Private Krankenversicherung
Vorteile und Nachteile
Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung? Was sind die Unterschiede von privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)? Die wichtigsten Vor- und Nachteile der PKV im Überblick.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Die private Krankenversicherung bietet höhere Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus.
- Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Beitrag gezahlt werden.
- Die Entscheidung für eine PKV sollte nur nach ausführlicher Beratung erfolgen.
Diese Vorteile bietet die private Krankenversicherung
- Leistungen wie z.B. freie Arztwahl, Einbettzimmer im Krankenhaus und hohe Zahnleistungen können individuell gewählt werden.
- Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten kürzere Wartezeiten.
- Exklusiver Zugang zu Privatärzten und Privatkliniken.
- In Premiumtarifen auch Versiucherungsschutz für Behandlung durch Top-Ärzte im Ausland.
- Naturheilverfahren, z.B. Heilpraktiker, Akkupunktur und Homöopathie, sind versicherbar.
- Beitragrückerstattung bei Leistungsfreiheit redziert Beiträge.
- Zusatztarife mit garantierter Beitragsreduktion für das Alter.
- Selbstbeteiligung zur Senkung der Beitragshöhe.
- Garantierte Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit
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Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV
GKV | PKV | |
Krankenhausleistungen | Einweisung in das dem Wohnort nächst gelegene Krankenhaus. Behandlung durch Belegarzt bzw. diensthabenden Arzt ohne Wahlmöglichkeit. In der Regel Mehrbettzimmer, Zuzahlung von 10€/Tag bis max. 28 Tage/Jahr. | Je nach PKV-Tarif freie Wahl unter allen Krankenhäusern, freie Arztwahl (auch: Chefarzt), Ein-/Zweibettzimmer, keine Zuzahlung |
Ambulante Behandlung | Behandlung ausschließlich durch Vertragsärzte. Arztwechsel sind nur mit Einschränkungen möglich. | Freie Wahl des Arztes oder Spezialisten. |
Sehhilfen | Keine Leistungen, Ausnahme: Personen mit schweren Sehbeinträchtigungen und Kinder | In tariflicher Höhe mitversichert |
Augen-Lasern | Keine Leistungen für Lasik-Behandlungen | Je nach Tarif mitversichert |
Heilpraktiker | Keine Leistungen | Je nach PKV-Tarif mitversichert |
Vorsorgeuntersuchung | Auf gesetzlich festgeschriebene Programme (auch auf Alter) beschränkt | Je nach Tarif, auch außerhalb gesetzlicher Programme |
Arznei- und Verbandmittel | Soweit nicht von Verordnung ausgeschlossen, Zuzahlung 10%, mind. 5€, max. 10€ | Erstattung in tariflich gewählter Höhe |
Hilfsmittel | Zuzahlung zu allen Hilfsmitteln von 10%, mind. 5€, max. 10€; nur in allgemein gebräuchlicher Ausführung | Je nach PKV-Tarif bei medizinischer Notwendigkeit ohne Einschränkung auf einen engen Leistungskatalog |
Zahnärztliche Behandlung | Einfache Versorgungsform, z.B. Amalgam | Keine Beschränkung auf einfache Versorgungsformen |
Nachteile der privaten Krankenversicherung
- Gesundheitsprüfung bei Antragstellung, dadurch Beitragszuschlag oder Ablehung möglich.
- Für jeden Versicherten ist ein eigener Beitrag zu zahlen, auch für Kinder.
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
- Anbieterwechsel, vor allem beim Vorerkrankungen, ist in der Regel ungünstig.
- Beitrag orientiert sich nicht am Einkommen.
- Keine Zahlung von Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
- Arztrechnungen müssen zunächst vorgelegt werden.
Welche Argumente sprechen für die private Krankenversicherung
Freie Tarifwahl
Privat Krankenversicherte können frei entscheiden, welchen Versicherungstarif mit welchen Leistungen sie möchten. So hat jeder die Wahl, ob die Beitragsersparnis oder der Leistungsgedanke im Vordergrund steht.
