Private Kranken­versicherung (PKV)

Wann lohnt sich die PKV? Entscheidende Faktoren im Überblick

Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Überlegungen in Bezug auf die persönliche Gesundheitsvorsorge. Was unterscheidet die beiden Systeme, und für wen lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)? Dieser Artikel liefert Ihnen einen kompakten Überblick über die Vorteile, die möglichen Nachteile und die zentralen Aspekte, die bei einer Entscheidung für die PKV berücksichtigt werden sollten.

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

  • Individuelle Leistungen: Wählen Sie nach Bedarf Zusatzleistungen wie freie Arztwahl, Einbettzimmer im Krankenhaus oder umfangreiche Zahnbehandlungen.
  • Kürzere Wartezeiten: Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) profitieren privat Versicherte von kürzeren Wartezeiten.
  • Zugang zu Privatärzten und Privatkliniken: Privatversicherte haben exklusiven Zugang zu spezialisierten Ärzten und Kliniken.
  • Behandlung im Ausland: Premiumtarife bieten Versicherungsschutz für Behandlungen durch Top-Ärzte im Ausland.
  • Erweiterte Heilmethoden: Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie oder Heilpraktikerbehandlungen können mitversichert werden.
  • Beitragsrückerstattung: Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann von einer Beitragsrückerstattung profitieren, was die Beiträge senkt.
  • Zusatztarife für das Alter: Es gibt spezielle Tarife, die eine garantierte Beitragsreduktion im Alter bieten.
  • Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung hilft, die monatlichen Beiträge zu senken.
  • Garantierte Leistungen: Die versicherten Leistungen bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert.

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Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV

  GKV PKV
Krankenhausleistungen Einweisung in das dem Wohnort nächst gelegene Krankenhaus. Behandlung durch Belegarzt bzw. diensthabenden Arzt ohne Wahlmöglichkeit. In der Regel Mehrbettzimmer, Zuzahlung von 10€/Tag bis max. 28 Tage/Jahr. Je nach PKV-Tarif freie Wahl unter allen Krankenhäusern, freie Arztwahl (auch: Chefarzt), Ein-/Zweibettzimmer, keine Zuzahlung
Ambulante Behandlung Behandlung ausschließlich durch Vertragsärzte. Arztwechsel sind nur mit Einschränkungen möglich. Freie Wahl des Arztes oder Spezialisten.
Sehhilfen Keine Leistungen, außer bei schweren Sehbehinderungen oder für Kinder. In tariflicher Höhe mitversichert.
Augen-Lasern Keine Leistungen für Lasik-Behandlungen Je nach Tarif mitversichert.
Heilpraktiker Keine Leistungen Je nach PKV-Tarif mitversichert
Vorsorgeuntersuchung Beschränkt auf gesetzlich festgelegte Programme, je nach Alter. Je nach Tarif, auch außerhalb gesetzlicher Programme möglich.
Arznei- und Verbandmittel Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, es sei denn, sie sind von der Verordnung ausgeschlossen. Erstattung in der tariflich gewählten Höhe.
Hilfsmittel Zuzahlung zu Hilfsmitteln von 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nur in allgemein gebräuchlicher Ausführung. Je nach Tarif und medizinischer Notwendigkeit keine Einschränkungen.
Zahnärztliche Behandlung Einfache Versorgungsformen wie Amalgamfüllungen. Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

  • Gesundheitsprüfung: Bei der Antragstellung erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die zu einem höheren Beitrag oder sogar zur Ablehnung führen kann.
  • Individuelle Beiträge: Jeder Versicherte (auch Kinder) muss einen eigenen Beitrag zahlen, was vor allem für Familien teuer werden kann.
  • Rückkehr in die GKV: Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. bei einem Jobwechsel oder einer deutlichen Einkommenssenkung.
  • Anbieterwechsel: Ein Wechsel der PKV-Anbieter kann aufgrund von Vorerkrankungen ungünstig sein, da diese bei einem neuen Anbieter teurer oder sogar unbezahlbar werden können.
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen: Der Beitrag zur PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif, was für Selbstständige oder Einkommensschwankungen problematisch sein kann.
  • Kein Kinderkrankengeld: Im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind krank ist.
  • Vorauszahlung von Arztrechnungen: Privatversicherte müssen in der Regel die Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen und anschließend die Erstattung von der Versicherung beantragen.

