Berufs­unfähigkeits­­versicherung

BU-Tarife unbedingt vergleichen: Günstig allein reicht nicht

Jeder vierte Erwerbstätige schafft es nicht bis zur Altersrente. Berufsunfähig - so lautet die Diagnose für die Betroffenen. Doch damit nicht genug: Die staatlichen Leistungen bei Erwerbsminderung reichen bei weitem nicht aus. Wer sich vor dem finanziellen Risiko schützen möchte, benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber: Die Policen für diesen elementaren Schutz sind teuer. Daher haben nur 17 Millionen der knapp 43 Millionen Beschäftigten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Und selbst wer einen Vertrag in der Tasche hat, kann sich nicht sicher sein, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Denn Billig-Policen verweigern im Ernstfall die Leistungen.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Die Definition für Berufsunfähigkeit ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungspolice geregelt. Dabei handelt es sich um Definitionen der privaten Versicherungswirtschaft, in der gesetzlichen Rentenversicherung existiert der Berufsunfähigkeitsbegriff für nach 1961 Geborene nicht mehr existiert.

Berufsunfähig ist in der Regel, wer seinen bisherigen Beruf für einen Zeitraum von sechs Monaten und mehr nicht mehr ausüben kann. Es handelt sich um einen dauerhaften Zustand, bei dem es fraglich ist, ob eine Besserung eintritt.

Damit unterscheidet sie sich von der Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehender Natur ist. Bei der Erwerbsunfähigkeit liegt eine vollständige Unfähigkeit zu jedweder beruflichen Tätigkeit vor. Bei Beamten spricht man von Dienstunfähigkeit.

Die Berufsunfähigkeit ist durch eine ärztliches Attest nachzuweisen. Keine Rolle spielt, welche Ursache dazu geführt hat.

Die Definition des Berufsunfähigkeitsbegriffs ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen enthalten. Eine typische Formulierung ist: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztliche nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben.“

Berufsunfähigkeitsursachen

Die Erkrankungen, die zu Berufsunfähigkeit führen, haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Traten in den 1960er Jahren BU-Fälle vor allem aufgrund körperlicher Gebrechen ein, so befinden sich heutzutage psychische Erkrankungen an der Spitze der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Das geht aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung hervor. Auch Beschwerden am Bewegungsapparat und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sorgen für zahlreiche BU-Fälle.

Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt neben der Haftpflicht und Krankenversicherung zu den existenziellen Versicherungen. Nur wer über eine großes Vermögen verfügt und finanziell ausgesorgt hat, muss seine Arbeitskraft nicht absichern. Der größte Teil der Beschäftigten wird jedoch auf das Arbeitseinkommen angewiesen sein.

Bei Wegfall des Einkommens, reichen die staatlichen Leistungen bei weitem nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. So beträgt die volle Erwerbsminderungsrente lediglich knapp 30 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Zusätzlich kann der Staat die Zahlung der Rente verweigern, solange noch eine andere Tätigkeit für mindestens 6 Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Daher ist eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit unverzichtbar. 

Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Grundsätzlich gilt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Je früher man den Vertrag abschließt, desto günstiger ist der Beitrag. Denn das Eintrittsalter ist ein wesentliches Kriterium für die Höhe der Prämie. Ältere Antragsteller zahlen eine höhere Prämie als jüngere.

Zudem bestehet die Gefahr von gesundheitlichen Beschwerden oder Erkrankungen, je älter man ist. Das Versicherungsunternehmen darf in solchen Fällen einen höheren Beitrag verlangen oder den Antrag sogar ablehnen

Wie hoch sollte die monatliche Rentenleistung sein?

Die Höhe der zu versichernden Rentenleistung orientiert sich am bisherigen Einkommen und den monatlichen Fixkosten. Hierzu zählen Kosten für Miete, Auto, Lebenshaltung, Kredite und Versicherungen.

