Private Haftpflichtversicherung Rechner

Günstige Online-Tarife ohne Beratung abschließen

  • Die private Haftpflicht ist für jeden ein Muss. Denn jede Person ist verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, den sie verursacht. Die Haftung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen.
  • Die Haftpflicht bietet einen günstigen Schutz vor Schadenersatzansprüchen.

Die wichtigsten Leistungen der Haftpflichttarife

  • Personenschäden: Sie achten als Fußgänger nicht auf den entgegenkommenden Fahrradfahrer, der deshalb stürzt. 
  • Sachschäden: Sie beschädigen mit einem Einkaufswagen ein Fahrzeug auf dem Parkplatz. Die Haftpflicht reguliert jeden berechtigen Sachschaden, sofern er durch den Versicherten nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  • Vermögensschäden: Sie blockieren mit Ihrem Baustellenmaterial die Einfahrt des Nachbarn. Dieser verpasst deswegen seinen Flug und kann einen Geschäftstermin nicht wahrnehmen. Umbuchungsgebühren, aber auch ein entgangener Gewinn sind Vermögensschäden. 
  • Mietsachschäden: Ihnen fällt eine Vase in das Waschbecken, das dadurch beschädigt wird. 
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen: Die Mithilfe beim Umzug ist eigentlich gut gemeint und dennoch entgleitet beim Tragen ein teurer Spiegel und zerbricht. Der eigentliche Freundschaftsdienst kann nun zu einer Belastung für die Freundschaft werden. Für Schäden, die im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung entstehen, ist der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet. Wer über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, kann ihr die Schadensregulierung überlassen. Der Versicherer prüft bei Schäden durch private Gefälligkeiten sehr genau, ob tatsächlich eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Gerade bei Schäden im Bekanntenkreis liegt die Vermutung eines Missbrauchs oft nahe. Die Beweislast für einen vermuteten Versicherungsmissbrauch im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung liegt jedoch beim Versicherer, sodass er in der Regel zur Schadensregulierung verpflichtet ist.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit: Wie sind Sie versichert, wenn Sie ein Ehrenamt ausüben?
  • Deliktunfähige Kinder: Eltern haften nicht für unter 7-jährige Kinder (im Verkehr: unter 10-Jährige), sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Über diesen Passus können Sie diese Schäden versichern.
  • Ausfalldeckung (Forderungsausfall): Wenn Sie als Geschädigter vom Verursacher keine Entschädigung erhalten (z.B. wegen fehlender Haftpflichtversicherung), sind Sie hierüber abgesichert. 
  • Schlüsselverlust: Fremde private Schlüssel (z.B. für eine Mietwohnung), für eine zentrale Schließanlage (z.B. in Mehrfamilienhäusern) und Firmenschlüssel sollten mit einer möglichst hohen Versicherungssumme abgesichert werden.

Tipps für den Online-Abschluss

  • Achten Sie auf eine Mindest-Versicherungssumme von 10 Mio. EUR für Singles und 50 Mio. EUR für Paare.
  • Die Erstattung zum Neuwert ist bei Schadenfällen mit Freunden, Verwandten oder in der Nachbarschaft sinnvoll.
  • Schutz bei Mietsachschäden.
  • Schutz bei Schlüsselverlust von beruflichen Schlüsseln oder Schlüsseln einer Schließanlage.
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit.
  • Einschluss von "passivem" Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Überblick von günstigen Tarifen

Single-Tarife (ohne Einschluss von Kindern)

  • Alteos Bronze Single: 31,00 EUR 
  • BavariaDirekt Komfort L Single: 35,97 EUR
  • Waldenburger Premium Single: 36,00 EUR

Tarife für Familien / Paare (mit Kindern)

  • Alteos Bronze Familie: 44,00 EUR 
  • Degenia Online Classic Familie: 54,00 EUR
  • AXA MVT Kompakt Familie: 58,95 EUR

Bei den Prämien handelt es sich um Jahrsbeiträge inkl. Versicherungssteuer. Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Tarife nicht Ihre individuelle Risikosituation berücksichtigen. 

Wer ist in der Haftpflichtversicherung versichert?

Der Versicherungsnehmer genießt zunächst den Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus kommen auch noch Familienmitglieder (Ehe- und Lebenspartner, Kinder) in den Genuss von Leistungen, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch für Babysitter, Haushalts- und Gartenhilfen besteht Schutz über die Haftpflichtversicherung.

Da mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden können, sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart werden. Pro Person werden mindestens 10 Millionen Euro empfohlen. Familien sollten mindestens 50 Millionen Euro als Versicherungssumme wählen.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung im Schadensfall?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt folgende Aufgaben:

  • Prüfung des Anspruchs auf Schadenersatz,
  • Zahlung von Schadensersatz, wenn der Anspruch begründet ist und
  • Abwehrung unbegründeter Schadensersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Anspruch auf Schadensersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer
    den Prozess und trägt die Kosten.