Die Tarifangebote lassen sich grob in diese drei Kategorien einteilen:
- Einsteigerschutz: Günstige Tarife mit Leistungen auf Basis der GKV
- Komfortschutz: Optimales Preis-Leistungsverhältnis
- Topschutz: Beste medizinische Absicherung, dafür hohe Prämien
Höhere Leistungen nach individuellen Bedürfnissen
PKV-Versicherte haben die Möglichkeit, sich einen Versicherungstarif speziell nach ihren Bedürfnissen zusammenzustellen. Zum möglichen Leistungsumfang zählen u.a.:
- Chefarztbehandlung,
- Einzelzimmer im Krankenhaus,
- Keramik-Zahnersatz und
- Behandlung von Heilpraktikern.
Die Leistungen werden in einem Vertrag festgehalten und können nicht einseitig von der Versicherung gekürzt werden.
Die Leistungen können je nach Bedarf vereinbart und auch später noch verändert werden. Allerdings darf der Privatversicherer bei Leistungsverbesserungen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Insofern zahlt es sich aus, gleich bei Vertragsabschluss einen hochwertigen Schutz zu vereinbaren. Andernfalls kann der Versicherer bei gesundheitlichen Beschwerden den höherwertigen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt verwehren.
Die Leistungen gelten grundsätzlich europaweit ohne zeitliche Beschränkung. Weltweit bietet jedes PKV-Unternehmen zwei Monat Versicherungsschutz.
Kürzere Wartezeiten
Privatversicherte müssen zudem keine langen Wartezeiten beim Arzt in Kauf nehmen und erhalten schnellen einen Termin beim Facharzt. Dies hängt mit der höheren Vergütung für Privatversicherte zusammen.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Als Privatversicherte hat man die freie Wahl, jedes - auch privat betriebene - Krankenhaus und jeder Arzt können konsultiert werden, sofern der Tarif die Erstattung dafür vorsieht.
Altersrückstellungen
Für jeden PKV-Versicherten werden Altersrückstellungen gebildet. Diese werden ab dem 65. Lebensjahr dazu eingesetzt, die Beiträge konstant zu halten. Die Altersrückstellungen werden vom Versicherer verzinslich angelegt. Per Gesetz müssen die privaten Krankenversicherer zehn Prozent vom PKV-Beitrag als Altersrückstellung zurücklegen. Auf diese Weise sorgen privat Versicherte bereits in jungen Jahren für das Alter vor.
Checkliste: Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten?
Vor Vertragsabschluss sollte man sich die Zeit nehmen und den zukünftigen Versicherungsanbieter genau unter die Lupe nehmen. Denn ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann aufgrund des Gesundheitszustandes scheitern. Folgende Kriterien sollte man bei der Wahl der Versicherung berücksichtigen:
Alter der Versicherung: Ein Versicherungsanbieter, der bereits seit Jahrzehnten am Markt ist, verfügt über ausreichende Kenntnisse der komplizierten Beitragskalkulation und hat bereits mehrere (Finanz-)Krisen überstanden.
Kennzahlen: Prüfen Sie versicherungsgeschäftliches Ergebnis, Nettoverzinsung und Rückstellungsquote. Positive Kennzahlen deuten darauf hin, dass der Versicherer in der Lage ist, die Beiträge auch künftig stabil zu halten.
Beitragsentwicklung: Tarifverläufe aus der Vergangenheit zeigen, ob es "Beitragssprünge" mit hohen Anpassungen gegeben hat. Wie haben sich die Beiträge in den letzten 10 bis 20 Jahren entwickelt? Die Historie der Prämien von Alttarifen gibt einen Hinweis, ob der Versicherer solide kalkuliert hat.