Ausschlaggebend für Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist zunächst die Berechnung des Anspruchs auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Differenz zwischen dem monatlichen Nettolohn und den gesetzlichen Ansprüchen ergibt die sogenannte Versorgungslücke, welche privat abzusichern ist. Als Faustformel empfehlen Rentenexperten eine Absicherung von 65 bis 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens. Zu beachten ist jedoch, dass die Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu versteuern sind.

Welche Laufzeit sollte ein Vertrag haben?

Bei Antragstellung müssen Sie entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz bestehen und bis wann die BU-Rente gezahlt werden soll. Klar ist, dass eine längere Laufzeit einen höheren Beitrag bedeutet.

Für die meisten Beschäftigten liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren. Endet die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits mit dem 60. Lebensjahr, müssen Sie sieben Jahre "überbrücken", falls der Fall der Fälle eintritt. Grundsätzlich sollte die BU-Zahlung erst enden, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einsetzen.

Wer früher in Rente gehen muss, zahlt zudem weniger in gesetzliche, betriebliche und private Vorsorgeverträge aus. Mithin fällt die Altersrente deutlich geringer aus. Daher kann die Empfehlung nur lauten, die Laufzeit der BU-Versicherung bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter zu wählen.

Wie werden die Beiträge für die BU-Police kalkuliert?

In die Prämie fließen zahlreiche Faktoren ein. Persönliche Faktoren sind Eintrittsalter, Beruf, der Gesundheitszustand des Antragstellenden sowie dessen Hobbys und Freizeitsportarten. Daneben beeinflussen auch die versicherten Leistungen die Prämienhöhe. Dazu gehören die Höhe und Leistungsdauer der BU-Rente, der Versicherungszeitraum, die garantierte Rentensteigerung im Berufsunfähigkeitsfall sowie die gewählten Versicherungsbedingungen.

Was sollte die Versicherungspolice enthalten?

Kaum eine Versicherung ist so komplex hinsichtlich der Bedingungen wie eine BU-Police. Wichtig für Sie als Kunden ist es, wenn das Kleingedruckte unkompliziert und leicht verständlich ist. Ein guter Vertrag sollte daher folgende Punkte beinhalten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Sollte der Versicherungsall eintreten, verzichtet das Versicherungsunternehmen auf die Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn eine Beschäftigung im anderen Beruf möglich wäre.
  • Geltungsbereich: Der Schutz der Versicherung gilt weltweit - auch bei Urlaubs- und Geschäftsreisen, kein Leistungsausschluss bei fahrlässigen Verstößen im Straßenverkehr oder anderen Delikte.
  • Prognosezeitraum: Die BU-Rente sollte gezahlt werden, wenn der Arzt eine mindestens 6 Monate andauernde Berufsunfähigkeit prognostiziert. Ungünstige Tarife sehen eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vor, was einem Zeitraum von drei Jahren gleichkommt.
  • Keine Beitragserhöhung bei verändertem Risiko: Private oder berufliche Veränderungen sollten nicht zu einer Prämienerhöhung führen.
  • Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen, z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer Immobilie, sollte die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können, um dem erhöhten Absicherungsbedarf Rechnung zu tragen.
  • Rückwirkende Zahlung: Wenn die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt wird, sollte die BU-Versicherung trotzdem rückwirkend Leistungen erbringen.
  • Freie Arztwahl: Die Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, trifft Ihr Arzt und nicht ein Arzt des Versicherungsunternehmens. Falls eine zweite Meinung erforderlich ist, sollte der Versicherungsanbieter die Kosten übernehmen.
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Das Versicherungsunternehmen verzichtet darauf, den Kunden zur Durchführung von Heilbehandlungen und Operationen zu verpflichten oder Arztbesuche anzuordnen.
  • Keine Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung bzw. Minderung der BU oder Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
  • Gesundheitsprüfung: Der Versicherungsanbieter sollte kundenfreundliche und verständliche Gesundheitsfragen sowie Anfragezeiträume bieten.
  • Dynamik: Der Versicherungsvertrag sollte eine jährliche Dynamik zum Inflationsausgleich umfassen. Dann werden in regelmäßigen Abständen Beitrag und Leistung angehoben (Beitragsdynamik). So wird die Versicherung inflationssicher. Zusätzlich bieten einige Gesellschaften noch die Leistungsdynamik an. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird dann die Rentenleistung um den vereinbarten Prozentsatz erhöht.

