Die Beitragsbemessungsgrenze 2025 in der Kranken- und Pflegeversicherung

Bemessungsgrenze 2025 auf neuem Höchststand

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Versicherungspflichtgrenze sind zentrale Rechengrößen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Sie beeinflussen, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden und ab wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Im Jahr 2025 steigen beide Grenzen signifikant an – dies hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Konsequenzen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur BBG 2025 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung, ergänzt durch praktische Tipps und eine FAQ.

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Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 2025

Für das Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bei:

  • 66.150 Euro pro Jahr oder
  • 5.512,50 Euro pro Monat.

Bis zu dieser Einkommenshöhe werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Im Vergleich zu 2024 (62.100 Euro jährlich) ist dies eine Erhöhung von 6,5 %. Für Gutverdiener bedeutet dies höhere Sozialversicherungsabgaben, die durch einen steigenden Höchstbeitrag in der Krankenversicherung sichtbar werden.

Versicherungspflichtgrenze 2025

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) steigt ebenfalls und liegt 2025 bei:

  • 73.800 Euro pro Jahr oder
  • 6.150 Euro pro Monat.

Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, können in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Differenzierung wurde 2003 eingeführt, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2025 um 7.650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze.

Entwicklung der BBG und der Versicherungspflichtgrenze

  Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze
2025 66.150 EUR/Jahr bzw. 5.512,50 EUR/Monat. 73.800 EUR/Jahr bzw. 6.150 EUR/Monat
2024 62.100 EUR/Jahr bzw. 5.175,00 EUR/Monat 69.300 EUR/Jahr bzw. 5.775,00 EUR/Monat
2023 59.850 EUR/Jahr bzw. 4.987,50 EUR/Monat 66.600 EUR/ Jahr bzw. 5.550,00 EUR/Monat
2022 58.050 EUR/Jahr bzw. 4.837,50 EUR/Monat 64.350 EUR/ Jahr bzw. 5.362,50 EUR/Monat
2021 58.050 EUR/Jahr bzw. 4.837,50 EUR/Monat 64.350 EUR/ Jahr bzw. 5.362,50 EUR/Monat
Definition Gehaltsgrenze in der GKV, bis zu der Beiträge an die jeweilige Krankenkasse gezahlt werden müssen. Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können.
Gesetzesgrundlage § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

Erwartete Beiträge und Arbeitgeberzuschüsse

Im Jahr 2025 wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund eines voraussichtlichen Anstiegs des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte höher ausfallen. Dieser wird auf etwa 2,5 % steigen. Damit erhöhen sich sowohl der Gesamtbeitrag als auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur GKV.

Maximaler Beitrag zur Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV bleibt mit 14,6 % unverändert. Zusammen mit dem erhöhten Zusatzbeitrag von 2,5 % ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 17,1 % des Bruttoeinkommens. Der Beitrag, der maximal zur Krankenversicherung abgeführt wird, wird für Menschen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in 2025 etwa 805 Euro monatlich betragen.

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur GKV

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den allgemeinen Beitragssatz. Somit übernimmt der Arbeitgeber auch 50 % des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags. Für 2025 bedeutet dies, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss zur GKV mit 431,60 Euro pro Monat (50 % von 14,6 % des maximalen beitragspflichtigen Einkommens plus 50 % des Zusatzbeitrags) festgelegt wird.

Zuschüsse zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung orientiert sich ebenfalls an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Der maximal mögliche Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag beträgt 82,91 Euro monatlich. In Sachsen liegt der maximale Zuschuss aufgrund eines abweichenden Beitragssatzes bei 57,41 Euro pro Monat.

Was bedeutet die BBG für privat versicherte Personen im Vergleich zur GKV?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat für privat versicherte Personen keine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Beiträge, da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) nicht von der Höhe des Einkommens abhängen. Stattdessen richten sich die Beiträge in der PKV nach dem gewählten Tarif, dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter.

Allerdings hat die BBG indirekte Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf den Arbeitgeberzuschuss. Wenn das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten, der sich an der BBG orientiert. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den Maximalbetrag begrenzt, der für 2025 bei etwa 431,60 Euro liegt (50 % des allgemeinen Beitragssatzes in der GKV). Der Arbeitgeberzuschuss in der PKV ist somit oft niedriger als der in der GKV, aber er wird weiterhin von der BBG beeinflusst.

Im Gegensatz dazu gibt es für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen oberen Einkommensdeckel, der den maximalen Beitrag zum Krankenkassenbeitrag bestimmt. Personen mit einem Einkommen oberhalb der BBG zahlen in der GKV nur den Höchstbetrag, während Privatversicherte je nach Tarif und Gesundheitszustand individuell höhere Beiträge leisten können.

Steuerliche Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich abgesetzt werden. Die Vorsorgepauschale berücksichtigt dabei die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer leisten. Diese Pauschale ist eine Art Freibetrag, der im Rahmen der Einkommensteuererklärung von der Steuerlast abgezogen wird. Sie wird direkt vom Bruttolohn abgezogen, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird.