Service: Zum Angebot eines PKV-Anbieters sollten eine Hotline und Kontaktmöglichkeiten per Internet gehören. Auch die Schnelligkeit bei der Rechnungserstattung ist ein wichtiges Kriterium. Eine Kunden-App und Tele-Medizin sorgen für schnelle Kontakt- und Behandlungsmöglichkeiten.
Beitragsrückerstattung: Eine Prämienrückzahlung erhalten Sie, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Beitrag fällt dadurch noch geringer aus.
Annahmepolitik des Versicherers: Ein Anbieter, bei dem sich jeder Interessent versichern kann, wächst zwar stark, hat aber bald mit Problemen durch Nichtzahler und kranke Versicherte zu kämpfen. Daher: Ein PKV-Unternehmen sollte eine strikte Selektion durchführen und nur Kunden mit ausreichender Bonität und wenigen Vorerkrankungen versichern.
Umfang des Neugeschäfts: Qualitatives Wachstum ist tendenziell vorteilhaft für die weitere Beitragsentwicklung. Ein Unternehmen, das Kunden verliert, ist für die Zukunft nicht so gut gerüstet wie ein Versicherer, der attraktiv für Neukunden ist.
Testergebnisse: Bei der Entscheidungsfindung kann es hilfreich sein, verschiedene Testberichte heranzuziehen, z.B. Assekurata, Finanztest oder Morgen & Morgen. Aktuelle Tests lassen sich meist gegen Gebühr online abrufen. Die Rangfolge der PKV-Unternehmen entsteht jedoch auf Basis der Analysekriterien und der Gewichtung des Tests. Grundsätzlich gibt es daher keine allgemeingültige Aussage, welches der "beste" private Krankenversicherer ist. Dies ist auch immer von den persönlichen Präferenzen abhängig!
Von daher ist es unbedingt zu empfehlen, einen neutralen Versicherungsexperten mit der Analyse zu beauftragen. Nur mit langjähriger Erfahrung können die Feinheiten in den Versicherungsbedingungen erkannt werden. Hilfreich ist es auch, den Berater nach seiner eigenen Versicherung zu befragen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Tipps zur Wahl des passenden Versicherungstarifs
Wer die Wahl hat, hat die Qual - die privaten Kassen bieten ihren Kunden individuelle Tarife. Wer sich günstig versichern möchte, kann dies ebenso tun wie der Kunde, der "Luxusleistungen" abgesichert haben möchte. Vor dem Abschluss der Versicherung sollte man sich im Klaren sein, was der Tarif umfassen sollte.
Leistungsumfang: Zunächst sollte man sich im Klaren sein, welche Versorgungsleistungen der Tarif beinhalten soll. Wie sollen die Erstattungen beim Zahnarzt, im Krankenhaus, für die alternative Heilmedizin aussehen? Denn: Möchte man nachträglich höhere Leistungen versichern, kann der private Anbieter dies ablehnen (z.B. aufgrund der bereits eingereichten Rechnungen). Daher gilt: Die private Krankenversicherung sollte gleich zu Versicherungsbeginn passende Leistungen bieten.
Selbstbeteiligung: Achten Sie auf die Selbstbeteiligung! Neben der vereinbarten Eigenbeteiligung von z.B. 400 EUR pro Jahr stecken in manchen Tarifen "versteckte" Selbstbeteiligungen. Dies können Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz oder Psychotherapie sein. Teilweise sehen die Tarife Erstattungen von 80 Prozent für z.B. Physiotherapie vor. Im Krankheitsfall drohen dann hohe Zuzahlungen. Daher sollten Sie vorab die Versicherungsbedingungen prüfen.
Krankentagegeld: Achten Sie auf einen ausreichenden Schutz bei längeren Erkrankungen. In der privaten Krankenversicherung wird dies über den Baustein Krankentagegeld abgesichert, das ab der 7. Woche gezahlt wird. Bei Selbstständigen greift der Versicherungsschutz sogar noch früher. Damit sichern Sie sich im Falle schwer wiegender Krankheiten Ihre Existenz. Vorteil: Die Höhe und die Karenzzeit des Krankentagegeldes sind frei wählbar.
