Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung

Überblick zum PKV-GKV-Wechsel

Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Thema, das vor allem für Personen relevant ist, die ihre berufliche oder finanzielle Situation ändern. Der Gesetzgeber hat klare Bedingungen festgelegt, unter denen ein Wechsel zurück in die GKV möglich ist. Insbesondere Berufsanfänger, Arbeitnehmer mit sinkendem Einkommen oder Selbstständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sind häufig betroffen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Gründe und Voraussetzungen für eine Rückkehr in die GKV erläutert und die neuesten Entwicklungen im Jahr 2025 dargestellt.

So funktioniert die GKV-Rückkehr für Angestellte

Rückkehr in die GKV bei sinkendem Einkommen

Angestellte können in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren, wenn ihr Bruttojahresgehalt im Jahr 2025 unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 EUR liegt. Für Personen, die bereits seit 2002 privat versichert sind, gilt eine niedrigere Grenze (besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 66.150 EUR im Jahr 2025. In diesem Fall tritt die Versicherungspflicht in der GKV automatisch ein. Sollte das Gehalt wieder über diese Grenze steigen, können Versicherte weiterhin in der GKV bleiben.

Möglichkeiten zur Senkung des Einkommens

Um die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterschreiten, gibt es verschiedene Optionen:

  1. Teilzeit-Arbeitsvertrag: Sie können mit Ihrem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag aushandeln.
  2. Sabbatical: Eine Auszeit vom Job für eine bestimmte Zeit kann ebenfalls helfen, das Einkommen zu reduzieren.

Wichtig: Die Änderung muss dauerhaft sein. Wenn die Teilzeitstelle nur vorübergehend ist, wird dies von der Krankenkasse nicht anerkannt.

Gehaltsumwandlung in betriebliche Altersvorsorge

Ein einfacher Weg, in die GKV zurückzukehren, besteht in der Gehaltsumwandlung. Wer einen Teil seines Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann so sein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken. Dadurch wird automatisch Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Entgeltumwandlung. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich ohne Sozialabgaben in die Altersvorsorge eingezahlt werden.

Bezug von Arbeitslosengeld

Sollte es zu Arbeitslosigkeit kommen, werden Sie automatisch Mitglied der GKV, in der Sie zuletzt versichert waren. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I besteht Versicherungspflicht in der GKV.

Ausnahme: Wenn Sie mindestens fünf Jahre privat versichert sind, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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Selbstständige: So kommt man zurück in die GKV

Grundsätzlich haben Freiberufler und Selbstständige keinen Anspruch darauf, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sie gelten als versicherungsfreie Mitglieder der Krankenversicherung, was bedeutet, dass eine Rückkehr in die GKV grundsätzlich ausgeschlossen ist – selbst wenn das Einkommen sinkt. Arbeitslosigkeit ist bei Selbstständigen ohnehin keine Option, da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen eine Rückkehr in die GKV möglich sein kann:

Anstellungsverhältnis mit Gehalt unter JAEG

Die einfachste Möglichkeit für Selbstständige, in die GKV zurückzukehren, besteht darin, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen. Um in die GKV wechseln zu können, muss das Bruttogehalt zwischen 556,01 EUR (Minijob-Grenze ab 2025) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 EUR im Jahr 2025 liegen.

Wichtig: Die Anstellung muss als Hauptberuf ausgeübt werden. Kriterien hierfür sind sowohl die Arbeitszeit als auch die Einnahmen aus der Beschäftigung.

Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit

Eine weitere Option ist die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, das heißt, die Abmeldung des Gewerbes. Wenn der Selbstständige seine Tätigkeit vollständig aufgibt, kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen bei einem GKV-versicherten Ehepartner beitragsfrei über die Familienversicherung versichern lassen.

Voraussetzung: Wenn keine weiteren Einkünfte erzielt werden, kann die Familienversicherung genutzt werden, um kostenfrei in der GKV versichert zu bleiben.