Häufige Fragen zur
Haftpflichtversicherung

Welche Haftpflichtrisiken sollten versichert sein?

Die private Haftpflichtversicherung sollte einen Schutz für aufsichtspflichtige Eltern minderjähriger Kinder bieten, möglichst auch für Schäden im Ausland aufkommen und auch als Radfahrer oder Skater gelten.

Daneben können folgende Risiken mitversichert werden.

  • Bauherrenrisiko,
  • Beschädigung oder Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen,
  • Forderungsausfalldeckung,
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Mietsachschäden,
  • Verlust fremder Schlüssel,
  • Absicherung bei Schäden durch lecke Heizöltanks.

Für bestimmte Haftpflichtrisiken muss jedoch eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dazu zählt für Besitzer eines Hundes oder Pferdes die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, für Besitzer von Segelbooten oder Motorbooten ist meist eine Sportboot-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses können dieses Risiko entweder gegen Zuschlag in der privaten Haftpflicht oder als separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.

Was versteht man unter einem Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den ein Schadenverursacher einem Dritten zufügt. Dieser Schaden, dabei kann es sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden handeln, ist vom Verursacher beziehungsweise von der Haftpflichtversicherung des Verursachers vollständig zu ersetzen.

Gemäß § 823 BGB muss ein berechtigter Haftpflichtschaden eines Dritten ersetzt werden. Dies bedeutet, dass man für jeden Sach-, Personen- und Vermögensschaden, den man selbst verursacht hat, beziehungsweise den man zu vertreten muss, aufkommen muss.

Bei der Regulierung von einem Haftpflichtschaden gibt es keine Höchstsummen. Dies bedeutet, dass sich die Schadensersatzansprüche Dritter auf mehrere Millionen Euro belaufen können.

Die fehlenden Höchstgrenzen führen dazu, dass hohe Schadensersatzansprüche existenzbedrohend sein können. Aus diesem Grund sollte sich jeder Verbraucher für eine private Haftpflichtversicherung entscheiden. Eine private Haftpflichtversicherung überprüft, ob ein berechtigter Anspruch seitens des Geschädigten besteht. Sollte dies der Fall sein, reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In allen anderen Fällen weist sie unberechtigte Ansprüche für den Versicherten ab.

Was ist nicht in der Haftpflichtversicherung versichert?

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht  für Schäden, die sie selbst erlitten haben oder die sie sich gegenseitig zugefügt haben.

Vom Schutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind zudem:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
  • reine Vertragsverpflichtungen wie z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens,
  • Geldstrafen und Bußgelder,
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges – hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Sind Personen- und Sachschaden mitversichert?

Tod, Verletzung und Gesundheitsschädigung von Menschen, Beschädigung und Vernichtung von Sachen und Vermögensfolgeschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden sind versichert.

Sind Vermögensschäden mitversichert?

Vermögensschäden, die sich weder auf Personen- noch Sachschäden zurückführen lassen, sind generell nicht mitversichert und müssen über eine gesonderte Vereinbarung mitversichert werden.

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

"Eltern haften für ihre Kinder" – dieser Hinweis findet sich auf Speilplätzen und Baustellen. Allerdings ist diese Aussage nicht ganz richtig: Die Eltern haften zwar grundsätzlich für Schäden, die ihr Kleinkind verursacht. Allerdings gilt dies nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Zur Haftung können neben Eltern auch die Personen herangezogen werden, die das Kind beaufsichtigen (z.B. Tagesmutter, Großeltern, Lehrer). Aus dem BGB ergibt sich für aufsichtspflichtige Personen die Pflicht zum Schadenersatz, wenn die zu beaufsichitgende Personen einem Dritten einen Schaden zufügt.

Für Kinder unter 7 Jahren gilt daher folgendes: Da sie nicht schuldfähig und daher schadenersatzpflichtig sind, werden die Eltern herangezogen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. 

Wann haften Kinder?

Wann haften Kinder? Kinder sind grundsätzlich bis Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig. Sie sind für ihr Tun nicht verantwortlich. Ist das Kind älter als sieben Jahre, entfällt die Haftung des Kindes nur dann, wenn im Schadensfall die erforderliche Einsicht fehlte. Das muss von dem schädigenden Kind bzw. dem gesetzlichen Vertreter nachgewiesen werden. Ob diese Einsichtsfähigkeit vorlag, kann nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Im Straßenverkehr können Kinder erst ab zehn Jahren haftbar gemacht werden. Diese Altersgrenze gilt jedoch nur für den beweglichen Verkehr.