Beitragsentwicklung: Der Einstiegsbeitrag ist nicht die Prämie, die Sie im Rentenalter zahlen müssen. Daher sollten Sie vor einem Abschluss auf die Beitragsentwicklung des gewählten Tarifs achten.
Tarifalter: Junge Tarife weisen oft eine ungünstige Entwicklung auf. Die Tarife sind knapp kalkuliert und werden durch den Tarifwechsel von Altkunden belastet. Nur ein Tarif, der mindestens 10 Jahre alt, sollte in die engere Auswahl genommen werden.
Vorsicht vor Billig- und Einsteigertarifen: Vorsicht gilt grundsätzlich bei besonders günstigen Angeboten. Meist handelt es sich um Tarife, die noch nicht am Markt bestehen. Aussagen über die Beitragssatbilität können daher nicht getroffen werden. Den vermeintlich billigen Einstiegsbeitrag "bezahlen" die Versicherten oft mit überdurchschnittlichen Prämeinerhöhungen. Jeder Versicherungsschutz hat seinen Preis - dies gilt vor allem bei der Krankenversicherung.
Welche PKV-Tarifmodelle gibt es?
Einsteigerschutz
- Prinzip: Günstiger Tarif mit Leistungsumfang auf Basis der gesetzlichen Krankenkassen.
- Vorteil: Beitragsersparnis
- Nachteil: Geringer Leistungsumfang, teilweise unterhalb des GKV-Niveaus
- Beispielhafte Leistungsbestandteile: Primärarzt-/ Hausarztprinzip; Mehrbettzimmer im Krankenhaus, 50-60 % Erstattung für Zahnersatz, Keine Erstattung für Heilpraktiker, 75-80 % Erstattung bei direktem Facharztbesuch, Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel 10-20 %
Komfortschutz
- Prinzip: Tarifangebote mit optimaler Kombination aus Preis und Leistung.
- Vorteil: Umfangreichere Leistungen, gutes Preis-/Leistungsverhältnis
- Nachteil: Keine Vollversorgung, Leistungseinbußen in bestimmten Bereichen
- Beispielhafte Leistungsbestandteile: 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, 70-80 % Erstattung für Zahnersatz, Ambulante Psychotherapie mit Einschränkungen, Heilpraktiker mit Einschränkungen, Zuzahlungen für Brillen, Heil- und Hilfsmittel
Topschutz
- Prinzip: Premium-Schutz mit Luxusleistungen im besten Tarif.
- Vorteil: Hochwertige Versorgung, keine Eigenbeteiligungen, Inanspruchnahme von Privatärzten und Privatkliniken
- Nachteil: Hoher Beitrag
- Beispielhafte Leistungsbestandteile: 1-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, 75-90 % Erstattung für Zahnersatz, Ambulante Psychotherapie zu 100 %, Heilpraktiker zu 100 %, geringe Zuzahlungen für Brillen und Kontaktlinsen
Gesundheitsprüfung - Was es zu beachten gilt
Kein Weg führt beim Wechsel in die PKV an der Gesundheits-/Risikoprüfung vorbei. Bei Vorerkrankungen oder einem Eintrag in der SCHUFA, kann der Antrag im schlimmsten Fall abgelehnt werden.
Die Fakten in der Zusammenfassung:
- Gesundheitsfragen sind bei Antragstellung in der PKV zu beantworten, dies gilt auch für den Basistarif.
- Kunden sollten die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst droht im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes.
- In der Regel müssen Angaben zu den Behandlungen der letzten 3 Jahre (ambulant) bzw. 10 Jahre (stationär) gemacht werden.
- Wer sicher gehen will, alles richtig beantwortet zu haben, fordert vorab vom Hausarzt oder der Krankenkasse die vollständige Krankenakte an.
