Autoversicherung wechseln

Kfz-Versicherungswechsel bis 30. November

Wann können Sie die Autoversicherung wechseln? Für den Anbieterwechsel gelten gesetzliche Kündigungsfristen und Stichtage. Wann Sie einen Kfz Versicherungswechsel vornehmen können und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in der Übersicht. In diesem Jahr locken besonders viele neue günstige Tarife. Auch die Allianz hat einen neuen Tarif an den Markt (SMART) gebracht, mit dem Kunden hochwertige Leistungen zu günstigen Konditionen erhalten.

Wichtig Information: Millionen Kfz-Versicherungskunden können ihren Anbieter noch bis Ende Dezember wechseln. Denn im Falle einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Jahresende (also der November) verlängert sich um weitere 4 Wochen (also bis Ende Dezember). 

Da sich die Policen im Jahresvergleich um durchschnittlich 5 Prozent verteuert haben, lohnt ein aktueller Vergleich der Konditionen. Wer für sich eine Ersparnis berechnet hat, kann den Versichererwechsel gleich online vollziehen.

Hauptgrund für den Anbieterwechsel ist bei den meisten Autofahrern die Erhöhung der Beiträge. Ebenso sorgen ein unzureichender Service, zu geringe Leistungen oder Mängel in der Schadenregulierung für einen Wechselwunsch.

Eine hohe Relevanz für das Preisbewusstsein der Kunden wird den Online-Vergleichsrechnern zugeschrieben. Durch die schnelle Berechnung und Vergleichsmöglichkeit sind die Endkunden deutlich preissensibler geworden. Ein Großteil der Online-User nutzt zudem den bequemen und schnellen Anbieterwechsel via Internet.

KFZ-Versicherung

Wann kann ich die Autoversicherung wechseln?

Ordentliche Kündigung

Sie können die Kfz-Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. In der Regel enden die Kfz- Versicherungsverträge zum 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss bis 30.11. erfolgt sein. Sie wird dann zum 1. Januar wirksam. Somit können Sie zu diesem Datum in die neue Autoversicherung wechseln.

Bei einem Versicherungswechsel zum Jahresende wird die Versicherungsbestätigung automatisch vom neuen Anbieter an die Zulassungsstelle geschickt. Sie müssen sich also um nichts weiteres kümmern. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Versicherungsbeginn in wenigen Tagen beginnt, z.B. wenn der Antrag zwischen dem 20. bis 30. Dezember gestellt wird und der Vertrag am 1. Januar beginnen soll. In diesem Fall sollten sie die Versicherungsbestätigung selbst an die Zulassungsstelle weiterzuleiten.

Sonderkündigung

Ein Sonderkündigungsrecht der Autovesicherung besteht bei Beitragserhöhungen. Ab Zugang des Briefs durch die Versicherung haben Sie einen Monat Zeit, die Autoversicherung zu wechseln. Dies gilt auch bei Änderungen der Typ- und Regionalklasse sowie bei Bedingungsänderungen.

Kauf eines neuen Kfz

Bei einem Wechsel des Autos oder beim Kauf eines Neuwagens können Sie ebenfalls die Autoversicherung wechseln. Für diesen Fall gibt es keine Kündigungsfrist. Wenn den Kfz-Versicherungswechsel vornehmen, weil Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwerben, erhalten Sie die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassung des Fahrzeugs.

Schadenfall

Auch im Schadenfall ist der Wechsel der Kfz-Versicherung möglich. Dazu muss der bisherige Vertrag innerhalb eines Monats nach der Schadenbearbeitung gekündigt werden.

Wichtige Fragen zum Kfz-Versicherungswechsel

Kann ich die Autoversicherung im Schadensfall wechseln?

Bei einem Kfz Schaden haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können die Autoversicherung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenbearbeitung wechseln. Eine fristlose Kündigung kann jedoch dazu führen, dass Sie trotzdem den gesamten Jahresbeitrag zahlen müssen. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist daher zum Jahresende ratsam. Anders sieht es aus, wenn der Versicherer Ihnen kündigt. Sie erhalten in diesem Fall die Prämie anteilig zurück.

Kann man die Autoversicherung online wechseln?

Die Zeit der aufwändigen Recherche nach der günstigsten Autoversicherung ist vorbei. Über den Online Vergleichsrechner lässt sich der preisgünstigste Tarif in nur wenigen Minuten ermitteln. Für den Versicherungsvergleich sollten Sie folgende Daten bereithalten:

  • Führerschein
  • Kfz-Schein
  • Aktuelle Beitragsrechnung
  • Aktueller Kilometerstand und Fahrleistung pro Jahr

Nach der Berechnung erhalten Sie den Preissieger auf Basis Ihrer Daten. Sofern sich eine Ersparnis zum aktuellen Beitrag ergibt, können Sie den Versicherer online wechseln. Ihre Kfz-Zulassungsstelle erhält den Nachweis der neuen Versicherung durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) direkt vom neuen Versicherer. Zusätzlich erhalten Sie per Mail alle relevante Vertragsunterlagen, so dass Sie selbst die Versicherungsbestätigung zur Sicherheit an die örtliche Zulassungsstelle senden können.