Wie sinnvoll ist es, in die PKV zu wechseln?
Checkliste:

1. Prüfung der Versicherungspflicht:

Für Arbeitnehmer gilt 2025 eine Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro Bruttoeinkommen im Jahr oder 6.150 Euro im Monat. Wer mehr verdient, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Beamte, Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von ihrem Einkommen für eine private Versicherung entscheiden

2. Familiensituation:

In der PKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder nicht beitragsfrei mitversichert. Dies kann den Beitrag der PKV deutlich erhöhen, im Vergleich zur GKV, wo Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind.

3. Alter:

Wer früh in die PKV wechselt, zahlt in der Regel geringere Beiträge, da die Beitragshöhe bei Eintritt in die PKV vom Alter abhängt. Personen über 50 Jahre zahlen als Neueinsteiger deutlich höhere Beiträge.

4. Gesundheit:

Vorerkrankungen können zu höheren Beiträgen in der PKV führen. Daher ist es wichtig, die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, da unvollständige Angaben zu höheren Kosten oder einer Ablehnung führen können.

5. PKV im Alter:

Es ist ratsam, die Ersparnisse aus der PKV zu nutzen und für das Rentenalter zu sparen, um die steigenden Beiträge im Alter zu finanzieren.

6. Rückkehr in die GKV:

Personen über 55 Jahre können nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, selbst wenn sie arbeitslos werden oder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, den PKV-Beitrag durch eine Tarifumstellung zu reduzieren.

Checkliste: Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten?

Vor Vertragsabschluss sollte man sich die Zeit nehmen und den zukünftigen Versicherungsanbieter genau unter die Lupe nehmen. Denn ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann aufgrund des Gesundheitszustandes scheitern. Folgende Kriterien sollte man bei der Wahl der Versicherung berücksichtigen:

Alter der Versicherung: Ein Versicherungsanbieter, der bereits seit Jahrzehnten am Markt ist, verfügt über ausreichende Kenntnisse der komplizierten Beitragskalkulation und hat bereits mehrere (Finanz-)Krisen überstanden.

Kennzahlen: Prüfen Sie versicherungsgeschäftliches Ergebnis, Nettoverzinsung und Rückstellungsquote. Positive Kennzahlen deuten darauf hin, dass der Versicherer in der Lage ist, die Beiträge auch künftig stabil zu halten.

Beitragsentwicklung: Tarifverläufe aus der Vergangenheit zeigen, ob es "Beitragssprünge" mit hohen Anpassungen gegeben hat. Wie haben sich die Beiträge in den letzten 10 bis 20 Jahren entwickelt? Die Historie der Prämien von Alttarifen gibt einen Hinweis, ob der Versicherer solide kalkuliert hat.

Service: Zum Angebot eines PKV-Anbieters sollten eine Hotline und Kontaktmöglichkeiten per Internet gehören. Auch die Schnelligkeit bei der Rechnungserstattung ist ein wichtiges Kriterium. Eine Kunden-App und Tele-Medizin sorgen für schnelle Kontakt- und Behandlungsmöglichkeiten.

Beitragsrückerstattung: Eine Prämienrückzahlung erhalten Sie, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Beitrag fällt dadurch noch geringer aus.

Annahmepolitik des Versicherers: Ein Anbieter, bei dem sich jeder Interessent versichern kann, wächst zwar stark, hat aber bald mit Problemen durch Nichtzahler und kranke Versicherte zu kämpfen. Daher: Ein PKV-Unternehmen sollte eine strikte Selektion durchführen und nur Kunden mit ausreichender Bonität und wenigen Vorerkrankungen versichern.

Umfang des Neugeschäfts: Qualitatives Wachstum ist tendenziell vorteilhaft für die weitere Beitragsentwicklung. Ein Unternehmen, das Kunden verliert, ist für die Zukunft nicht so gut gerüstet wie ein Versicherer, der attraktiv für Neukunden ist.