- Einzige Ausnahme: Für bestimmte Zusatzversicherungen müssen keine Angaben zum Gesundheitszustand vorgenommen werden.
Was wird abgefragt?
Die private Krankenversicherung interessiert sich vor allem für ambulante Behandlungen in den letzten drei und für stationäre Behandlungen in den letzten fünf bis zehn Jahren. Wichtig ist für den Antragsteller, auf die genaue Formulierung der Frage und den abgefragten Zeitraum zu achten. Nur die im Antrag erwähnten Krankheitsbilder und Zeiträume sind relevant.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist es hilfreich, wenn man von seinem Hausarzt eine Übersicht über die letzten durchgeführten Behandlungen erhält. Somit ist gewährleistet, dass man die Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet. Der Versicherung geht es vor allem um chronische Erkrankungen und Krankheiten, die zu Folgebehandlungen und damit weiteren Kosten führen.
Wer risikoerhebliche Vorerkrankungen (z.B. Allergien, Asthma, Wirbelsäulenbeschwerden) hat, sollte folgenden Tipp beherzigen: Da mit einem Risikozuschlag zu rechnen ist, empfiehlt sich die Antragstellung bei mehreren Versicherern. Nach der Beurteilung durch die PKV-Gesellschaften kann man sich für die günstigsten Konditionen entscheiden. Diese Vorgehensweise ist auch deshalb vorteilhaft, weil Zuschläge im Rahmen der Antragsprüfung an eine Zentraldatei der Versicherer gemeldet werden. Durch die gleichzeitige Abgabe von Anträgen werden unnötige Nachfragen vermieden.
Sofern die Angaben des Antragstellers nicht ausreichen, erfolgt eine Arztanfrage. Dazu muss der Antragsteller eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben. Das PKV-Unternehmen kann sich in diesem Fall die erforderlichen Auskünfte direkt bei den behandelnden Ärzten einholen.
Höhe der Risikozuschläge
Bestimmte Erkrankungen führen zu höheren Kosten für den Versicherer. Wer z.B. eine Allergie vorweist, muss einen zusätzlichen Risikozuschlag zum Monatsbeitrag zahlen. Die Höhe des Beitragszuschlags richtet sich nach der Schwere des Krankheitsbildes und welche Behandlungen wie oft anfallen.
Der Versicherte kann den Risikozuschlag jederzeit auf seine Angemessenheit überprüfen lassen. Dazu muss ein entsprechendes aktuelles ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit hervorgeht. Im günstigsten Fall entfällt der Zuschlag dauerhaft.
Bei besonders schweren Erkrankungen kann das Unternehmen den Vertrag mit einem Leistungsausschluss annehmen. Kosten für Behandlungen, Medikamente und Folgeerkrankungen werden in diesem Fall nicht von der Gesellschaft übernommen. In jedem Fall ist das schriftliche Einverständnis des Antragstellers für einen Zuschlag oder Ausschluss erforderlich.
Ablehnung des Antrags
Bei besonders schweren Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes oder schweres Asthma lehnt der Privatversicherer den Antrag ab. Ein Versicherungsschutz in der PKV ist in diesem Fall nicht möglich.
Sonderfälle
Eine Ausnahme besteht für Beamte, für die es innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Kontrahierungszwang in der PKV gibt. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder von bereits Privatversicherten. Für sie besteht ab Geburt automatisch Versicherungsschutz in den gleichen Versicherungstarifen wie der privat versicherte Elternteil.
Selbständige: Gesetzlich oder privat?
Für Selbständige stellt sich gleich mit Beginn der Geschäftstätigkeit die Frage nach der Krankenversicherung. Dass der Versicherungsschutz während der Selbstständigkeit eine existenzielle Bedeutung hat, ist unbestritten. Doch welches System bietet die bessere Absicherung und Leistungen? Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Wahlmöglichkeiten.