Bitte beachten Sie, dass nur in der Haftpflicht ein Annahmezwang durch den neuen Versicherer besteht. Wir empfehlen daher bei einem Vorschaden in der Kaskoversicherung zunächst die Vertragsbestätigung durch den neuen Anbieter abzuwarten, bevor der alte Vertrag gekündigt wird.

Kann man die Kfz-Versicherung außerhalb der Frist wechseln?

Außerhalb der ordentlichen Frist zum 30.11. eines Jahres gibt es unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Damit kann man den Anbieter auch außerhalb der regulären Frist wechseln. Die Sonderkündigung einer Kfz-Police ist möglich,

  • wenn ein Schaden reguliert wurde. Die Frist für den Versicherungswechsel beträgt vier Wochen.
  • wenn sich die Prämien für den Vertrag erhöhen, ohne dass mehr Leistungen versichert sind (z.B. Typklassenänderung). Die Kündigungsfrist liegt bei vier Wochen.

Bei einem Fahrzeugwechsel kann man den neuen Kfz-Versicherer ebenfalls frei wählen.

Welcher Stichtag gilt für den Wechsel der Kfz-Versicherung ?

Für die meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November der ordentliche Kündigungstermin. Wird der bestehende Vertrag zu diesem Termin gekündigt, ist der Wechsel des Anbieters zum 1. Januar des nächsten Jahres möglich. Dazu muss bis zu diesem Stichtag ein schriftliches Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein.

Inzwischen sind einige Gesellschaften dazu übergegangen, unterjährige Kündigungsmöglichkeiten anzubieten. Informieren Sie sich daher vor Abschluss eines Neuvertrages über die Modalitäten bei Ihrem Versicherer.

Auch nach diesem Stichtag besteht eine Kündigungsmöglichkeit, sofern sich die Prämie verteuert (z.B. durch eine Änderung der Typklasse).

Wie können Sie die Autoversicherung wechseln?
  • Wechsel zum Stichtag 30. November: Nutzen Sie den Tarifrechner und stellen online einen Antrag. Kündigen Sie die bestehende Kfz-Versicherung spätestens 1 Monat vor Ablauf. Bis spätestens 30. November muss die schriftliche Kündigung beim alten Versicherer vorliegen. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird direkt an die Zulassungsstelle gesendet, wenn Ihr Antrag spätestens eine Woche vor Beginn des neuen Vertrags vorliegt.
  • Wechsel bei Beitragserhöhung: Verteuert sich Ihre Prämie ohne eine Leistungsverbesserung haben Sie 1 Monat Zeit für die Sonderkündigung. Stichtag für den Autoversicherungswechsel ist der Zeitpunkt, ab dem der höhere Beitrag gelten soll.
  • Wechsel bei Autokauf: Wer ein neues Kfz erwirbt, kann den Versicherer sofort wechseln. Der bestehende Versicherer muss schriftlich über die Bedingung des bestehenden Vertrages informiert werden. Sie können die Kfz-Versicherung auch bei Finanzierung oder Leasing wechseln.
  • Kündigung im Schadenfall: Bei einem Schadenfall ist die Kündigung und Wechsel der Autoversicherung innerhalb eines Monats ab Zugang der Schadenabschlussmeldung durch die Kfz-Versicherung möglich. Eine Musterkündigung halten wir für Sie bereit.
Wie lange dauert der Wechsel der Kfz-Versicherung?

In der Regel vollzieht sich der Wechsel innerhalb weniger Tage. Im Regelfall gibt es jedoch eine gewisse Vorlaufzeit, wenn eine herkömmliche Kündigung im November erfolgt. Der neue Schutz greift fristgemäß erst am dem 1. Januar des Folgejahres. Die Online-Angebote können gespeichert werden, so dass Sie jederzeit auf die Berechnung zurückgreifen können.

Darauf sollten Sie beim Wechsel achten

  • Annahmezwang: Die Verpflichtung des Versicherers, einen Antrag anzunehmen, gilt nur für die Kfz-Haftpflicht. Unser Tipp: Vor der Kündigung eines Vertrags unbedingt bei einer anderen Gesellschaft einen Antrag stellen und die schriftliche Deckungszusage abwarten!
  • Selbstbeteiligung: Festgelegter Betrag, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat. Unser Tipp: Rechnen Sie verschiedene Varianten beim Selbstbehalt durch. Durch die geschickte Wahl verringern sich die Prämien deutlich. In der Regel ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko die günstigste Kombination.
  • Günstig ist nicht gleich gut: Geringe Beiträge eines Tarifs können auf empfindliche Lücken im Versicherungsschutz hindeuten. Unser Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Tarife und prüfen Sie, ob die für Sie wichtigen Merkmale im Vertrag enthalten sind (z.B. Auslandsschutz, Neupreisentschädigung bei Totalschaden).

