Beamtenpension
Beamtenversorgung: Wie hoch ist Altersrente für Beamte?
Beamte, Lehrer, Richter und Soldaten erhalten als staatliche Altersversorgung die Pension. Die Beamtenpension wird aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe der Pension hängt von der zuletzt erreichten Besoldungsstufe und den Dienstjahren ab.
Für jedes volle Dienstjahr erhalten Beamte derzeit einen Anspruch von 1,79375 Prozent, so dass nach 40 Dienstjahren der höchstmögliche Wert von 71,75 Prozent erreicht ist. Multipliziert mit dem letzten Gehalt ergibt sich die individuelle Beamtenpension. Bei Beamten in Teilzeit wird der Satz von 1,79375 Prozent um den entsprechenden Teilzeitfaktor gekürzt. Ebenso verhält es sich mit Zeiten der Dienstunfähigkeit.
Wann gibt es die Beamtenpension?
Grundsätzlich können Beamte mit dem 65. Lebensjahr in Pension gehen. Mit der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 hat sich der Gesetzgeber dafür ausgesprochen, die Regelungen der Angestellten wirkungsleich auf die Beamten zu übertragen. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Pension werden die Ansprüche um 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Ruhestands gekürzt.
Den gesetzlichen Niederschlag finden die Beamtenpensionen im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Als Mindestanforderung für eine Pensionsleistung muss der Beamte mindestens fünf Dienstjahre geleistet haben. Bei Dienstunfähigkeit wird ebenfalls eine Pension gezahlt, allerdings nur dann wenn kein grobes Verschulden vorliegt und in Ausübung bzw. Aus Veranlassung des Dienstes. Die Beamtenpension oder das sogenannte Ruhegehalt errechnet sich aus den Dienstbezügen in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt und der Dienstzeit.
Wie hoch ist das Mindestruhegehalt?
Jeder Beamte hat Anspruch auf ein Mindestruhegehalt. Auch hierfür gibt es gesetzliche Regelungen. Diese Mindestpension beträgt
- 35 Prozent der Dienstbezüge, die für die Pensionsberechnung herangezogen werden oder
- 65 Prozent der Dienstbezüge der Endstufe der Besoldungsstufe A4.
Trifft der letzte Fall zu, wird die Pension um monatlich 30,68 Euro aufgestockt. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente für Angestellte weist die Beamtenpension folgende Unterschiede auf:
- Der Vergleich mit gesetzlichen Renten ist irreführend, da es sich um Durchschnittswerte handelt. Aufgrund der oftmals höheren Ausbildung durch Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sind die Gehälter und damit auch die Pensionsansprüche höher als bei durchschnittlich Beschäftigten.
- Die gesetzlichen Rentenhöhen erfassen auch sogenannte Mini-Renten. Diese entstehen, wenn man nur kurzzeitig in einer Beschäftigung ist oder eine Selbständigkeit aufnimmt und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt. Bei Beamten gibt es hingegen die Mini-Renten nicht. Verantwortlich dafür ist das Lebenszeitprinzip im Beamtenrecht.
- Letztlich sind die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben gedeckelt. Diese Grenze existiert bei Beamtenpensionen nicht. Daher sind die Ansprüche für Beamte zwangsläufig höher.
Beamtenversorgung: Die Fakten
Als Beamtenversorgung wird das Ruhegehalt von Beamten bezeichnet. Diese Rente ist auch als Pension bekannt. Die Beamtenversorgung wird mit dem "Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern", kurz BeamtVG, geregelt. In den einzelnen Bundesländern wurden die Regelungen im Rahmen der Föderalismusreform bereits abgewandelt. Beamte erhalten ihre Pension als Altersversorgung von ihren Dienstherren ausbezahlt.
Anspruch auf eine Pension als Altersversorgung haben Beamte, Richter, Soldaten, Kirchenbeamte und weitere Personen des öffentlichen Dienstes. Für einen Anspruch auf eine Pension müssen Staatsdiener sich jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden. In der Praxis werden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst immer seltener "verbeamtet" und sind als Angestellte oder Arbeiter tätig. Die Beamtenversorgung ist von der gesetzlichen Rentenversicherung abzugrenzen.