Testergebnisse: Bei der Entscheidungsfindung kann es hilfreich sein, verschiedene Testberichte heranzuziehen, z.B. Assekurata, Finanztest oder Morgen & Morgen. Aktuelle Tests lassen sich meist gegen Gebühr online abrufen. Die Rangfolge der PKV-Unternehmen entsteht jedoch auf Basis der Analysekriterien und der Gewichtung des Tests. Grundsätzlich gibt es daher keine allgemeingültige Aussage, welches der "beste" private Krankenversicherer ist. Dies ist auch immer von den persönlichen Präferenzen abhängig!

Von daher ist es unbedingt zu empfehlen, einen neutralen Versicherungsexperten mit der Analyse zu beauftragen. Nur mit langjähriger Erfahrung können die Feinheiten in den Versicherungsbedingungen erkannt werden. Hilfreich ist es auch, den Berater nach seiner eigenen Versicherung zu befragen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
 

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Tipps zur Wahl des passenden Versicherungstarifs

Tipps zur Wahl des passenden Versicherungstarifs

Die Wahl des richtigen Tarifs kann herausfordernd sein, da private Krankenversicherungen verschiedene Optionen bieten. Achten Sie bei der Wahl auf diese Faktoren:

  1. Leistungsumfang:
    Überlegen Sie, welche Leistungen der Tarif abdecken soll – z. B. Zahnarztkosten, Krankenhausaufenthalte oder alternative Heilmethoden. Es ist sinnvoll, den Tarif von Anfang an an Ihre Bedürfnisse anzupassen, da spätere Änderungen oft mit einer Gesundheitsprüfung verbunden sind.

  2. Selbstbeteiligung:
    Achten Sie auf die Selbstbeteiligung. Viele Tarife haben versteckte Zusatzkosten, z. B. für Zahnersatz oder Medikamente. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  3. Krankentagegeld:
    Bei längeren Erkrankungen sichert das Krankentagegeld die finanzielle Existenz. Insbesondere für Selbstständige ist dies wichtig, da der Versicherungsschutz hier früher greift. Achten Sie darauf, wie hoch das Krankentagegeld und ab welchem Zeitpunkt es gezahlt wird.

  4. Beitragsentwicklung:
    Der Einstiegspreis ist nicht der Preis im Rentenalter. Prüfen Sie die Entwicklung der Beiträge, um späteren finanziellen Belastungen vorzubeugen.

  5. Tarifalter:
    Wählen Sie einen Tarif, der bereits seit mindestens 10 Jahren am Markt ist. Neue Tarife haben oft eine ungünstigere Entwicklung und können teurer werden.

  6. Vorsicht bei Billigtarifen:
    Achten Sie bei besonders günstigen Tarifen auf versteckte Kosten. Diese Tarife bieten oft nur eine geringe Leistung und erhöhen die Beiträge später stark. Hochwertiger Versicherungsschutz hat seinen Preis.

Welche PKV-Tarifmodelle gibt es?

  1. Einsteigerschutz

    • Prinzip: Günstiger Tarif auf GKV-Basis.
    • Vorteil: Niedrige Beiträge.
    • Nachteil: Geringer Leistungsumfang, teilweise unter GKV-Niveau.
    • Beispiel: Hausarztprinzip, Mehrbettzimmer im Krankenhaus, geringe Erstattung für Zahnersatz.
  2. Komfortschutz

    • Prinzip: Gute Mischung aus Preis und Leistung.
    • Vorteil: Gute Leistungen bei moderaten Beiträgen.
    • Nachteil: Keine Vollversorgung, kleinere Leistungseinschränkungen.
    • Beispiel: 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung, 70-80% Zahnersatz, eingeschränkte Heilpraktikerleistungen.
  3. Topschutz

    • Prinzip: Premium-Schutz mit umfangreichen Leistungen.
    • Vorteil: Höchste Versorgung, keine Zuzahlungen.
    • Nachteil: Hohe Beiträge.
    • Beispiel: 1-Bettzimmer, 75-90% Zahnersatz, vollständige Heilpraktikerleistungen.

Gesundheitsprüfung – Was Sie beachten sollten

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Gesundheitsprüfung unvermeidlich. Diese ist entscheidend für den Abschluss des Vertrages, da Vorerkrankungen oder eine negative SCHUFA-Auskunft zur Ablehnung des Antrags führen können.

