen belohnt, wenn sie auf unnötiges stationäres Behandeln verzichten.

Die ambulante Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherer für deren Versicherten. Bei dieser Behandlungsform geht es um die medizinische Versorgung von Patienten in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder in einem Krankenhaus. Nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen verlässt der Behandelte den Behandlungsort und begibt sich ohne stationärem Aufenthalt nach Hause.

Nach einem stationären Aufenthalt kommt es in der Regel zu weiteren Anschlussbehandlungen. Diese ambulante Behandlung kann sowohl beim Hausarzt als auch durch den regelmäßigen Arztbesuch in der Klinik erfolgen. Die Behandlungskosten werden im Unterschied zu gesetzlich Krankenversicherten einem PKV-Versicherten direkt in Rechnung gestellt. Das Mitglied der PKV reicht die Rechnung nebst Rezepten und Medikamentenverordnungen bei seinem Versicherer ein. Nach dessen Prüfung werden die Rechnungskosten dem Versicherten erstattet. Aus Kostengründen wird privat Krankenversicherten, unterstützt durch bestimmte Tarife, bei vielen medizinisch nötigen Maßnahmen die ambulante Behandlung empfohlen.

Welche Vorerkrankungen muss man bei der PKV angeben?

Wenn ein Antragsteller für eine private Krankenversicherung eine bestimmte vertragsrelevante Vorerkrankung verschweigt, kann dies zu einer Leistungsverweigerung oder auch zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Der Versicherer muss eventuelle Mehrausgaben für wahrscheinliche Behandlungen bisheriger Erkrankungen in eine Beitragsfeststellung berücksichtigen können. Die Beantwortung der Antragsfragen sollte daher vollständig und ehrlich erfolgen.

Beim Abschluss bestimmter Versicherungen spielen Gesundheitsfragen eine entscheidende Rolle dafür, ob ein Antragsteller letztlich einen Vertrag erhält. Auf dieser Grundlage werden eventuelle Risikozuschläge zum allgemeinen Beitrag erhoben. Die Zuschläge können dabei dauerhaft oder für eine gewisse Zeit gelten. Der Versicherer, der jemand trotz einer Vorerkrankung versichert, möchte sich gegen eventuelle Mehrausgaben absichern. Die Zuschlagsdiagnose soll feststellen, mit welchen eventuellen Behandlungen und Kosten der Versicherer rechnen muss.

Alle vor dem Vertragsschluss (bis zur Annahmeerklärung oder Policenausstellung) liegenden Erkrankungen und Operationen sind bei der der Gesundheitsprüfung zum Versicherungsantrag vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Vorerkrankung sollte auch dann angegeben werden, wenn sie als eigentlich harmlos angesehen wird. Für einen Versicherer kann eine nicht genannte Vorerkrankung der Grund sein, zu seinem späteren Zeitpunkt bestimmte Leistungen zu verweigern. In den Versicherungsbedingungen ist die vorvertragliche Anzeigepflicht ausdrücklich geregelt.

In der privaten Krankenversicherung haben Versicherte das Recht, einen vereinbarten Risikozuschlag jederzeit auf seine Angemessenheit hin überprüfen zu lassen. Dazu muss der PKV ein geeignetes Gutachten vorgelegt werden, aus dem die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit hervorgehen. Die Kosten des Gutachtens muss der Versicherte selbst tragen. 

Was ist ein Unisex-Tarif?

Die EU-Gleichstellungsrichtlinie schreibt Unisex-Tarife bei Versicherungen seit dem 21. Dezember 2012 vor. Dabei handelt es sich um Verträge, bei denen das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht zu unterschiedlichen Beiträgen führen darf. Betroffen sind vor allem private Krankenversicherungen sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Während Renten- und Krankenversicherungen für Frauen günstiger wurden, verteuerten sich Kfz-, Unfall- und Lebensversicherungen.

Bei Personenversicherungen gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. So sind die Behandlungskosten für Frauen in der privaten Krankenversicherung höher als für Männer. Dies führt zu einem Beitragsunterschied zwischen Frauen und Männern beim Neuabschluss von bis zu 25 Prozent. Auch in der privaten Rentenversicherung führt die höhere Lebenserwartung von Frauen dazu, dass die Rentenleistungen geringer ausfallen. Durch die Einführung der Unisex-Tarife erhalten Frauen identische Leistungen wie Männer, ohne einen höheren Beitrag zu zahlen.

Anders ausgedrückt: Durch die Unisex-Tarife erfolgt eine Quersubventionierung von einem Geschlecht zum anderen. Im Fall der PKV müssen Männer für Neuabschlüsse mit bis zu 30 Prozent teureren Tarifen rechnen. Die Neukalkulation gilt jedoch nur für neue Verträge nach dem 21. Dezember 2012. Wer zuvor noch einen Vertrag abschließt, genießt die alten Vertragskonditionen. Ob die Prämien für Frauen in der PKV durch die Unisex-Tarife sinken, ist noch ungewiss.

Ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Mit einer privaten Auslandskrankenversicherung können sich Reisende zusammen mit den mitreisenden Angehörigen gegen die Risiken absichern, die durch eine plötzlich auftretende Erkrankung im Urlaub entstehen können. Diese Versicherung gilt für die Dauer des Urlaubs oder auch bei beruflichen Auslandsaufenthalten.

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Form der privaten Krankenzusatzversicherung und somit ein Teil der privaten Krankenversicherung, die Reisende vor Antritt einer Urlaubsreise abschließen können. Zudem gibt es auch einige Versicherungen, bei welchen Versicherte einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt absichern können. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt für die Versicherten im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung oder auch nach einem Unfall die entstehenden Behandlungskosten. Zu diesen zählen insbesondere der Arztbesuch, der Aufenthalt im Krankenhaus und die Kosten für die notwendigen Operationen.

Die Behandlungskosten für Krankheiten, welche bereits vor Reiseantritt bekannt waren, werden allerdings nicht übernommen. In einer Auslandskrankenversicherung können Reisende die mitreisenden Angehörigen mitversichern. Die Dauer des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Reisedauer. Dabei ist es auch möglich, dauerhafte Auslandsaufenthalte von mehreren Jahren abzusichern.