Wie viel Pension Beamte später erhalten, richtet sich im Wesentlichen nach ihren letzten Bezügen und der Dienstzeitdauer. Grundsätzlich erhöht sich die Pension mit den Bezügen und der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst. Zur Finanzierung der Beamtenversorgung werden heute sogenannte Pensionsfonds gebildet, die jedoch nur für neu eingestellte Beamte gelten. Die bereits bestehenden Pensionsansprüche stellen für die öffentlichen Haushalte eine hohe Belastung dar.
Beamtenversorgung: Berechnung der Pensionsansprüche
Die Höhe der Beamtenversorgung ist von den letzten Bezügen und der Anzahl der Dienstjahre abhängig. Heute liegt der Höchstversorgungssatz bei 71,75 Prozent des ehemaligen Bruttoverdienstes. Dieser Höchstversorgungssatz wurde im Zuge von Reformen bereits angepasst und lag bis zum Jahr 2001 noch bei 75 Prozent. Von diesen Kürzungen waren auch Beamte betroffen, die sich zu dieser Zeit bereits im Ruhestand befanden.
Beamte, die in Vollzeit arbeiten, erreichen nach einer Dienstzeit von 40 Jahren den Höchstversorgungssatz von 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge. Dabei steigert sich der Anspruch mit jedem vollen Dienstjahr um den Faktor 1,79375 und erreicht dann am Ende die höchstmöglichen 71,75 Prozent. Die Pension richtet sich nach der Besoldungsgruppe, die in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt ins Rentenalter erreicht wurde. Beamte, die hingegen in Teilzeit tätig sind, erreichen bei der Rentenberechnung nicht den Jahressatz von 1,79375 Prozent, sondern lediglich einen Teilzeitfaktor in der Beamtenversorgung.
Das Alter für den Ruhestand wird mit 65 Jahren erreicht. Bei Beamten, die sich früher in den Ruhestand versetzen lassen, werden die Ansprüche gekürzt. Künftig wird das Pensionsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Beamte, die sich für eine Altersteilzeit entscheiden, müssen keine Kürzungen hinnehmen.
Beamtenversorgung und aktuelle Entwicklungen
Ehemalige Staatsdiener werden oft um ihre üppige Beamtenversorgung beneidet. Tatsächlich profitieren Staatsdiener im Alter von einer hohen Rente, die bis zu 71,75 Prozent der letzten Bezüge beträgt. Zum Vergleich: Das normale Rentenniveau von ehemaligen Arbeitern und Angestellten erreicht lediglich 46,4 Prozent des Bruttoverdienstes. In Sachen Altersversorgung stehen Staatsdiener also finanziell deutlich besser da. Allerdings wurde der Höchstversorgungssatz bereits 2001 auf 71,75 abgesenkt und weitere Einschnitte werden bereits bis zum Jahr 2017 umgesetzt.
Heute belaufen sich die Pensionsansprüche aller Beamten auf bis zu drei Billionen Euro. Im öffentlichen Dienst liegt das Durchschnittsalter bei etwa 44 Jahren, sodass die befürchtete Pensionswelle den öffentlichen Haushalten erst noch bevorsteht. Dass die Beamtenversorgung ein Finanzierungsproblem darstellt, ist bereits seit Anfang der 1990er Jahre bekannt: Ein massiver Stellenabbau im öffentlichen Dienst hat bereits stattgefunden. Dabei wurde die Beschäftigtenzahl um 1,7 Millionen Personen reduziert. Während Beamtenstellen in den 70er und 80er Jahren oft ohne nachzurechnen geschaffen wurden, müssen sich junge Anwärter heute schon seit Jahren mit vergleichbar schlechten Konditionen zufriedengeben.
Rente im öffentlichen Dienst
Die Rente im öffentlichen Dienst heißt Pension und wird an Beamte ausgezahlt, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis befunden haben. Alles über die Pension, ihre Berechnung und den Unterschied zur Rente.