Versicherungspflicht im Ausland

Die letzte Ausfahrt raus aus der PKV besteht in einer Pflichtversicherung im europäischen Ausland in Ländern mit Krankenversicherungspflicht wie z.B. Niederlande oder Schweiz. Dazu müssen Sie Ihren Wohnsitz verlegen und eine Arbeitsstelle vor Ort antreten.

Wichtig: Die Versicherungsdauer muss mindestens zwölf Monate betragen, damit Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland in die GKV wechseln können.

Keine Rückkehr für Versicherte über 55 Jahren

Die Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, wurde durch den Gesetzgeber stark eingeschränkt. Insbesondere für Privatversicherte über 55 Jahren sind die Optionen für eine Rückkehr in die GKV nahezu ausgeschlossen.

Wer das 55. Lebensjahr bereits überschritten hat, hat in den meisten Fällen keine Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Diese Regelung wurde bewusst eingeführt, um zu verhindern, dass Versicherte kurz vor Rentenbeginn in die möglicherweise günstigere GKV wechseln, was vor allem für Privatversicherte finanziell vorteilhaft sein könnte.

Selbst bei Arbeitslosigkeit oder einem Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze für die PKV, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, ist die Rückkehr in die GKV für Personen über 55 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen.

Einzige Option für Betroffene: Wenn das Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (z. B. bei einem Minijob) liegt, besteht für Versicherte über 55 Jahren die Möglichkeit, über die Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner mitversichert zu werden. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist.

Alternativen zur GKV-Rückkehr

Der Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV) wird oft als Lebensentscheidung betrachtet. Viele entscheiden sich in jungen Jahren für die PKV, da die Beiträge zu Beginn besonders günstig sind. Zudem bieten private Krankenversicherungen vertraglich garantierte Leistungen, die auch im Alter bestehen bleiben – das heißt, der Versicherungsschutz bleibt über die Jahre hinweg erhalten.

Ein entscheidender Vorteil der PKV sind die überdurchschnittlichen Leistungen im Vergleich zur GKV. Wer sich für eine Rückkehr in die GKV interessiert, sollte daher sorgfältig prüfen, ob die geringeren Leistungen der GKV tatsächlich ausreichen, um die eigenen Gesundheitsbedürfnisse zu decken.

Optionen innerhalb der PKV zur Kostenreduzierung

Wenn eine Rückkehr in die GKV nicht in Frage kommt, gibt es innerhalb der PKV mehrere Optionen, um die Beitragslast zu senken. Diese Optionen bieten alle PKV-Anbieter an:

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung
  • Wechsel in einen anderen Tarif
  • Umstellung auf den Basistarif
  • Anbieterwechsel

Die einfachste Möglichkeit, den Beitrag zu senken, besteht in der Erhöhung der Selbstbeteiligung. Hierbei profitieren vor allem langjährig Versicherte durch die Anrechnung der Altersrückstellungen, was zu einer überproportionalen Beitragsersparnis führen kann. Falls diese Maßnahme nicht ausreichend ist oder bereits der höchste Selbstbehalt gewählt wurde, ist ein Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter möglich. Vor einem Tarifwechsel sollten jedoch die Leistungen des alten und des neuen Tarifs verglichen werden, da jüngere Tarife oft Leistungseinschränkungen aufweisen.

Wechsel in den PKV-Basistarif

Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsreduzierung innerhalb der PKV besteht im Wechsel in den PKV-Basistarif. Dieser Sozialtarif hat einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeitrag und entspricht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings ist der Leistungsvorteil der PKV im Basistarif nicht mehr gegeben, da dieser Tarif nur noch die minimalen Leistungen der GKV bietet.

Letzte Möglichkeit: Anbieterwechsel

Als Ultima Ratio bleibt der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung. Ein solcher Wechsel führt zwar zum Verlust der Rückstellungen, kann aber sinnvoll sein, wenn die Beitragsentwicklung des bisherigen Anbieters nicht stabil ist oder die Tarife zu hoch werden. Ein Anbieterwechsel kann langfristig zu günstigeren Beiträgen führen, auch wenn ein Verlust von Altersrückstellungen zu Beginn unvermeidlich ist.