Wichtige Fakten zur Gesundheitsprüfung:

  1. Gesundheitsfragen:
    Bei der Antragstellung müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch im Basistarif. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es werden häufig Angaben zu Behandlungen der letzten 3 Jahre (ambulant) bzw. 10 Jahre (stationär) abgefragt.

  2. Krankenakte einsehen:
    Wer sichergehen will, sollte vorab eine vollständige Krankenakte bei seinem Hausarzt oder der Krankenkasse anfordern. So können alle Fragen korrekt beantwortet werden.

  3. Was wird abgefragt?
    Die PKV interessiert sich vor allem für ambulante Behandlungen der letzten 3 Jahre und stationäre Behandlungen der letzten 5-10 Jahre. Nur die angegebenen Krankheitsbilder und Zeiträume sind relevant. Es ist ratsam, sich eine Übersicht über vergangene Behandlungen vom Hausarzt zu holen, um die Fragen genau zu beantworten.

  4. Risikozuschläge:
    Personen mit Vorerkrankungen, wie z.B. Allergien oder Asthma, müssen oft mit einem Risikozuschlag rechnen. Es empfiehlt sich, bei mehreren Versicherern anzufragen, um den besten Tarif zu finden. Die Risikozuschläge können je nach Schwere der Erkrankung variieren.

  5. Arztanfrage:
    Sollte der Antrag unklar sein, kann die PKV eine ärztliche Rückfrage stellen. Dazu ist eine Schweigepflichtentbindung notwendig, sodass der Versicherer Informationen direkt bei den behandelnden Ärzten einholen kann.

  6. Höhe des Risikozuschlags:
    Der Zuschlag hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Beispielsweise müssen Personen mit häufigen Behandlungen oder Medikamenten einen höheren Zuschlag zahlen. Dieser kann später überprüft werden, wenn das Krankheitsbild sich verbessert hat.

  7. Leistungsausschlüsse:
    In Fällen schwerwiegender Erkrankungen kann die PKV den Antrag annehmen, aber mit einem Leistungsausschluss für bestimmte Behandlungen. Das bedeutet, dass Kosten für bestimmte Erkrankungen nicht übernommen werden. Ein schriftliches Einverständnis ist erforderlich.

  8. Ablehnung des Antrags:
    Bei sehr schweren Erkrankungen, wie z.B. schwerem Asthma oder Diabetes, kann die PKV den Antrag ablehnen. In solchen Fällen gibt es keinen Versicherungsschutz.

Sonderfälle:

  • Für Beamte gilt ein Kontrahierungszwang. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums müssen Versicherer ihnen einen Tarif anbieten, unabhängig von Vorerkrankungen.
  • Kinder von privat versicherten Eltern sind ebenfalls automatisch im gleichen Tarif versichert.

FAQ PKV – Grundlegendes

Was bedeutet Selbstbehalt?

Ein Tarif mit Selbstbehalt bedeutet, dass die Versicherung erst nach Überschreiten des Selbstbehalts die Kosten übernimmt. Im Gegenzug sind die Beiträge günstiger.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht es, den Versicherungsschutz später zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufzunehmen, ohne Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfungen zu verlieren. Sie kostet zwischen 5 und 35 Prozent des regulären Tarifbeitrags.

Wie werden Altersrückstellungen gebildet?

In der PKV zahlen Versicherte in jungen Jahren mehr als die tatsächlichen Kosten ihrer Versicherung. Der Überschuss wird in Altersrückstellungen angelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter zu decken. Seit 2000 ist ein Zuschlag von 10 % zur Altersrückstellung vorgeschrieben, der bis zum 61. Lebensjahr gezahlt wird. Diese Rückstellungen werden im Kapitalanlagetopf des Versicherers verzinst, der garantierte Zinssatz liegt bei 3,5 %. Überzinsen aus Kapitalanlagen werden teilweise an den Versicherten weitergegeben und helfen, die Beiträge im Alter zu reduzieren.

Was ist der Übertragungswert?