Was sollte man vor Vertragsabschluss beachten?

Neben den schwer verständlichen Vertragsbestimmungen machen potenziellen Neukunden vor allem die Gesundheitsfragen im Antrag zu schaffen. Die Beantwortung des Fragebogens ist von erheblicher Bedeutung. Vergessen Sie eine Angabe, kann dies später zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Sie sollten daher folgende Punkte beachten

  • Antragsfragen richtig beantworten: Die Gesundheitsfragen im Antrag sollten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bitten Sie Ihre Krankenkasse und Ärzte um die Aufstellung der erfolgten Behandlungen in den letzten fünf Jahren. Bei bestimmten Krankheitsbildern (z.B. psychische Erkrankungen) beträgt der Anfragezeitraum sogar zehn Jahre.
  • Unabhängige Beratung: Nehmen Sie eine Beratung in Anspruch. Dies können Versicherungsberater, Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale oder Versicherungsmakler sein. Besprechen Sie mit dem Berater, welche Hobbys und Krankheiten vorliegen und welchen Absicherungswunsch Sie haben. So können Sie sich ein individuelles Angebot erstellen lassen.
  • Voranfrage: Stellen Sie eine anonyme Vorantrage bei mehreren Anbietern (drei bis fünf). Die Voranfrage ist oftmals online möglich. So werden die Daten bei einer Ablehnung nicht in der Hinweis- und Informationsdatei gespeichert.
  • Testberichte prüfen: Verschiedene Verbrauchermagazine prüfen und bewerten die verschiedenen Tarife. Sichten Sie die aktuellen Testberichte bspw. von Finanztest Stiftung Warentest und Focus-Money zu den besten Berufsunfähigkeitsversicherungen um ein passendes Angebot mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden
  • Mehrere Anträge stellen: Stellen Sie gleich bei mehreren Versicherungsunternehmen einen Antrag. Da die Anbieter die Risiken unterschiedlich beurteilen, gibt es bei gleichen Krankheitsbildern möglicherweise unterschiedliche Annahmeentscheidungen und Angebote.
  • Wahl des Versicherungsunternehmens: Achten Sie bei der Auswahl darauf, einen finanzstarken Versicherungsanbieter mit überdurchschnittlicher Bonität und Ratings und langjährige BU-Erfahrungen und verbindlichen Kriterien auszuwählen
  • Prüfung der Vertragsbedingungen: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen darauf, ob Sie alle wichtigen Punkte enthalten. 
  • Rechner Berufsunfähigkeit: Nutzen Sie online BU Rechner um Angebote zu berechnen und zu vergleichen.

 

Aktueller Beitragsvergleich

Beispielrechnungen für einen 30-jährigen Bankkaufmann, der eine BU-Rente von 1.000 Euro im Monat bis zum Endalter 65 absichern möchte.
Versicherung Betrag
Allianz 48,23 Euro
Axa 43,30 Euro
Generali 43,33 Euro
Gothaer 35,40 Euro
HanseMerkur 31,12 Euro
HDI 40,69 Euro
Nürnberger 35,95 Euro
Swiss Life 38,12 Euro
WWK 58,61 Euro
Zurich 40,19 Euro

Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln

Altverträge weisen im Vergleich zu neuen Tarifen oftmals Leistungslücken auf. Daher ist es sinnvoll, unter folgenden Gesichtspunkten die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig zu überprüfen:

  • Ausreichender Schutz: Ist noch ein ausreichender Schutz vorhanden oder bieten neue Verträge eine bessere Absicherung? Aufgrund der Weiterentwicklung des Angebotes ist es ratsam, bestehende BU-Verträge von Zeit zu Zeit auf ihren Umfang zu überprüfen.
  • Berufswechsel: Durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit kann sich das Risikoprofil in der BU-Versicherung ändern. Da in einem bereits bestehenden Vertrag die Berufsgruppe nicht geändert wird, kann der Wechsel zu einem geringeren Beitrag führen.
  • Höherer Absicherungsbedarf: Vor allem bei einem höheren Absicherungsbedarf aufgrund neu hinzugekommener Risiken (z.B. Familie, Baufinanzierung) sollte die Versicherungspolice angepasst werden.
  • Anpassung der Prämien: Versicherungsunternehmen überarbeiten ihre Prämienkalkulation alle paar Jahre. Durch aktuelle Statistiken zu Leistungsfällen sowie neuesten Daten zu Kostenentwicklungen und Verzinsungen der Kapitalanlagen können die Beiträge für BU-Tarife gesenkt werden. In den letzten Jahren haben zahlreiche Anbieter aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks die Beiträge für Neukunden gesenkt. Eine erste aktuelle Prämienübersicht mit den aktuell günstigsten Tarifen finden Sie bspw. über einen Online-Rechner oder über aktuelle Angebotsvergleiche von bspw. Stiftung Warentest. Ein Rechner bietet den Vorteil, dass sie hier individuell bereits vorab Preise berechnen und vergleichen können.

Was gilt es beim Wechsel zu beachten
Grundsätzlich sollte man vor dem Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung einige Punkte beachten. Sollten Sie sich für den Wechsel der Versicherung entscheiden beachten Sie, dass sie die:

  • Annahmebestätigung abwarten: ein bestehender Vertrag niemals gekündigt werden, bevor nicht die Annahmebestätigung durch den neuen Versicherer erfolgt ist.
  • Versicherungsbedingungen prüfen: Die Versicherungsbedingungen sind das A und O der Arbeitskraftabsicherung. Besonders wichtig ist daher, das Kleingedruckte der Verträge zu vergleichen.
  • Versicherungsdauer beachten: Beim Tarifvergleich können auch die Versicherungsdaten überprüft werden. Dazu zählt beispielsweise die Versicherungsdauer, also der Zeitraum, bis zu dem die vereinbarte BU-Rente maximal gezahlt wird.

Varianten der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung

Um das Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dazu gehören:

Risikolebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung (BUZ)
Hier wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Todesfallschutz, der Risikolebensversicherung, kombiniert. Mit der Risikolebensversicherung lassen sich die Hinterbliebenen absichern.

Lebens- oder Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
In dieser Variante wird der Risikoschutz mit einen Sparvorgang kombiniert. Auf diese Weise erfolgt neben der Risikoabsicherung auch die private Altersvorsorge.

Der Sparanteil für die Rentenversicherung ergibt sich aus dem eingezahlten Beitrag abzüglich der Kostenbestandteile für den Versicherungsschutz und Verwaltung und Vertrieb. Bei der BUZ ist zu beachten, dass der monatliche Beitrag deutlich höher als bei der SBU ist. Gerät man z.B. infolge Arbeitslosigkeit in finanzielle Probleme und möchte den Vertrag beitragsfrei stellen, so steht man in diesem Fall ohne Absicherung da.

Bei der BUZ ist die alleinige Weiterführung des BU-Schutzes nicht möglich. In den Sparvertrag kann eine beitragsfreie Fortführung des Vertrages bei Berufsunfähigkeit integriert werden. So ist sichergestellt, dass beim Eintritt des Versicherungsfalls das Versorgungsziel im Rentenalter auf jeden Fall erreicht wird. Gerade für Berufsanfänger ist dies eine attraktive Möglichkeit, Altersvorsorge und Risikoabsicherung zu kombinieren.

