Altersvorsorge
für Ärzte

Informationen zur Rente

Ärzte müssen dem Versorgungswerk ihres Berufsstandes beitreten. Die Altersvorsorge wird damit nicht über die gesetzliche Rente dargestellt. Die Leistungen aus dem Versorgungswerk werden ausschließlich über die Beiträge der Mediziner finanziert. Der Aufbau einer privaten Rente ist dennoch erforderlich.

Die Versorgungswerke der Ärzte

Die Versorgungswerke nehmen eine Sonderstellung im System der Altersvorsorge ein. Sie funktionieren nach dem Prinzip der Kapitaldeckung und damit ähnlich wie eine private Rentenversicherung. Doch auch Elemente des Umlageverfahrens sind enthalten. Für Ärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft in dem jeweiligen Versorgungswerk. Je nach Region und Beruf existiert ein unterschiedliches Versorgungswerk.

Die Beiträge an die berufsständische Versorgung sind einkommensabhängig. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag und erhält folglich später auch mehr Rente. Kein Mediziner kann der Beitragspflicht entkommen. Die Altersvorsorge kann nicht einfach wie ein privater Vertrag gekündigt werden. Somit ist gewährleistet, dass das Versorgungswerk einen stetigen Geldzufluss von den Ärzten erhält.

Da die Einrichtungen in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auftreten, sind Insolvenzen nahezu ausgeschlossen. Denn im Zweifel beschließt die zuständige Aufsichtsbehörde Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen. Die Geldanlage der Versichertengelder erfolgt wie bei den privaten Anbietern. Dies bedeutet, dass festverzinsliche Anlagen den größten Anteil einnehmen. Maximal 35 Prozent dürfen in Aktien und ähnliche Investment fließen. Auf diese Weise soll die Altersvorsorge der Ärzte auch in Krisenzeiten sicher sein.

Probleme der Ärzteversorgung

Auch berufsständische Versorgungseinrichtungen können in Schwierigkeiten geraten. Zwar bestehen Anlagevorschriften, bei denen die Sicherheit im Vordergrund steht. Dennoch haben einige Versorgungswerke bei der Rente für ihre Ärzte zu stark auf Risikopapiere, namentlich Aktien, gesetzt. Einzelne Versorgungswerke erzielten nach den Kursrückgängen an den weltweiten Börsen sogar Minusrenditen.

Auch andere Faktoren sorgen bei der berufsständischen Altersvorsorge der Mediziner für Probleme. Das Thema Langlebigkeit erfordert eine deutliche Aufstockung der Rückstellungswerte und eine Korrektur bei den Rentenberechnungen. Konkret bedeutet dies, dass auch laufende Renten gekürzt werden können. 

Nicht zuletzt werden die Anlageentscheidungen von Personen getroffen, denen möglicherweise die erforderliche Sachkenntnis fehlt. Gerade bei neuen Anlageprodukten kann es passieren, dass die Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden. Die auf den ersten Blick existierende Sicherheit bei der Altersvorsorge für Ärzte, könnte sich langfristig als irrtürmlich erweisen.

Private Altersvorsorge ein Muss

Jeder Mediziner erwirbt sich einen Anspruch auf Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Anhand der Beitragsleistungen lassen sich die voraussichtlichen Rentenwerte ermitteln. Aus den zuvor angesprochenen Problemfeldern folgt jedoch, dass eine private Altersvorsorge unerlässlich ist. Dies ergibt sich allein aus der Notwendigkeit der Risikostreuung.

Wer wollte seine Altersvorsorge allein dem Versorgungswerk überlassen? Daher sollte der Aufbau einer privaten Rente auch für Ärzte zum absoluten Pflichtprogramm gehören. Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:

  • Basis-Rente als Altersvorsorge,
  • Private Rente für Ärzte,
  • Kapital-Lebensversicherung.

Neben steuerlichen Gegebenheiten sollte man die Flexibilität und die Renditemöglichkeiten stets im Blick behalten. Wir bieten Ärzten daher einen kostenlosen Service an. Nutzen Sie den Altersvorsorge Rechner und fordern Ihr individuelles Angebot an.

