Hausratversicherung

Hausrat richtig absichern

Zum Schutz von Hab und Gut im Haushalt vor Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Diebstahl dient die Hausratversicherung. Über den kostenlosen Tarifrechner erhalten Sie einen Vergleich der Hausratversicherungen für Ihr PLZ-Gebiet.

Vor welchen Risiken schützt eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Vandalismus. Der Versicherungsschutz kann um den Schutz bei Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Elementarschäden erweitert werden. 

Was wird durch die Hausratversicherung versichert?

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zählen die Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche), Gebrauchsgüter (z.B. Geschirr, Bücher, elektrische Geräte), Verbrauchsgüter (z.B. Nahrungsmittel) sowie Bargeld und Wertsachen zum versicherten Hausrat.

Daneben zählen noch Rundfunk- und Fernsehantennen, Sport- und Hobbygeräte sowie Sachen, die man als Mieter in die Wohnung eingebracht hat, zum mitversicherten Hausrat. Zu den versicherten Kosten zählen Aufräumungs, Schadenminderungs-, Schlossänderungs- und Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen durch Vandalismus.

Gegen Beitragszuschlag können Fahrräder und Glasflächen und auch höherwertige Wertsachen mitversichert werden.

Absicherung von Fahrrädern

Es besteht die Möglichkeit, Fahrraddiebstahl mit in die Hausratversicherung aufzunehmen. Fahrräder müssen extra bei der Versicherung gemeldet werden und verteuern den Jahresbeitrag. Der Beitrag für die zusätzliche Versicherung eines Fahrrads ist von der Tarifzone des jeweiligen Wohnorts abhängig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die eigenen vier Wände und die Kellerräume. Wer sich einen erweiterten Versicherungsschutz wünscht, ist hingegen mit einer separaten Fahrradversicherung besser beraten. Die spezielle Versicherung für Fahrräder zahlt bei Diebstahl sowie in erweiterten Fällen auch bei Unfallschäden und Vandalismus. Eingeschlossen ist dabei meist auch eine Übernahme von Reparaturkosten nach Schäden aller Art.

Wann ist eine zusätzliche Kunstversicherung notwendig?

Für Besitzer von Schmuck, Sammlerstücken, Antiquitäten und anderen Kunstwerken kann der Abschluss einer Kunstversicherung sinnvoll sein. Allerdings ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht immer zwingend notwendig. Einzelne Objekte können nämlich bereits durch die Hausratversicherung abgedeckt sein. Aus diesem Grund sollte der Verbraucher vor Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt den Wert der einzelnen Objekte ermitteln und überprüfen, ob diese Objekte in ausreichender Höhe durch die Hausratversicherung versichert sind.  Sollten dies nicht der Fall sein, ist es bei höherwertigen Objekten sinnvoll, eine separate Kunstversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt im Schadensfall die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Restauration. 

Welche Leistungen sind bei der Hausratversicherung eingeschlossen?

Pro Quadratmeter Wohnfläche wird eine bestimmte pauschale Versicherungssumme erstattet, bspw. 650 EUR/qm. Die Hausratversicherung erstattet in der Regel den Neuwert der versicherten Gegenstände. Das ist der Betrag, den man zur Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte benötigt.  Die Hausratversicherung erstattet zudem die mit einem Schaden in Zusammenhang stehenden Kosten, z.B. Aufräumungskosten. Auch Reparaturkosten für neue Bodenbeläge, Tapeten etc. werden übernommen.

Die Hausratversicherung kommt sogar für bestimmte Schäden außerhalb der eigenen vier Wände auf: Sie zahlt innerhalb Europas für Sachen, die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Die Erstattung ist jedoch in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Wo ist der Versicherungsort in der Hausratversicherung?

Im Versicherungsvertrag wird festgelegt, für welche Wohnung der Versicherungsschutz bestehen soll. Dazu zählen auch Nebenräume auf demselben Grundstück des Versicherungsnehmers, die privat genutzt werden. Kellerräume und Dachboden zäheln damit ebenso zur Wohnung wie die Garage.

Beim Umzug besteht für einen Zeitraum von zwei Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Schutz für die bisherige Wohnung endet jedoch mit Ablauf des zweiten Monats.

Außerhalb der versicherten Wohnung besteht in Ausnahmefällen auch Schutz durch die Hausratversicherung. Dazu müssen die Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers sein sich nur vorübergehend, d.h. nicht länger als drei Monate, außerhalb der Wohnung befinden. Die Entschädigungsleistung bei der sogenannten Außenversicherung ist in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.