Der Übertragswert ist der Wert der Altersrückstellungen, die bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) mitgenommen werden können. Er setzt sich aus den Altersrückstellungen durch den Beitrag und den gesetzlichen Zuschlag zusammen. Ein Wechsel von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht möglich. Wenn ein Versicherter durch einen höheren Beitrag mehr Altersrückstellungen angesammelt hat, bleiben diese beim alten Anbieter.

Erhalte ich eine Versicherungskarte in der PKV?

Die Ausgabe einer Versicherungskarte ist nicht verpflichtend. Einige Anbieter stellen eine Chipkarte zur Verfügung, die hauptsächlich zur Verwaltung von Patientendaten dient. Für die Erstattung spielt die Karte keine Rolle. Wenn eine Chipkarte ausgestellt wird, enthält sie Informationen wie Name, Geburtsdatum und die Adresse des Versicherten. Einige Versicherer verzichten auf die Karte, um Kosten zu sparen.

FAQ PKV – Zugang und Wechsel

Krankenversicherung für Selbstständige: Welche Optionen und Wahlmöglichkeiten gibt es?

Schon zu Beginn der Selbstständigkeit stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz ist von existenzieller Bedeutung, da er die Grundlage für die medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung im Krankheitsfall bildet. Doch welches System bietet die besten Leistungen und passt zu den individuellen Bedürfnissen?

Krankenversicherungspflicht bei Selbstständigkeit

Selbstständige müssen sich nach der Gewerbeanmeldung für eine Krankenversicherung entscheiden. Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Dabei gibt es keine Einkommensgrenze für den Wechsel in die PKV – Selbstständige und Existenzgründer können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.

Regelungen für selbstständige Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten (z. B. Musiker, Schriftsteller, Journalisten) sind über das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. 

Beamte – Was ist eine beihilfekonforme Restkostenversicherung?

Beamte haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe, eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Gesundheitskosten. Diese deckt einen festen Prozentsatz der medizinischen Ausgaben, häufig 50 % bis 70 %. Für die verbleibenden Kosten ist eine beihilfekonforme Restkostenversicherung notwendig, um eine vollständige Absicherung zu gewährleisten.

Die Restkostenversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Sie übernimmt den Anteil der Kosten, den die Beihilfe nicht abdeckt, und sorgt so für eine vollständige Gesundheitsvorsorge. Die Versicherungsleistungen sind auf die Beihilfe abgestimmt, was bedeutet, dass sie die Bedingungen und Vorgaben der jeweiligen Beihilfeverordnung erfüllen.

Wichtige Punkte bei der Wahl der Versicherung

  1. Beihilfekonformität: Achten Sie darauf, dass der gewählte Tarif den Anforderungen der Beihilfeverordnung Ihres Bundeslands entspricht.
  2. Abdeckung von Sonderfällen: Manche Versicherungen bieten zusätzlich Beihilfeergänzungstarife, z. B. für Leistungen, die von der Beihilfe nicht übernommen werden (z. B. Heilpraktiker oder Sehhilfen).
  3. Zukunftssicherheit: Beamte im Ruhestand haben meist höhere Beihilfesätze (70 % bis 80 %), wodurch der Restkostenanteil geringer wird. Wählen Sie eine Versicherung, die im Alter stabile Beiträge bietet.
Kann ich später auch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Einmal PKV, immer PKV - dieser Satz stimmt nicht immer. Ausführliche Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag Rückkehr in die GKV.

Kann man trotz Vorerkrankungen Mitglied einer Privaten werden?

Ja, auch mit Vorerkrankungen ist eine Aufnahme in die PKV möglich, jedoch kann ein Beitragszuschlag verlangt werden. In schweren Fällen kann der Antrag abgelehnt werden.

Für Beamte und Neugeborene gelten Sonderregelungen. Krankheiten, die nach Vertragsbeginn auftreten, führen nicht zu einem Zuschlag.

Welche Vorerkrankungen muss man bei der PKV angeben?

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen alle vorvertraglichen Erkrankungen und Behandlungen wahrheitsgemäß angegeben werden. Andernfalls kann der Versicherer den Vertrag später kündigen oder Leistungen verweigern. Für bestehende Vorerkrankungen können Risikozuschläge erhoben werden. Die Anzeigepflicht gilt auch für vermeintlich harmlose Erkrankungen.

