Garantiezins in der Lebensversicherung
Mindestzins gilt für viele Produkte
Seit Januar 2022 gilt in der Lebensversicherung ein Garantiezins von 0,25 Prozent. Der Zins gilt für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten und private Rentenversicherungen. Auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sind betroffen.
Entwicklung vom Garantiezins
Aufgrund des sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wurde der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen in den letzten Jahren sukzessive gesenkt. Zum 1. Januar 2022 erfolgt zuletzt die Absenkung auf historisch niedrige 0,25 Prozent. Die Entwicklung der Mindestversicherung für private Vorsorgeverträge:
- 01.01.1980: 3 Prozent,
- 01.07.1986: 3,50 Prozent,
- 01.07.1994: 4 Prozent,
- 01.07.2000: 3,25 Prozent,
- 01.01.2004: 2,75 Prozent,
- 01.01.2007: 2,25 Prozent,
- 01.01.2012: 1,75 Prozent,
- 01.01.2015: 1,25 Prozent,
- 01.01.2017: 0,9 Prozent.
- ab 01.01.2022: 0,25 Prozent
Die Höhe des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf. Letztlich wird der Zinssatz per Verordnung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
Auswirkungen einer Garantiezinssenkung
Durch die Absenkung des Garantiezinses reduzieren sich vor allem die garantierten Leistungen in der Altersvorsorge. Der Effekt tritt insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten auf. Auch der sogenannte garantierte Rentenfaktor für fondsgebundene Policen, sinkt. Im Bereich der Risikoabsicherung hat die Zinssenkung zur Folge, dass die Beiträge steigen werden. Davon sind vor allem BU-Versicherungen und Risiko-Lebensversicherungen betroffen.
Definition: Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins wird in allen drei Schichten der Altersvorsorge gezahlt. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Wahl der Schicht stets der gesetzlich garantierte Betrag dem Kunden mindestens gutgeschrieben wird. Eine Ausnahme stellen fondsgebundene Versicherungen dar, bei denen im Extremfall sogar keine Garantie greift. Folgende Produkte sind mit der garantierten Verzinsung ausgestattet:
- Basisrente,
- Betriebsrente,
- Private Rente,
- Riester-Rente.
Der Mindestzins wird auf den sogenannten Sparanteil bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gezahlt. Der Sparanteil ergibt sich aus dem monatlichen Beitrag abzüglich der Kosten für die versicherten Risiken sowie Verwaltung und Vertrieb. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Jedes Versicherungsunternehmen kann theoretisch einen anderen Garantiezins festlegen. Aus Wettbewerbsgründen halten sich jedoch sämtliche Branchenvertreter an den Satz, der von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen wird.
Zusätzlich zur Garantie erhält der Kunde eine laufende Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt wird. Damit partizipiert der Sparer an den Überschüssen, die der Versicherer am Kapitalmarkt erwirtschaftet. Zum Laufzeitende profitiert der Vertragstreue Kunde noch durch die sogenannten Schlussüberschussanteile. Seit 2008 müssen die Lebensversicherer die Kunden zudem an den Bewertungsreserven beteiligen.
Garantiezinssenkung folgt der Umlaufrendite
Die Garantie für private Lebens- und Rentenversicherungen folget gesetzlichen Vorgaben. Jedes Versicherungsunternehmen darf maximal den gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstrechnungszins für die Laufzeit garantieren. Dieser wiederum orientiert sich am Niveau der Umlaufrendite von Bundesanleihen. Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Umlaufrendite kontinuierlich. Infolgedessen hat es seitdem eine deutliche Garantiezinsabsenkung gegeben.
Lag der Zins zwischen 1986 und Juli 1994 noch bei 4 Prozent, so werden seit 2022 maximal 0,25 Prozent pro Jahr gutgeschrieben.