- Selbstständige müssen sich mit Gewerbeanmeldung für eine Krankenversicherung entscheiden.
- Wer erstmalig eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, kann sich zwischen GKV und PKV frei entscheiden.
- Die Einkommensgrenze zum PKV-Wechsel gilt für Selbständige und Existenzgründer nicht.
- Zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern gibt es grundsätzliche Unterschiede bei der Berechnung des Beitrags und den versicherten Leistungen.
Beiträge für Selbständige in der GKV 2023
1. Krankenkasse
- Höchstbeitrag: 807,98 EUR
- Mindestbeitrag (mit Krankengeld): 183,33 EUR
- Mindestbeitrag (ohne Krankengeld): 176,54 EUR
2. Pflegeversicherung
- Höchstbeitrag: 169,58 EUR (Kinderlose), sonst: 152,12 EUR
- Mindestbeitrag: 38,48 EUR (Kinderlose), sonst: 34,52 EUR
Regelungen für selbständige Künstler und Publizisten
Für selbstständige Künstler und Publizisten (Musiker, Kunstschaffende, Schriftsteller, Journalisten etc.) gelten die Vorschriften aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KVSG). Demnach ist dieser Personenkreis in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Hintergrund ist die besondere finanzielle Situation durch schwankende und unregelmäßige Einnahmen.
Die Prüfung der Versicherungspflicht erfolgt durch die Künstlersozialkasse (KSK) und die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Befreiung von der Versicherungspflicht möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich. Wer erstmalig eine künstlerische Tätigkeit aufnimmt und der Künstlersozialkasse den Nachweis einer privaten Krankenvollversicherung erbringt, kann sich auf Antrag befreien lassen. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Feststellung der GKV-Pflicht bei der KSK gestellt werden. Die Befreiung gilt rückwirkend ab Beginn.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Befreiung bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit zu beenden. In diesem Fall beginnt nach Ablauf der Dreijahresfrist die Versicherungspflicht in der GKV.
Eine Befreiungsmöglichkeit besteht für Künstler und Publizisten, wenn das regelmäßige Arbeitseinkommen der letzten drei Jahre in Summe oberhalb der gültigen Entgeltgrenze gelegen hat. Hierfür ist bei der KSK ein Antrag zu stellen.
Gibt es einen PKV-Zuschuss für privat versicherte Künstler?
Wer sich als Künstler oder Publizist in der PKV versichert, erhält von der Künstlersozialkasse einen monatlichen Beitragszuschuss zu den monatlichen Beiträgen. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses orientiert sich am Beitrag, der im Falle der Versicherungspflicht abhängig vom Einkommen für die GKV zu zahlen wäre. Maximal wird die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags erstattet.
Beamte: Beihilfekonforme Restkostenversicherung
Beamte genießen bei der Krankenversicherung einen Sonderstatus. Sie erhalten mit der Beihilfe einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten. Der Beihilfeanspruch liegt zwischen 50 bis 80 Prozent. Die Restkosten werden über eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt. Welche Tarife für Beihilfeberechtigte angeboten werden.
Absicherung von Beamten im Krankheitsfall
Beamte erhalten im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungskosten. Stattdessen zahlen Bund oder Land mit der sog. Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der gesundheitsbezogenen Aufwendungen, die Restkosten müssen mit einer Versicherung abgesichert werden.
In vielen Leistungsbereichen (z. B. Zahnersatz, Sehhilfen, professionelle Zahnreinigung) wird der Beihilfesatz aber nicht auf den vollen Rechnungsbetrag gewährt, sondern nur auf den geringeren Betrag der sogenannten "beihilfefähigen Aufwendungen". Dadurch entstehen nicht unerhebliche Eigenbeteiligungen für Beamte.
Die Beihilfeberechtigung gilt im Regelfall nur für die Zeit, in der die genannten beihilfeberechtigten Personen Bezüge erhalten.