Basisrente mit BU-Zusatzversicherung
Auch bei diesem Produkt wird ein Sparvorgang mit dem Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert. Die Beiträge können als Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden. Dazu ist allerdings Voraussetzung, dass der BU-Anteil am Gesamtbeitrag der Basisrente maximal 50 Prozent ausmacht. Zu beachten ist, dass die Renten im Rahmen der sogenannten 1. Schicht höher versteuert werden müssen als bei der SBU. Insofern sollte man gleich bei Antragstellung eine höhere Rente versichern, um das Versorgungsziel nicht zu gefährden. Neben der BU-Absicherung werden die restlichen Beitragsbestandteile dazu verwendet, eine lebenslange, vereinbarte Rente ab dem 60. Lebensjahr zu zahlen.

Häufige Fragen
zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist die Kombination aus Rürup-Rentenversicherung und BU-Zusatzversicherung sinnvoll?

Wenn Sie Ihre BU-Vorsorge in einen Rürup-Rentenvertrag einbauen, können Sie die Beiträge auch für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu großen Teilen von der Steuer absetzen. Im Gegenzug unterliegen die Rentenleistungen der vollen Besteuerung. Gerade im Fall der Rürup-Rente führt der Einbau einer BUZ zu hohen Monatsbeiträgen. Denn der BU-Anteil darf maximal 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen.

Problematisch ist die hohe finanzielle Belastung eines solchen Vertrages dann, wenn man in finanziellen Engpässe gerät. Stellt man die Hauptversicherung beitragsfrei, ruht auch der Versicherungsschutz für die BUZ. Nimmt man die Beitragszahlung wieder auf, kann der Vertragsteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur wieder aufleben, wenn eine erneute Gesundheitsprüfung absolviert wird. Daher empfehlen vor allem Verbraucherschützer die strikte Trennung von Risikoabsicherung und Sparvorgang.

Kann ein Hobby den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen?

Eine Berufsunfähigkeit ist nicht immer die Folge eines Arbeitsunfalls, sondern kann auch durch einen Unfall während der Freizeit entstehen. Daher prüfen die Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss eines BU-Vertrags neben dem Beruf auch das individuelle Gefahrenpotential durch Freizeitaktivitäten. In der Versicherungsprüfung ist von den sogenannten Freizeitrisiken die Rede.

Gefährliche Hobbys, bei denen das Berufsunfähigkeitsrisiko erhöht ist, führen zu einem höheren BU-Beitrag oder im Extremfall zur Ablehnung durch den Versicherer. Zu den Risikosportarten zählen z.B. Kickboxen, Fallschirmspringen oder Höhlentauchen ohne Begleitung. Der Versicherer entscheidet im Einzelfall, ob die ausgeübte Sportart mit einem Beitragszuschlag versichert werden kann oder ob der Antrag abgelehnt wird.

Nicht zu den Risikosportarten zählen Fußball, Handball oder Skifahren, sofern diese in Art und Umfang dem herkömmlichen Breitensport entsprechen.

In jedem Fall ist es wichtig, den Versicherer vor Vertragsabschluss über die ausgeübten risikoerheblichen Hobbys wahrheitsgemäß zu informieren. Verschweigt man etwas, kann der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Leistung kürzen oder in besonders schweren Fällen der Anzeigepflichtverletzung sogar ganz streichen.

Kann man die BU-Rente später noch erhöhen?

Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente erfordert grundsätzlich eine erneute Risikoprüfung. Nur die Dynamik oder Nachversicherungsgarantie bieten einen Ausbau der BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden kann der Versicherer die Erhöhung der BU-Rente verweigern. Ansonsten wird für das erhöhte Krankheitsrisiko ein Beitragszuschlag (Risikozuschlag) erhoben oder die Krankheit wird im Vertrag ausgeschlossen.

Muss man der Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen mitteilen?

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird vor Vertragsbeginn der Gesundheitszustand überprüft. Im Rahmen der Risikoprüfung ist der Antragsteller verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen vorzunehmen. Im Regelfall müssen Vorerkrankungen der letzten 3 bis 5 Jahre und bei stationären Behandlungen oder psychotherapeutischen Erkrankungen bis 10 Jahre mitgeteilt werden. Die Mitwirkungspflicht des Antragstellers ergibt sich aus § 19 Versicherungsvertragsgesetz.