Was ist ein Versorgungswerk?
Altersvorsorge für freie Berufe

Im Versorgungswerk der jeweiligen Bundesländer werden die freien Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte erfasst. Die Pflichtmitgliedschaft bei den zuständigen Versorgungswerken bringt für freie Berufe zahlreiche Vor- und Nachteile mit sich.

Was ist ein Versorgungswerk?

Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Versorgung für freie Berufe. In den Versorgungswerken werden die kammerfähigen, freien Berufe erfasst. Zu diesen Berufen zählen: Arzt, Apotheker, Architekt, Notar, Rechtsanwalt, Tierarzt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Zahnarzt, Psychotherapeut und Ingenieur. Das Versorgungswerk ist ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem und übernimmt damit die Altersvorsorge für die teilnehmenden freien Berufe mit Kammerzugehörigkeit.

Die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk ist verpflichtend. Freie Berufe wie Ärzte und Apotheker bezahlen einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens in ihr zuständiges Versorgungswerk ein. Der Beitrag orientiert sich etwa am Höchstsatz, den Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Heute gibt es in Deutschland 85 verschiedene Versorgungswerke. Die Versorgungswerke sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen organisiert. Bei den meisten Versorgungswerken handelt es sich um Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die berufsständische Versorgung wird auch als Sondervermögen der Kammern organisiert. Wie auch die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer gehört die Alterssicherung der Versorgungswerke zur ersten Säule der Rentenversicherung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich die berufsständische Versorgung jedoch durch eine homogene Mitgliederstruktur aus, da nur die kammerfähigen freien Berufe versichert und versorgt werden. Die Finanzierung der Versorgungswerke erfolgt nur über die Beiträge ihrer Mitglieder. Finanzielle Zuwendungen vom Staat erhalten die mehr als 80 Versorgungswerke nicht – sie legen ihre Beiträge selbst an.

Entstehung und Besonderheiten

Die Versorgungswerke der freien Berufe sind in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden. Im Jahr 1923 gründete sich die Bayerische Ärzteversorgung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Das erste Versorgungswerk in Deutschland entstand auf eigenen Wunsch der teilnehmenden Mediziner, die nach einem alternativen Alterssicherungssystem zur gesetzlichen Rentenversicherung gesucht haben. In der Zeit von Konrad Adenauer in den 50er Jahren haben sich weitere Versorgungswerke gegründet. Mit der deutschen Rentenreform von 1957 wurden freie Berufe aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgegliedert, sodass sich verstärkt Versorgungswerke auf Landesebene gegründet haben. Die heute bestehenden Versorgungswerke sind jeweils auf Landesebene organisiert. Das größte Versorgungswerk, die Bayerische Versorgungskammer, deckt heute insgesamt zwölf verschiedene Versorgungseinrichtungen unter einem Dach ab.

Das kammergebundene Versorgungswerk ist eine Säule der Alterssicherung. Das System ist weder mit der gesetzlichen, noch mit der privaten Altersvorsorge verknüpft. Da die Mitgliederstruktur aufgrund der Kammerzugehörigkeit einheitlich ist, können die Versorgungswerke vergleichbar einfach organisiert werden. Die zugehörigen Mitglieder versichern sich bei ihrem zuständigen Versorgungswerk wie beispielsweise dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen oder dem Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg. Da eine Versicherungspflicht besteht, müssen sich alle freien Berufe der zugehörigen Kammern beim zuständigen Versorgungswerk ihres Bundeslandes versichern. Ergänzend können die freien Berufe natürlich auch noch eine private Rentenversicherung abschließen.