FAQ PKV – Beratung und Entscheidung

Sollte man sich bei der Wahl der Krankenversicherung beraten lassen?

Wegen der komplexen Tarifstruktur und der Gefahr einer Über- oder Unterversorgung ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. Sie hilft, den passenden Tarif ohne unnötige Zusatzleistungen zu finden.

Ist trotz Online Vergleich eine Beratung zur PKV zu empfehlen?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden, insbesondere bei individuellen Wünschen wie Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker-Erstattung. Ein erfahrener Berater kann die besten Optionen aufzeigen.

Wie findet man einen unabhängigen Berater?

Es gibt verschiedene Beraterarten:

  • Einfirmenvertreter: Ist an ein Unternehmen gebunden.
  • Mehrfirmenvertreter: Bietet mehrere Anbieter an.
  • Versicherungsmakler: Arbeitet mit allen Versicherungsunternehmen.

Die Beratung durch einen Versicherungsvermittler ist kostenlos, doch es gibt Bedenken hinsichtlich der Neutralität, da sie auf Provision arbeiten. Ein unabhängiger Versicherungsberater verlangt ein Honorar, das entweder pauschal oder nach Stunden abgerechnet wird.

Tipp: Vergleichen Sie Angebote und achten Sie darauf, dass der Vermittler die Provision offenlegt. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor, indem Sie Fragen notieren und online PKV-Rechner nutzen, um eine erste Übersicht über mögliche Angebote und Beiträge zu bekommen.

FAQ PKV – Beiträge, Leistungen und Kosten

Was spricht für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)?
  • Individuelle Tarifwahl: Privat Versicherte können den Tarif nach ihren Bedürfnissen wählen, z. B. mit Fokus auf Beitragsersparnis oder umfassendem Schutz.
  • Leistungen nach Bedarf: PKV-Versicherte können ihre Versicherung an persönliche Wünsche anpassen, wie z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder Zahnersatz in hoher Qualität.
  • Kürzere Wartezeiten: Privat Versicherte haben in der Regel schnelleren Zugang zu Fachärzten und benötigen weniger Wartezeit.
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl: Die Wahlfreiheit bei Ärzten und Kliniken ist ein klarer Vorteil der PKV, solange die gewählten Einrichtungen im Tarif abgedeckt sind.
  • Altersrückstellungen: Durch Altersrückstellungen wird gewährleistet, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben.
Wie werden Rechnungen in der PKV erstattet?

In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen zunächst die Rechnungen von Ärzten, Heilpraktikern oder Apotheken und reichen die Belege zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung kann es sinnvoll sein, kleinere Rechnungen selbst zu zahlen, um eine höhere Rückzahlung zu erhalten.

Für stationäre Aufenthalte müssen Privatversicherte nicht in Vorkasse gehen. Klinik und Versicherung rechnen direkt ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Für Wahlleistungen erfolgt jedoch eine direkte Rechnungsstellung an den Versicherten.

Was passiert, wenn man den Beitrag zur PKV nicht zahlen kann?

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte man sich an den Versicherungsanbieter wenden. Mögliche Lösungen sind Stundung der Beiträge, Tarifwechsel, bspw. in den  in den Basistarif, Reduzierung von Leistungen oder Erhöhung des Selbstbehalts.

Seit 1. August 2013 gilt per Gesetz, dass private Krankenversicherungen einen Notlagentarif anbieten müssen. Säumige Beitragszahler werden bei Beitragsrückstand automatisch in diesen sogenannten Nichtzahlertarif umgestuft.

Erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für die Kuren?

Kuren sind nicht im Leistungskatalog der PKV enthalten, außer es gibt spezielle Zusatztarife. Die PKV übernimmt Kuren nur dann, wenn der gesetzliche Träger die Kosten ablehnt. Es gibt auch Tarife, die Zuschüsse oder Kurtagegeld bieten. Vorab sollte geprüft werden, ob der Vertrag Kurleistungen enthält.

Was ist Rooming-in und wer übernimmt die Kosten?

Rooming-in bezeichnet die Möglichkeit, dass Eltern oder ein Elternteil zusammen mit ihrem kranken oder neugeborenen Kind im selben Krankenhauszimmer untergebracht wird. Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sondern muss durch eine private Zusatzversicherung abgesichert werden.

