Versicherungs­pflichtgrenze

Höhere Entgeltgrenzen 2025 erschweren Wechsel

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze (JAEG)) bestimmt, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln kann. Liegt das Gehalt über dieser Grenze, ist der Wechsel möglich. Für Beamte und Selbstständige gilt diese Grenze nicht – sie können unabhängig vom Einkommen in die Private Krankenversicherung wechseln. Die Einkommensgrenze wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. 

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025?

Für das Jahr 202 wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 73.800 Euro (monatlich 6.150 Euro) (2024: 69.300 Euro / monatlich: 5.775 Euro) angehoben. 

Das entspricht einem Anstieg von 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. Sie gilt einheitlich für die neuen und die alten Bundesländer.

Nicht verwechseln: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) werden häufig verwechselt. Während die JAEG festlegt, ab welchem Einkommen ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist, gibt die BBG an, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Ausführliche Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze finden Sie hier.

Beitragserhöhungen in der PKV

Privatversicherte sollten neben den Einkommensgrenzen auch die Möglichkeit von Beitragserhöhungen berücksichtigen.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Beitragserhöhungen in der PKV und Tipps zum Umgang mit steigenden Kosten finden Sie auf unserer neuen Unterseite: Beitragserhöhungen PKV.

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Für welche Berufsgruppen ist die Versicherungspflichtgrenze relevant?

Arbeitnehmer

Für Angestellte und Arbeiter ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Wenn das Jahresgehalt diese Grenze überschreitet, können sie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Berufseinsteiger, deren Gehalt hoch genug ist, können sich direkt zu Beginn privat versichern.

Für welche Berufsgruppen ist die Versicherungspflichtgrenze irrelevant?

Beamte

Beamte und Beamtenanwärter sind von der Versicherungspflichtgrenze ausgenommen. Sie können sich jederzeit privat versichern, da die Versicherungspflichtgrenze für sie keine Bedeutung hat. Aufgrund der Beihilfe sind die Tarife der privaten Krankenversicherung für sie besonders günstig​.

Freiberufler, Selbstständige, Gründer

Freiberufler, Selbstständige und Gründer sind ebenfalls nicht von der Versicherungspflichtgrenze betroffen. Sie können sich jederzeit privat versichern, solange sie die entsprechenden Kündigungsfristen einhalten. Eine Ausnahme bildet jedoch die Künstlersozialkasse (KSK), über die Künstler und Publizisten gesetzlich versichert sind. Diese Pflichtmitgliedschaft kann auf Antrag beendet werden.

Studenten

Studierende können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und eine private studentische Krankenversicherung abschließen. Für sie ist die Versicherungspflichtgrenze ebenfalls irrelevant.

Entwicklung und Höhe der Jahrearbeitsentgeltgrenze

Jahr jährlich monatlich Anstieg
2003 45.900 EUR 3.825,00 EUR 13,3%
2004 46.350 EUR 3.862,50 EUR 1,0%
2005 46.800 EUR 3.900,00 EUR 1,0%
2006 47.250 EUR 3.937,50 EUR 1,0%
2007 47.700 EUR 3.975,00 EUR 1,0%
2008 48.150 EUR 4.012,50 EUR 1,0%
2009 48.600 EUR 4.050,00 EUR 0,9%
2010 49.950 EUR 4.162,50 EUR 2,8%
2011 49.500 EUR 4.125,00 EUR -0,9%
2012 50.850 EUR 4.237,50 EUR 2,7%
2013 52.200 EUR 4.350,00 EUR 2,7%
2014 53.550 EUR 4.462,50 EUR 2,6%
2015 54.900 EUR 4.575,00 EUR 2,50%
2016 56.250 EUR 4.687,50 EUR 2,46%
2017 57.600 EUR 4.800,00 EUR 2,40%
2018 59.400 EUR 4.950,00 EUR 3,13%
2019 60.750 EUR 5.062,50 EUR 2,27%
2020 62.550 EUR 5.212,50 EUR 2,96%
2021 64.350 EUR 5.362,50 EUR 2,88%
2022 64.350 EUR 5.362,50 EUR 0,00%
2023 66.600 EUR 5.550,00 EUR 3,50%
2024 69.300 EUR 5.775,00 EUR 4,05%
2025 73.800 EUR 6.150,00 EUR 6,50 %

Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, legt fest, ob jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist oder sich privat versichern kann.