Vorteile und Nachteile

Die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk sichert freien Berufen die Altersversorgung. Die Kammerberufe können sich also auf die ihre Grundversorgung im Rentenalter verlassen und sich optional noch für eine private Zusatzvorsorge entscheiden. Die Versorgungswerke legen ihre Beiträge kapitalbildend gemäß den gesetzlichen Richtlinien an, versprechen auf den ersten Blick aber weniger Rendite als eine private Altersvorsorge wie Rürup. In der Praxis werden private Sparmodelle jedoch nach den gleichen Anlagerichtlinien investiert. Wer also alternativ privat fürs Alter sparen würde, bekommt längst nicht mehr raus als über sein zuständiges Versorgungswerk. Die Rendite ist immer davon abhängig, wie gut der Versicherer, bei dem etwa eine Rürup-Rente abgeschlossen wurde, auch tatsächlich wirtschaftet und investiert. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Zwangsmitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist, wenn man potenzielle Rekordrenditen außer Acht lässt, keine schlechtere Wahl als eine private Rentenvorsorge. Für das Versorgungswerk spricht zudem seine homogene Mitgliederstruktur mit hohem Einkommen: Die Altersvorsorge wird durch die Beiträge nachfolgender Mitglieder gesichert.

Nachteil: Berufsständische Versorgungen entsprechen dem Standard-Rentenpaket und können nicht individuell wie private Modelle zusammengestellt werden. Einkommensschwankungen werden nicht berücksichtigt, eine Kündigung zugunsten attraktiverer Versicherungen ist nicht möglich. Bei einer hohen Lebenserwartung des Berufsstandes sinkt die zu erwartende Rentenhöhe.

Grenzwerte für die gesetzliche Rentenversicherung

Für jeden Zweig der Sozialversicherung gilt eine eigene Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Rente wird zwischen der gesetzlichen und der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie zwischen West und Ost unterschieden. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 18,7 %, für die Knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,80 %. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge hälftig vom Arbeitgeber übernommen werden (9,35 %), trägt der Arbeitnehmer in der Knappschaftlachen Rentenversicherung einen höheren Anteil (15,45 %) als der Arbeitgeber (9,35 %).

Folgende Werte gelten ab 1. Januar 2023 für die BBG in der Rentenversicherung:

Rentenversicherung West Rentenversicherung Ost Knappschaft West Knappschaft Ost  
2023 87.600 EUR/Jahr bzw. 7.300 EUR/Monat 85.200 EUR/Jahr bzw. 7.100 EUR/Monat 107.400.000 EUR/Jahr bzw. 8.950 EUR/Monat 104.400.800 EUR/Jahr bzw. 8.700 EUR/Monat
2018 78.000 EUR/Jahr bzw. 6.500 EUR/Monat 69.600 EUR/Jahr bzw. 5.800 EUR/Monat 96.000 EUR/Jahr bzw. 8.000 EUR/Monat 85.800 EUR/Jahr bzw. 7.150 EUR/Monat
2017 76.200 EUR/Jahr bzw. 6.350 EUR/Monat 68.400 EUR/Jahr bzw. 5.700 EUR/Monat 94.200 EUR/Jahr bzw. 7.850 EUR/Monat 84.000 EUR/Jahr bzw. 7.000 EUR/Monat
2016 74.400 EUR/Jahr bzw. 6.200 EUR/Monat 64.800 EUR/Jahr bzw. 5.400 EUR/Monat 91.800 EUR/Jahr bzw. 7.650 EUR/Monat 79.800 EUR/Jahr bzw. 6.650 EUR/Monat
2015 72.600 EUR/Jahr bzw. 6.050 EUR/Monat 62.400 EUR/Jahr bzw. 5.200 EUR/Monat 89.400 EUR/Jahr bzw. 7.450 EUR/Monat 76.200 EUR/Jahr bzw. 6.350 EUR/Monat
2014 71.400 EUR/Jahr bzw. 5.950 EUR/Monat 60.000 EUR/Jahr bzw. 5.000 EUR/Monat 87.600 EUR/Jahr bzw. 7.300 EUR/Monat 73.800 EUR/Jahr bzw. 6.150 EUR/Monat
2013 69.600 EUR/Jahr bzw. 5.800 EUR/Monat 58.800 EUR/Jahr bzw. 4.900 EUR/Monat 85.200 EUR/Jahr bzw. 7.100 EUR/Monat 72.600 EUR/Jahr bzw. 6.050 EUR/Monat