Für die Unterbringung der Mutter und des Neugeborenen nach der Geburt im selben Zimmer übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, da beide als Patienten gelten. Sobald jedoch ein Elternteil in das Zimmer aufgenommen wird, um das erkrankte Kind zu betreuen, ist die Leistung nur durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt.

Vor einem Krankenhausaufenthalt sollte überprüft werden, ob der eigene Vertrag die Kosten für Rooming-in abdeckt.

Was zählt als ambulante Behandlung in der PKV?

Die ambulante Behandlung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, bei denen der Patient nach der Behandlung keine stationäre Übernachtung im Krankenhaus benötigt. Sie findet in Arztpraxen, bei Fachärzten oder auch in Kliniken ohne stationären Aufenthalt statt. Patienten gehen nach der Behandlung wieder nach Hause.

Ambulante Behandlungen sind eine Standardleistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (PKV). Bei der PKV muss der Versicherte die Behandlungskosten zunächst selbst zahlen und die Rechnung zur Erstattung einreichen. In der Regel erstatten private Versicherer die Kosten, nachdem die Rechnungen geprüft wurden. Besonders in PKV-Tarifen wird die ambulante Behandlung aufgrund ihrer Kosteneffizienz bevorzugt.

FAQ PKV – Besondere Lebenssituationen

Wie bin ich in der PKV während der Elternzeit und Mutterschutz versichert?

Während Mutterschutz und Elternzeit zahlen Sie den vollen PKV-Beitrag ohne Zuschuss vom Arbeitgeber. Einige Tarife bieten für bis zu 6 Monate Beitragsfreiheit. Wenn Ihr Ehepartner den ZZuschuss seines Arbeitgebers zur PKV nicht vollständig nutzt, können Sie diesen eventuell für Ihren eigenen Vertrag beantragen.

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze arbeiten, gilt Versicherungspflicht in der GKV. Sie können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben. Nach der Elternzeit gelten die üblichen Regeln für Arbeitnehmer: Ihr Gehalt muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um privat versichert bleiben zu können. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie höchstens 50 % in Teilzeit arbeiten und Ihr Gehalt bei Vollzeit über der Grenze liegt.

Wie ist man beim Minijob krankenversichert?

Minijobber müssen ihre Krankenversicherung nachweisen, da sie über den Minijob selbst nicht versichert sind. Folgende Optionen gibt es:

  1. Familienversicherung: Wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist, können Minijobber kostenfrei mitversichert werden, solange der Verdienst unter 520 Euro bleibt.

  2. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Minijobber können sich freiwillig in der GKV versichern, wenn sie keine Familienversicherung haben. Die Kosten liegen bei etwa 170 Euro monatlich.

  3. Private Krankenversicherung (PKV): Liegt keine Familienversicherung vor und keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann eine PKV notwendig sein. Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif und können zwischen 200 und 600 Euro pro Monat liegen.

Fazit: Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen eine Versicherung nachweisen, und es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nach persönlicher Situation.

FAQ PKV – Zusatzaspekte

Was ist ein Unisex-Tarif?

Unisex-Tarife stellen sicher, dass Männer und Frauen gleich hohe Beiträge zahlen, da das Geschlecht bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt wird. Diese Tarife gelten für Neuabschlüsse seit dem 21. Dezember 2012. Männer zahlen dadurch teurere Tarife, Frauen profitieren von günstigeren Beiträgen.

Ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Ja, eine private Auslandskrankenversicherung ist besonders für Reisende oder Berufspendler im Ausland empfehlenswert. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, die durch plötzliche Erkrankungen oder Unfälle entstehen. Diese Versicherung kann für einen begrenzten Zeitraum (Urlaub) oder für längere Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden.

Die private Auslandskrankenversicherung deckt Kosten wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen ab. Allerdings werden bereits vor Reiseantritt bekannte Krankheiten nicht übernommen. Auch Familienangehörige können in der Regel mitversichert werden. Die Versicherung gilt nur für die Dauer der Reise oder des Aufenthalts, und es können auch längerfristige Auslandsaufenthalte versichert werden.