Für Kinder unter 7 Jahren gilt nun folgendes: Da sie nicht schuldfähig und daher schadenersatzpflichtig sind, werden die Eltern herangezogen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt, besteht für sie keine Pflicht zum Schadenersatz. Um Unanehmlichkeiten zu vermeiden, zahlen viele Eltern den Schaden trotzdem. Für diese Fälle bietet die private Haftpflichtversicherung die sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel an. Gegen Aufpreis sind dann Schäden der Kinder versichert, bei denen die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. 

Was bedeutet Vertragshaftung?

Personen, die zueinander in einem Vertragsverhältnis stehen, schulden sich sowohl die eigentliche Vertragsleistung (Hauptpflicht) als auch die Vermeidung jeglicher Schädigung bei der Vertragserfüllung (Nebenpflicht). Es gibt die vertragliche Haftung kraft Gesetz, die durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht und die reine Vertragshaftung.

Was ist die Gefährdungshaftung?

Die Gefährdungshaftung basiert auf der Überlegung, dass derjenige, der für die Allgemeinheit eine besondere, wenn auch erlaubte, Gefahrenlage schafft und daraus seinen Nutzen zieht, einer verschärften Haftung unterliegt (z.B. Haftung als Tierhalter oder Haftung des Kraftfahrzeughalters).

Was ist eine Deliktunfähigkeitsklausel?

Kinder unter 7 Jahren sind in der Regel nicht schuldfähig und können nicht haftbar gemacht werden. Haben zudem die Eltern oder Aufsichtspflichtigen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, sind auch diese für den entstandenen Schaden nicht haftbar zu machen. Der Geschädigte muss in diesem Fall selbst für die Kosten des entstandenen Schadens aufkommen.

In vielen Fällen zahlen die Eltern jedoch den Schaden aus der eigenen Tasche. Um dies zu vermeiden, kann eine sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel abgeschlossen werden. Je nach Ausgestaltung der Klausel sind dann gegen einen Aufpreis auch Schäden von Kindern, bei denen die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, mitversichert (meist bis zu einer gewissen Schadenssumme).

Wie lange sind Kinder mitversichert?

Kinder sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Der Schutz gilt, solange die Kinder nicht volljährig sind oder sich in Berufsausbildung oder im Studium befinden. Die Haftung deliktunfähiger Kinder ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtversicherung.

Die Mitversicherung für Kinder gilt auch für auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder. Eine Ausnahmen bilden die Single-Tarife, bei denen keine Kinder mitversichert werden können. Auch mehrere Kinder können im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung versichert werden. In diesem Fall soll die Versicherungssumme ausreichend hoch sein.

Was versteht man unter Deliktfähigkeit (=Schuldfähigkeit)?

Verschulden setzt Deliktsfähigkeit voraus. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres haftet grundsätzlich jeder für seine Handlungen. Deliktsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren. Bedingte deliktsfähig sind Minderjährige vom 7. bis zum 18. Lebensjahr.

Was bedeutet Billigkeitshaftung?

Die Billigkeitshaftung schützt in speziellen Schadensfällen, in denen der Verursacher eines Schadens nicht dazu in der Lage ist, den Schadenersatz zu leisten. Die Billigkeitshaftung sorgt dafür, dass der Geschädigte dennoch Ersatz erhält.

In manchen Fällen kann der Versicherte auch schadenersatzpflichtig sein, wenn er den Schaden nicht verschuldet hat. Mit der sogenannten Billigkeitshaftung müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit dies eintritt. Diese Billigkeitshaftung stellt somit eine Ausnahme der Verschuldensgrundsätze in der privaten Haftpflichtversicherung dar. Diese kommt zur Anwendung, wenn der Schädiger nicht verschuldensfähig ist. Verübt der Schädiger eine unerlaubte Handlung, so ist er schadenersatzpflichtig, bleibt aber dennoch nicht verschuldensfähig.

Die Billigkeitshaftung tritt auch dann ein, wenn die Schadenersatzforderung nicht von dem Aufsichtspflichtigen verlangt werden kann. Obwohl der Schädiger haftet, dürfen ihn aufgrund der Billigkeit der Umstände bei der Billigkeitshaftung nicht die Mittel entzogen werden, wenn er diese für seinen eigenen Unterhalt benötigt. Ebenso muss der Schädiger eventuell bestehende gesetzliche Unterhaltszahlungen dennoch leisten können.