Rente oder Pension? Wenn von der Altersversorgung gesprochen wird, fallen oft beide Begriffe. Die Rente wird dabei an ehemalige Arbeiter und Angestellte von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Pensionen hingegen sind die Altersversorgung für Beamte, Personen des öffentlich-rechtlichen Dienstes, Soldaten, Richter, Pfarrer und Kirchenbeamte. Die Pension wird also an ehemalige Beamte und vergleichbare Dienstverhältnisse als Altersversorgung ausgezahlt. Damit teilt sich die Rente im öffentlichen Dienst in zwei verschiedene Formen der Altersversorgung: die Pension für Beamte und die normale Altersrente für Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Auch wenn Pensionen und Renten beiderseits eine Altersversorgung darstellen, unterscheiden sich die Modelle doch gravierend voneinander. In der allgemeinen Diskussion werden Pensionen oft als lukrativere Alterssicherung dargestellt, was aber tatsächlich nicht auf jeden ehemaligen Beamten zutrifft. Heute arbeiten etwa drei Millionen Arbeiter und Angestellte sowie 1,7 Millionen Beamte im Sektor des öffentlichen Dienstes.
Die Rente im öffentlichen Dienst von Angestellten und Arbeitern wird durch monatliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dieses System nennt sich Generationenvertrag und beginnt immer mehr zu kippen. Grund: Immer weniger Arbeiter und Angestellte müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Das Rentenniveau wird folglich absinken. Pensionäre, die heute eine steuerlich stärkere Belastung erfahren, werden 2040 mit Altersrentnern gleich gestellt – Rentner müssen also auch mehr Steuern bezahlen.
Angestellte im öffentlichen Dienst
Die Rente im öffentlichen Dienst, also Pension und Altersrente, unterscheidet sich im Wesentlichen in der Art der Beitragszahlung. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auch die Alterssicherung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes übernimmt, beträgt derzeit 19,9 Prozent des Einkommens. Dieser Betrag wird jeden Monat automatisch vom Arbeitgeber an die Rentenkasse abgeführt. Die Altersrente errechnet sich schließlich anhand der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die im Laufe des Lebens einbezahlt wurden. Hierbei heben gut bezahlte Tätigkeiten das Rentenniveau, während mäßig bezahlte Jobs und beitragsfreie Zeiten die Rentenhöhe herabsetzen.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgelegt, um Nicht-Beamten den Zugang zu einer Alterssicherung in Höhe der Pension zu ermöglichen. Im Jahr 2002 wurde die Zusatzversorgung in eine Betriebsrente umgewandelt, womit sich für junge Angestellte im öffentlichen Dienst weitere Verschlechterungen ergaben: Sie zahlen nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung und die Zusatzversorgung ein, sondern müssen häufig auch noch privat vorsorgen. Heute wird die Zusatzversorgung auf Basis des Nettoeinkommens im Vergleich mit einem Referenzeinkommen berechnet – anhand dieser Versorgungspunkte wird die gesetzliche Rente damit aufgestockt. Die Rente im öffentlichen Dienst schrumpft aufgrund des allgemein sinkenden Rentenniveaus und der modernisierten Zusatzvorsorge also immer mehr zusammen.
Rente im öffentlichen Dienst für Beamte
Die Pension als Rente im öffentlichen Dienst, die an Beamte und andere Staatsbedienstete zur Alterssicherung ausbezahlt wird, ist keine herkömmliche Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Beamte zahlen also keine monatlichen Beiträge in die Rentenversicherung ein und werden anhand ihres letzten Verdienstes veranlagt. Die Dienstzeit muss mindestens fünf Jahre betragen haben, um einen Anspruch auf eine Pension zu erwerben. Alternativ führt auch eine Dienstunfähigkeit zu einem Anspruch auf Pension. Mit jedem Jahr im öffentlichen Dienst steigert der Beamte seinen Anspruch auf das Ruhegehalt um den Faktor 1,79. Wer über 40 Jahre im öffentlichen Dienst tätig und verbeamtet war, erreicht damit ein Rentenniveau von etwa 70 Prozent. Für ehemalige Beamte gilt eine Mindestversorgung.
Rente im öffentlichen Dienst für Beamte: Besonders alleinstehende Beamte bekommen eine deutlich höhere Pension als ihre angestellten Kollegen im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass vor allem höher verdienende Beamte als Rentner einmal von ihrem Status profitieren, während Beamte mit geringen Bezügen oft sogar weniger Pension rausbekommen als vergleichbare Rentner. Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst können sich jederzeit bei der zuständigen Niederlassung der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Versorgungsanstalt (Zusatzversorgung) und bei ihrer Beamtenversorgung über den Versorgungsstatus im Rentenalter informieren.