Für die Berechnung wird das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt herangezogen.

Dazu gehören:

  • das Grundgehalt,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld,
  • pauschale Überstundenvergütungen,
  • Zulagen,
  • Bereitschaftsdienstvergütungen, z. B. im Klinikbereich.

Nicht zur JAEG zählen:

  • Beiträge für Direktversicherungen,
  • Zuschläge aufgrund des Familienstandes (z. B. Kindergeld),
  • Fahrtkostenerstattungen,
  • Vergütungen für tatsächlich geleistete Überstunden.

Zuordnung Arbeitsentgelt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt

*) tarif- oder einzelvertraglich abgesichert.
Entgeltarten anzurechnen nicht anzurechnen
Bereitschaftsdienstvergütungen
Erschwerniszulage*
tatsächliche Fahrtkostenerstattung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte  
Familienzuschläge  
Gewinnbeteiligung*  
Jubiläumszuwendung  
Schicht-, Schmutzzulage, etc. (bei ständiger Zahlung)
tatsächliche Überstundenzahlung  
pauschale Überstundenzahlung
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld*
Belegschaftsrabatt  
Vermögenswirksame Leistungen
Verbesserungsvorschläge  

Anzurechnendes Einkommen

Es zählt nur, was regelmäßig gezahlt wird und einen Vergütungscharakter hat. Dazu gehören z. B. pauschale Überstundenzahlungen, Bereitschaftsdienstvergütungen und regelmäßig gezahlte Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld.

Nicht anzurechnendes Einkommen

Erstattungen (wie Fahrtkosten), Familienzuschläge oder einmalige Zahlungen wie Jubiläumszuwendungen haben keinen Vergütungscharakter und zählen daher nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt.

Wann kann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?

Ein Arbeitnehmer ist dann nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig und kann in die PKV wechseln, wenn sein Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigt. Dabei gibt es Unterschiede, je nachdem, ob diese Grenze im Laufe oder zu Beginn einer Beschäftigung überschritten wird.

Im Laufe einer Beschäftigung

Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer verdient im gesamten Jahr 2025 monatlich 6.000 Euro. Das ergibt ein Jahresgehalt von 72.000 Euro. Dieses Einkommen liegt unter der JAEG 2025 von 73.800 Euro – somit bleibt die Person in der GKV versicherungspflichtig.

Beispiel 2
Ein Arbeitnehmer erhält ab dem 1. Dezember 2025 eine Gehaltserhöhung auf monatlich 7.000 Euro und zusätzlich ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Dadurch ergibt sich ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von 78.000 Euro. Da dieses über der JAEG 2025 liegt und auch die Prognose für 2026 dies bestätigt, tritt Versicherungsfreiheit ab dem 1. Januar 2026 ein.

Zu Beginn einer Beschäftigung

Beispiel 3
Ein Absolvent beginnt am 1. Juli 2025 mit einer neuen Anstellung. Er erhält ein monatliches Gehalt von 5.600 Euro und zusätzlich ein volles Weihnachts- sowie ein halbes Urlaubsgeld. Sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt beträgt 75.600 Euro (5.600 Euro × 13,5). Da dies über der JAEG 2025 liegt, kann er direkt in die PKV wechseln.

Beispiel 4
Auch beim Wechsel des Arbeitgebers gilt diese Berechnungsmethode. Verdient ein Arbeitnehmer im neuen Job von Beginn an mehr als 73.800 Euro (auf ein Jahr hochgerechnet), kann er in die PKV wechseln.

Was ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Seit 2003 gibt es neben der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sie gilt für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2002 aufgrund des Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und bei einer privaten Krankenversicherung vollversichert waren.

Um zu vermeiden, dass durch die deutliche Anhebung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze 2003 viele Personen wieder versicherungspflichtig wurden, wurde diese besondere Grenze eingeführt. Auch die besondere JAEG wird jährlich angepasst. Für 2025 liegt sie bei 66.150 Euro, was einem Anstieg von 2,80 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Entwicklung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze

Jahr jährlich monatlich
2003 41.400 EUR 3.450,00 EUR
2004 41.850 EUR 3.487,50 EUR
2005 42.300 EUR 3.525,00 EUR
2006 42.740 EUR 3.62.50 EUR
2007 42.740 EUR 3.662.50 EUR
2008 43.200 EUR 3.600,00 EUR
2009 44.100 EUR 3.675,00 EUR
2010 45.000 EUR 3.750,00 EUR
2011 44.550 EUR 3712.50 EUR
2012 45.900 EUR 3.825,00 EUR
2013 47.250 EUR 3.937,50 EUR
2014 48.600 EUR 4.050,00 EUR
2015 49.500 EUR 4.125,00 EUR
2016 50.850 EUR 4.237.50 EUR
2017 52.200 EUR 4.375,00 EUR
2018 53.100 EUR 4.425,00 EUR
2019 54.450 EUR 4.537,50 EUR
2020 56.250 EUR 4.687,50 EUR
2021 58.050 EUR 4.837,50 EUR
2022 58.050 EUR 4.837,50 EUR
2023 59.850 EUR 4.987,50 EUR
2024 62.100 EUR 5.175,00 EUR
2025 66.150 EUR 5.512,50 EUR

Häufige Fragen
zur Einkommensgrenze

Besondere Versicherungspflichtgrenze: Warum gibt es sie?

Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für die Personen, die am 31. Dezember 2002 privat versichert waren und durch die Anhebung der allgemeinen Entgeltgrenze wieder versicherungspflichtig geworden wären. Hintergrund war die massive Anhebung der JAEG zum 1. Januar 2003, um der GKV mehr Beitragszahler zuzuführen. Zum Schutz der bereits Privatversicherten wurde diese Grenze eingeführt. 

Die besondere Grenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze und wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Sie gilt also nur für eine bestimmte Gruppe, die vor der Änderung bereits privatversichert war.

Was ist neben der JAEG beim Wechsel in die Private Krankenversicherung zu beachten?

Neben der Einkommensgrenze sind vor allem die individuellen Voraussetzungen und die Annahmebedingungen der Privatversicherer entscheidend.

Individuelle Voraussetzungen

Ein Wechsel in die PKV hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab:

  • Vorteile für Singles und Doppelverdiener: Sie profitieren oft von niedrigeren Beiträgen.
  • Familien: Für Familien mit nur einem Verdiener oder mehreren Kindern kann die PKV teurer werden, da es keine kostenlose Familienversicherung gibt.

Annahmebedingungen der PKV

  • Die PKV entscheidet selbst, welche Berufsgruppen versichert werden. Berufe mit hohem Risiko können höhere Beiträge zahlen oder werden in manchen Fällen abgelehnt.
  • Vor Vertragsabschluss findet eine Gesundheitsprüfung statt, die den Beitrag maßgeblich beeinflusst.
Was passiert, wenn die Einkommensgrenze unterschritten wird?

Unterschreitet das Einkommen am Jahresende die JAEG, wird die GKV wieder verpflichtend. Gründe können eine Erhöhung der JAEG, Gehaltskürzungen oder ein Arbeitgeberwechsel sein.
In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Dies gilt zum Beispiel, wenn das Einkommen über der besonderen Versicherungspflichtgrenze liegt (§ 8 SGB V).

Ausführliche Informationen zum Weg zurück in die Gesetzlichen Kassen finden Sie im Beitrag Rückkehr in die GKV.

Wer legt die Höhe der Entgeltgrenze für den PKV-Wechsel fest?

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft und der aktuellen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst (§ 6 Abs. 6 SGB V). Für die Anpassung wird die Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer des vorgegangenen Kalenderjahres ins Verhältnis zum vergangenen Kalenderjahr gesetzt. Im Regelfall wird die JAEG angehoben.

Wie wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet?

Eine gesetzlich vorgegebene Berechnungsformel für die Einkommensgrenze gibt es nicht. Vielmehr dienen die Rundschreiben und Empfehlungen der GKV-Spitzenverbände als Maßstab. Danach muss z.B. bei schwankenden Bezügen das regelmäßige Gehalt geschätzt werden. 

Wo liegt der Unterschied zwischen der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze?

Die JAEG gibt an, ab welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer versicherungsfrei sin und die Möglichkeit haben, in die Private Krankenversicherung überzutreten.

Im Unterschied dazu gibt die Beitragsbemessungsgrenze wieder, bis zu welchem Betrag das Einkommen zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags für gesetzlich Versicherte herangezogen wird.

Für privat Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze nur relevant, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss berechnet. Die Prämien der PKV hängen hingegen vom Gesundheitszustand, Alter und Tarif ab.