Kommt man dieser Pflicht nicht nach, spricht man von einer Anzeigepflichtverletzung. Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann dazu führen, dass der Vertrag seitens des BU-Versicherers gekündigt werden kann oder im Falle der Berufsunfähigkeit die Leistungen reduziert oder sogar ganz verweigert werden.

Sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler abschließen?

Je früher Sie einen Vertrag abschließen, desto günstiger sind die Konditionen. Daher raten manche Versicherungsexperten bereits zum Abschluss im Schulalter. Ergibt das Sinn? Warum sollte man eine BU-Versicherung für Schüler abschließen, die noch kein eigenes Einkommen erzielen und nicht berufsunfähig werden können?

Hauptgrund ist der Gesundheitszustand. Denn Jugendliche bringen in der Regel keine relevanten Vorerkrankungen mit, die den BU-Schutz verteuern oder sogar unmöglich machen. Auch risikoreiche Berufe üben junge Menschen in der Schule oder im Studium nicht aus. Daher erhalten sie Versicherungstarife mit günstigeren Beiträgen und besten Konditionen.

Einzig die Freizeitaktivitäten können zu einem höheren Risikos führen, z.B. Reiten. Eine Schülerversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Vertrag identische Versicherungsbedingungen wie Erwachsenentarife hat.

Achten sollten Sie darauf, dass die Kinderberufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsstart ohne erneute Gesundheitsprüfung umgewandelt und dem höheren Absicherungsbedarf angepasst werden kann.

Wann wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

In der Regel ist eine Voraussetzung ist, dass die bisherige Tätigkeit zu weniger als der Hälfte ausgeübt werden kann. Zudem muss die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bestehen. Die genauen Modalitäten sind in den Vertragsbedingungen der Versicherung enthalten.

Einige Gesellschaften zahlen ab Meldung des Berufsunfähigkeitseintritts, andere zahlen rückwirkend ab Eintritt des Versicherungsfalls (bis zu drei Jahre). Wir empfehlen daher einen sorgfältigen Vergleich der Konditionen.

Was bedeutet der Verzicht auf die abstrakte Verweisung?

Im Unterschied zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beinhalten die BU-Tarife normalerweise den Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ein Versicherer kann in diesem Fall die versicherte Person nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Ansonsten könnte z.B. ein kaufmännischer Angestellter auf eine minderqualifizierte Tätigkeit verwiesen werden, die möglicherweise noch ausgeübt werden könnte.

Trotzdem sollte man vor Abschluss eine Vertrages die genaue Formulierung der Verweisungsklausel prüfen. Oftmals wird zwar bei der sogenannten Erstprüfung auf das Verweisungsrecht verzichtet. Bei der Nachprüfung einer BU nach zwei bis drei Jahren, wenn gesundheitliche Verbesserungen eintreten können, enthalten viele Berufsunfähigkeitstarife jedoch die Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Dann kann der Versicherer bereits nach kurzer Zeit eine Nachprüfung verlangen und die Verweisung vornehmen.

Davon zu unterscheiden ist die "konkrete Verweisung". Dies bedeutet, dass eine Verweisung nur dann möglich ist, wenn der Versicherte eine andere Beschäftigung konkret ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Was bedeutet die Einteilung in Risikogruppen?