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dabei, dass die maximalen Beiträge, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen sind, steuerlich berücksichtigt werden. Für Beiträge, die über die BBG hinausgehen, gibt es jedoch keine steuerliche Entlastung. Das bedeutet, dass für Personen mit einem sehr hohen Einkommen (die die BBG überschreiten), der darüber hinausgehende Betrag nicht mehr in die Steuerberechnung einfließt.

Auch die Pflegeversicherung ist steuerlich absetzbar, und auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze für den steuerlich relevanten Betrag.

Wichtige Steuerhinweise:

  • Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze können vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
  • Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die durch die GKV zusätzlich erhoben werden, können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden, aber nur bis zur Höhe der BBG.
  • Die Vorsorgepauschale wird automatisch durch den Arbeitgeber berechnet, aber sie kann angepasst werden, wenn die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen höher sind als die Pauschale.

Diese steuerlichen Vorteile machen es besonders für Besserverdiener sinnvoll, sich mit den Beiträgen zur Sozialversicherung und deren Auswirkungen auf die Steuerlast auseinanderzusetzen. Wer also nahe an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann durch eine entsprechende Steuererklärung zusätzliche steuerliche Entlastungen erhalten.

Ein kurzer Hinweis auf diese steuerlichen Aspekte rundet das Thema ab und hilft dem Leser, die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze auch aus einer steuerlichen Perspektive besser zu verstehen.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  1. Vergleich von GKV und PKV: Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sollten die Kosten und Leistungen der PKV sorgfältig mit der GKV vergleichen. Eine langfristige Planung ist essenziell, da ein Wechsel in die PKV oft schwer rückgängig zu machen ist.

  2. Zusatzleistungen prüfen: Arbeitnehmer können bei der Wahl ihrer Krankenkasse Zusatzleistungen und Service-Angebote berücksichtigen, die über den Grundschutz hinausgehen.

  3. Optimierung der Arbeitgeberzuschüsse: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die maximalen Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden, um Nettobelastungen zu minimieren.

  4. Planung bei Gehaltsverhandlungen: Höhere Sozialabgaben durch gestiegene Grenzen können bei Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden, um Nettolöhne stabil zu halten.

  5. Selbständige und Freiberufler: Für diese Gruppen ist die BBG besonders wichtig, da ihre Beiträge vollständig aus eigenem Einkommen gezahlt werden. Ein frühzeitiger Vergleich zwischen GKV und PKV ist hier ratsam.

Tipps für Selbständige und Unternehmer

  • Flexible Versicherungsmodelle wählen: Als Selbstständiger haben Sie keine gesetzliche Versicherungspflicht und können zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Wenn Ihr Einkommen hoch genug ist, um die Beitragsbemessungsgrenze zu überschreiten, kann die PKV für Sie eine kostengünstigere Option sein, da die Beiträge nicht an das Einkommen, sondern an den gewählten Tarif gebunden sind.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung prüfen: Achten Sie darauf, dass Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung (für Selbstständige gelten eigene Regelungen) und Krankenversicherung jährlich überprüft werden, da sich die BBG ändert und somit auch Ihre Beiträge. Wenn Ihr Einkommen sehr schwankt, können sich auch flexible Beiträge anbieten, die sich an den aktuellen Verhältnissen orientieren.
  • Nutzen Sie steuerliche Vorteile: Als Selbstständiger können Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Achten Sie darauf, alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis durch Vorsorgeaufwendungen auszuschöpfen.
  • Zusatzversicherungen für Selbstständige: Überlegen Sie, ob zusätzliche private Krankenversicherungen oder Pflegeversicherungen sinnvoll sind. Besonders für Selbstständige, die nicht automatisch vom Arbeitgeber unterstützt werden, sind diese oft wichtig, um sich umfassend abzusichern.
  • Pensionsvorsorge und Altersabsicherung: In Verbindung mit der Krankenversicherung sollten Sie auch Ihre Altersvorsorge und Pensionsplanung optimieren, da Sie als Selbstständiger für Ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich sind. Die BBG spielt auch hier eine Rolle, da Sie mit höheren Einkünften höhere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten können.

Häufige Fragen
zur Beitragsbemessungsgrenze

Warum wird die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst?

Die Anpassung erfolgt basierend auf der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland.

Kann ich bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze automatisch in die PKV wechseln?

Ja, dies ist möglich, jedoch sollte die Entscheidung für einen Wechsel in die PKV sorgfältig abgewogen werden, da der Rückweg in die GKV erschwert ist.

Wird der Arbeitgeberzuschuss zur PKV durch die BBG beeinflusst?

Ja, der maximale Zuschuss orientiert sich an der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Was passiert, wenn mein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?

Arbeitnehmer werden automatisch wieder in der GKV versicherungspflichtig, falls sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Welche Auswirkungen hat die BBG auf die Pflegeversicherung?

Die BBG legt auch hier die maximale Beitragsgrundlage fest, was wiederum die Arbeitgeberzuschüsse beeinflusst.