Beihilfehöhe nicht einheitlich geregelt
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, vielmehr gibt es auf Bundesebene die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die auch manche Bundesländer übernommen haben, in anderen Bundesländern finden sich entsprechende Landesbeihilfeverordnungen. Die Beihilfesätze fallen daher nicht einheitlich aus - wie hoch sie sind und welche Restkosten abgesichert werden müssen, ergibt sich aus den Dienstvorschriften und Rechtsverordnungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Im Zweifel gibt die zuständige Beihilfestelle Auskunft über den Prozentsatz, der vom Dienstherrn bezahlt wird. Auch die erstattungsfähigen Aufwendungen unterscheiden sich je nach Beihilfestelle.
Absicherung von Familienangehörigen
Auch Ehegatten und Kinder können Beihilfe erhalten, sofern sie berücksichtigungsfähig sind.
Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, solange ihr Einkommen eine entsprechende Grenze nicht überschreitet. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig von der jeweiligen Beihilfevorschrift (meist liegt die Einkommensgrenze bei 18.000 EUR im jahr). Die genauen Vorgaben dazu finden sich den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. der Länder.
Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres (verlängert um Wehr- oder Ersatzdienst) endet die Berücksichtigungsfähigkeit und damit der Beihilfeanspruch.
Übersicht zu den Beihilferegelungen der Bundesbeihilfe
- Beamter: 50% Beihilfe,
- mit 2 und mehr Kindern: 70% Beihilfe,
- Pensionär: 70% Beihilfe,
- Berücksichtigungsfähiger Ehegatte: 70% Beihilfe,
- Kind mit Kindergeldanspruch: 80% Beihilfe.
Abweichungen von dieser Regelung gibt es in den Bundesländern Bremen und Hessen. Der restliche Prozentsatz muss dann über eine private Krankenversicherung versichert werden.
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Beamtentarife an. So können z.B. Beamtenanwärter kostengünstige Tarife abschießen, während Beamte auf Zeit leistungsstärkere Angebote wählen können. So erhält der Versicherte je nach Beihilfestatus einen passgenauen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenkasse. Die Höhe der Prämie ist dann davon abhängig, welche Leistungen auch tatsächlich abgesichert werden.
Der Beitrag zur PKV muss vom Versicherten vollständig selbst bezahlt werden.
Ergänzungstarife
Der Beihilfeschutz weist bei Sehhilfen, für Leistungen eines Heilpraktikers, bei zahntechnischen Material- oder Laborkosten sowie beim Kurtagegeld Lücken im Versicherungsschutz im Vergleich zur PKV auf. So kann es vorkommen, dass von der privaten Krankenversicherung anteilig die vollen Kosten erstattet werden, während bei der Beihilfe Eigenbeteiligungen verbleiben. Mit einem Beihilfsergänzungstarif bei einem PKV-Unternehmen können die nicht übernommenen Leistungen abgesichert werden.
Kontrahierungszwang
In der Privaten Krankenversicherung ist zur Antragsaufnahme eine Risikoprüfung erforderlich. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag gewährt werden kann. Um eine Ablehnung zu vermeiden, gilt bei der Erstverbeamtung der sogenannte Kontrahierungszwang. Beamte werden selbst bei nicht versicherbaren Erkrankungen mit einem maximalen Zuschlag von 30 % in der PKV aufgenommen.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Mit der neuen pauschalen Beihilfe können sich Beamte in fünf Bundesländern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Die pauschale Beihilfe ist eine Art Arbeitgeberzuschuss zum GKV-Beitrag. Maximal erhalten Beamte einen Zuschuss von 50 Prozent des Höchstbeitrages der GKV.
Folgendes sollte beachtet werden: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe bedeutet die unwiderrufliche Aufgabe des Anspruchs auf individuelle Beihilfe. Zudem fällt die pauschale Beihilfe beim Wechsel des Dienstherrn und in ein anderes Bundesland weg!