Versicherungsunternehmen ordnen die Antragsteller in Risikogruppen ein. Eine höhere Berufsgruppe bedeutet ein höheres Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalls und führt zu einem höheren Versicherungsbeitrag. Nachfolgend eine beispielhafte Aufteilung der Berufe:

  • 1++: äußerst geringes B Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. Unternehmensberater, selbständiger Kinderarzt, Dipl.-Ingenieur
  • 1+: sehr geringes Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. BWL-Student, Rechtsanwalt, Dipl.-Volkswirt
  • 1: geringes Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. Hotelfachfrau, Bürokaufmann
  • 2+: normales Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. Graphiker, Pharmareferent
  • 2: leicht erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. Gärtnermeister, Lehrer, Elektroniker
  • 3+: erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. Rohrleitungsbauer, Kinderkrankenschwester, Elektroinstallateur
  • 3: stark erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko, z.B. Bäcker, Bauarbeiter
Was ist der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, unter welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Eine der Voraussetzungen ist, dass der Arzt eine Prognose über die voraussichtliche Berufsunfähigkeitsdauer abgibt.

Leistungsstarke Versicherungstarife sehen vor, dass ein Prognosezeitraum von sechs Monaten erfüllt sein muss, damit die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens einsetzt. Der Versicherungsnehmer kann seinen Beruf also aus gesundheitlichen Gründen für die nächsten sechs Monate und länger nicht ausüben.

Ungünstige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Versicherungsnehmer "dauerhaft außerstande" sein muss, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten. Nach herrschender Meinung bedeutet dies einen Prognosezeitraum von drei Jahren. Kaum ein Arzt wird jedoch bei Rückenleiden oder psychischen Leiden eine Berufsunfähigkeit für einen derart langen Zeitraum attestieren.

Was ist eine Ausschlussklausel?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung muss jeder Antragsteller Angaben zum Gesundheitszustand machen. Je nach Art und Schwere der gesundheitlichen Beschwerden kann der Versicherer Ausschlussklauseln verhängen. Die Erkrankung ist dann im Leistungsfall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was ist eine Dread-Disease-Versicherung?

Der Begriff Dread Disease stammt aus dem angelsächsischen Sprachraum und bedeutet wörtlich so viel wie "gefürchtete Krankheit". Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung an den Versicherten aus, wenn eine in den Versicherungsbedingungen aufgeführte schwere Krankheit eingetreten ist. Dazu zählen z.B. folgende Krankheitsbilder: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder der Verlust der Hör- und Sehfähigkeit. Aber auch Alterskrankheiten wie Alzheimer, Demenz oder Parkinson können zum Versicherungsumfang zählen. Dread-Disease-Policen leisten jedoch nicht bei psychischen Erkrankungen.

Wird eine der in den Versicherungsbedingungen aufgeführte schwere Erkrankung ärztlich nachgewiesen, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt und der Vertrag erlischt. Die Versicherungsleistung wird nicht als monatliche Rente ausgezahlt.

Diee Dread-Disease-Versicherung kann auch eine wirkungsvolle Alternative für diejenigen sein, die aus unterschiedlichen Gründen keine andere Versicherung mehr bekommen. Das fortgeschrittene Alter, Vorerkrankungen oder besondere berufliche Risiken können bei anderen Versicherungsvarianten schnell zu Ausschlüssen führen.

Was passiert bei Berufswechsel?

Bei guten Tarifen nichts. Teilweise ist in den Versicherungsbedingungen aber die Regelung enthalten, dass der Versicherer über einen Berufswechsel informiert werden muss. Ein höheres Risiko führt dann zu einer höheren Prämie. In der Regel ist stets der zuletzt ausgeübte Beruf versichert.

Was passiert, wenn ich nicht berufsunfähig werde?

elbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen sind in der Regel als reine Risikoversicherung ausgestaltet. Bei Ablauf des Vertrages steht kein Guthaben zur Auszahlung zur Verfügung.

Was tun, wenn der Versicherungsantrag abgelehnt wurde?

Vorerkrankungen, risikoerhebliche Hobbys oder gefährliche Berufe können zu einer Ablehnung des Antrags führen. Davon sollten Sie sich jedoch nicht entmutigen lassen. Denn jeder Anbieter urteilt anders. Die Annahmepolitik bei BU-Versicherungen könnte unterschiedlicher kaum sein. Was bei einer Gesellschaft zur Ablehnung führt, kann bei einer anderen gegen Beitragszuschlag versichert werden.