Überblick zu weiteren Haftpflichtversicherungen

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer

Wenn ein undichter Öltank zu einer Verseuchung des Grundwassers führt, haftet der Eigentümer der Immobilie. Daher ist die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich, wenn Öl das Erdreich verunreinigen kann. Jeder Besitzer eines Öltanks haftet für Schäden durch den Betrieb der Anlage - und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Haftung setzt bereits dann ein, wenn beim Tankvorgang geringe Mengen Öl versickern. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Öltankversicherung kommt auch für Kosten auf, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Schäden abwenden will. Die Haftung des Hauseigentümers ergibt sich dem Wasserhaushaltsgesetz. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz umfasst die Haftung auch die Sanierung von Grund und Boden. Jeder Betreiber eines Öltanks haftet daher unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Die private Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden durch undichte Öltanks ab. Wer einen Tank mit Flüssiggas besitzt, sollte dieses Versicherungsrisiko seiner Gesellschaft melden. Möglicherweise lässt sich dieses Risiko in der privaten Haftpflicht mitversichern. Dazu ist jedoch die Zustimmung der Versicherung erforderlich. Der Versicherungsschutz ist recht günstig. Von daher ist diese Versicherung für Öltankbesitzer ein Muss. Im Versicherungsschutz enthalten sind die Kosten für sämtliche Maßnahmen zur Regulierung des entstandenen Gewässerschadens.

Doch nicht nur die Kosten zur Beseitigung von Wasserverunreinigungen werden von der Gesellschaft übernommen. Auch die Schäden am eigenen Haus und Grundstück werden bezahlt. Darin sind ebenfalls die sogenannten Rettungskosten enthalten. Darunter versteht man sämtliche Aufwendungen, die zur Minderung des Schadens eingesetzt wurden. Da der Besitzer eines Öltanks unbegrenzt haftet, sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden. Der Beitrag orientiert sich an der Deckungssumme, am Fassungsvermögens des Tanks sowie dem Standort (ober- oder unterirdisch).

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Nach deutschem Recht haften Halter für ihr Tier und die Folgen seines Verhaltens. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung werden Schadenersatzansprüche dritter Personen abgedeckt, die durch das Tier verursacht wurden. Ohne Versicherung haften Halter mit ihrem Vermögen für ihr Tier – und das kann teuer werden.

Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen
Diese Versicherungen zählen zu den wichtigsten Tierhalterversicherungen im privaten Bereich und werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen ist hingegen keine separate Tierhaftpflichtversicherung notwendig: Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hunde oder Pferde zählen jedoch nicht zu den Kleintieren und benötigen daher eine separate Versicherung.

Hundehalterhaftpflicht
Die Landeshundegesetze schreiben eine Hundehalterhaftpflicht als Tierhalterversicherung derzeit nur in einigen Bundesländern wie Niedersachsen verbindlich vor. Auch wenn die Hundehalterhaftpflicht nicht für jeden Halter verpflichtend ist, ist sie dennoch ohne Einschränkungen empfehlenswert. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt durch den versicherten Hund verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden zuverlässig ab. Zu Personenschäden kann es beispielsweise durch einen Biss kommen und zu Sachschäden durch beschädigte Gegenstände in fremden Haushalten. Bei Verkehrsunfällen steigen die zu erwartenden Schadenersatzansprüche noch einmal dramatisch an. Auch sogenannte Kampfhunde bekommen bei vielen Versicherern heute problemlos einen Haftpflichtschutz. Je nach Versicherungsbedingungen gilt die Hundehalterhaftpflicht auch im Ausland und für den Fall, dass der Hund von anderen Personen beaufsichtigt wird.

Pferdehalterversicherung 
Die Pferdeversicherung richtet sich an Halter von Pferden und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Pferd verursacht werden. Je nach Vertrag sind in der Pferdehalterhaftpflicht oft auch folgende Risiken mitversichert: Fremdreiter, Reitbeteiligungen und Turniere. Der Versicherungsumfang richtet sich bei Pferden in erster Linie danach, wie das Pferd im Alltag eingesetzt wird. Zwischen Turnier- und Zuchtpferden sowie einem Hobbypferd auf der Weide gibt es große Unterschiede, die dann auch den Versicherungsbeitrag bestimmen. Wichtig ist die Pferdehaftpflicht für Halter von Pferden in jedem Fall. Pferdehaftpflichtversicherungen sind bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhältlich. Wenn Pferde zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, sind zusätzliche Versicherungen für den Halter notwendig. Da die OP- und Tierarztkosten für ein Pferd sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen können, entscheiden sich viele Pferdehalter auch für eine Pferdekrankenversicherung. Außerdem versichert die Pferdediebstahlversicherung das Pferd gegen Diebstahl und auch auf dem Transportweg. Mit einer Reiterunfallversicherung können Pferdehalter das Risiko von Reitunfällen absichern.