Doch Vorsicht: Wer bereits einen Antrag gestellt hat, der abschlägig beschieden worden ist, wird in der Hinweis- und Informationsdatei (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert. Mit diesem Eintrag wird es schwer, bei anderen Versicherungsanbietern unterzukommen.

Daher sollten Sie vor Antragstellung bei verschiedenen Anbietern eine anonyme Vorantrage stellen. So erhalten Sie eine Auskunft, wie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Vertragsabschluss stehen. Wer trotzdem keinen Vertrag bekommt, sollte sich informieren, ob es über den Arbeitgeber oder einen Berufsverband Gruppentarife mit erleichterter Gesundheitsprüfung gibt.

Welche Meldefrist gilt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit?

In den Versicherungsbedingungen ist die Meldefrist im Leistungsfall enthalten.

In der Regel muss der Versicherungsnehmer eine Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, in der Regel innerhalb einer Frist von drei Monaten an die Versicherungsgesellschaft melden. Bei verspäteter Meldung kann die Gesellschaft die Zahlung der BU-Rente verweigern.

Welche Unterlagen benötigt das Versicherungsunternehmen im BU-Fall?

Im Leistungsfall empfiehlt es sich, zunächst mit dem Versicherungsunternehmen Kontakt aufzunehmen. In der Regel erhalten Sie so erste Hinweise, welche Unterlagen erforderlich sind. Grundsätzlich erhalten Versicherungsnehmer je nach Gesellschaft innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Einreichung der Unterlagen eine Auskunft, ob geleistet wird oder ob weitere Informationen erforderlich sind.

Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Beschreibung der Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls
  • Ausführliche Berichte des behandelnden Arztes über die Ursache, den Beginn, die Art, den Verlauf und die voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit
  • Unterlagen über den Beruf des Versicherten, dessen Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen
  • Bei Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, sowie über Art und Umfang der Pflege
Welcher Arzt kann die Berufsunfähigkeit feststellen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Hausarzt aufsuchen. Der Arzt muss ein Attest erstellen, in dem ausführliche Aussagen zu Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer sowie über den Berufsunfähigkeitsgrad bzw. das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit enthalten sind.

Hat die Versicherungsgesellschaft Zweifel am ärztlichen Gutachten, kann sie verlangen, dass ein weiterer Arzt aufgesucht wird. Entweder benennt das Versicherungsunternehmen einen Facharzt in der Nähe oder ein Ärztegremium fällt eine Entscheidung. Dies setzt sich aus einem Arzt des Versicherungsgebers, einem Arzt Ihrer Wahl und einem unabhängigen Gutachter zusammen. Die Kosten der Gutachten trägt die Versicherungsgesellschaft.

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet einen Schutz bei schweren Erkrankungen. Der Kunde erhält eine monatliche Rente, wenn Grundfähigkeiten wie sehen, hören, sprechen, gehen oder sitzen nicht mehr ausgeführt werden können. Die Rente ist unabhängig von einer eventuell weiter ausgeübten Beschäftigung.

Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine (kostengünstige) Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Beim Verlust von vertraglich festgelegten grundlegenden Fähigkeiten erhält der Versicherte die vorab vereinbarte Rente ausgezahlt. Zu den Grundfähigkeiten zählen z.B. sehen, sprechen und hören, sich orientieren, gehen, sitzen, heben und tragen, greifen etc. In den Versicherungsbedingungen wird erläutert, welcher Verlust von Fähigkeiten zur Zahlung einer Rente führt. 

Als Voraussetzung für die Rentenzahlung gilt ein ärztliches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die versicherte Person in den letzten 12 Monaten nicht in der Lage war bzw. nicht in der Lage sein wird, bestimmte versicherte Fähigkeiten auszuüben. Für die Zahlung der Rente kommt es im Unterschied zur BU-Versicherung nicht darauf an, ob eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Grundfähigkeitsrente wird so lange ausgezahlt, wie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der versicherten Fähigkeiten bestehen.