Wichtige Leistungsmerkmale: So wechseln Sie richtig

Um bei einem Kfz-Schaden einen umfassenden Schutz zu haben, sollte die Autoversicherung bestimmte Leistungsmerkmale enthalten. Achten Sie vor Vertragsschluss auf folgende Punkte;

  • Ausreichende Deckungssummen: Jeder Tarif muss die gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung vorweisen (7,5 Mio. EUR für Personen-, 1,12 Mio. EUR für Sach- und 50.000 EUR für Vermögensschäden). Gegen einen geringen Aufpreis bieten die meisten Versicherer einen Tarif mit höheren Leistungen. Zu empfehlen ist eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
  • GAP-Deckung: Viele hochwertige Kfz laufen heutzutage über einen Leasingvertrag. Über die GAP-Komponente ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasinggebers versichert. Sie greift z.B. bei Diebstahl oder einem wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Erstattung bei Diebstahl & Totalschaden: Für Neuwagen sollte eine Neuwertentschädigung vereinbart werden. Der Versicherer zahlt bei Diebstahl oder Totalschaden den vollen Neupreis für das Kfz - und nicht den geringeren Wiederbeschaffungswert. In den Tarifen gilt diese Zusatzoption für 12 bis 24 Monate nach Fahrzeugkauf.
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Der Kaskoversicherer kann Leistungen kürzen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. Handynutzung am Steuer oder Überfahren einer roten Ampel). Komfort-Tarife verzichten auf diesen Passus und leisten dennoch in vollem Umfang. Einzige Ausnahme: Unfälle als Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum.
  • Versicherung von Marderbissen: Ein Marderbiss kann zu erheblichen Schäden an Kabeln und Leitungen führen. In der Kaskoversicherung sind derartige Schäden versichert. Fahrzeughalter sollten darauf achten, dass auch Biss anderer Tiere versichert sind. Ebenso sollte die Autoversicherung für Folgeschäden eines Marderbisses aufkommen, denn hier entstehen die höchsten Kosten.
     

Warum lohnt sich der Wechsel der Autoversicherung?

Die Tarife der Kfz-Versicherer ändern sich ständig. Neue Tarife bringen meist bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen. Da bietet sich ein jährlicher Vergleich der Versicherungstarife an. Zudem kommen die Versicherer nicht auf ihre Kunden zu und bieten aktiv einen Wechsel in einen günstigeren Tarif an. Wer nicht selbst aktiv wird, zahlt somit weiter hohe Prämien.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Autoversicherungsrechner mit laufend aktualisierten Tarifen an. Die günstigste Police bietet ein Einsparpotenzial von bis zu 500 Euro im Jahr. Profitieren Sie ebenfalls durch den Wechsel der Autoversicherung. Sparen Sie bei der Versicherung und nicht beim Auto!

Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel

Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung kann in jedem Jahr bis zum 30. November vorgenommen werden. Bis zu diesem Termin muss das Kündigungsschreiben bei der bestehenden Versicherung eingegangen sein. Wenn der Kündigungstermin zum Kfz-Versicherungswechsel auf einen Sonntag fällt, ist der Eingang des Schreibens auch am 1. Dezember ausreichend. Wenn keine Kündigung vorgenommen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Die Kfz-Versicherung bildet insofern eine Ausnahme, als dass die herkömmliche Kündigungsfrist bei Versicherungsverträgen bei drei Monaten liegt. Der Gesetzgeber möchte den Versicherten bei der Autoversicherung die Möglichkeit bieten, möglichst flexibel Verträge kündigen und wechseln zu können.

Auch nach dem Stichtag 30.11. ist der Kfz-Versicherungswechsel möglich. Wenn die Prämien für den Versicherungsvertrag angehoben werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung durch den Versicherer. Da die Prämien für das neue Jahr in der Regel bis Ende November zugestellt werden, besteht auch im Dezember noch eine Wechselmöglichkeit.

Kfz-Versicherungswechsel - Gründe

Als häufigsten Wechselgrund nennen Kunden den günstigeren Beitrag bei einer anderen Versicherung. Vor allem durch die Internet-Tarife von zahlreichen Versicheren sind die Prämien unter Druck geraten. Allerdings sollte man vor dem Kfz-Versicherungswechsel einen Anbietervergleich durchführen. Oftmals unterscheiden sich die Leistungen in wichtigen Punkten.

Auch ein mangelnder Service kann ein Wechselgrund sein. Kunden fordern eine kostenfreie Hotline, die an 365 Tagen im Jahr erreichbar ist. Gerade im Schadensfall zeigt sich die Unterstützung durch eine Autoversicherung. Wie kulant und zügig erfolgt die Schadenregulierung? Gibt es eine Unterstützung bei strittigen Unfallhergängen? Neuester Trend ist eine spezielle App. mit der ein Unfall direkt an die Kfz-Versicherung gemeldet werden kann. Der Clou: Durch Fotos und Sprachaufnahmen entsteht Rechtssicherheit bezüglich des Unfallhergangs.

Wie leistungsstark eine Versicherung ist, zeigt sich oftmals dann, wenn es richtig kracht. Vor allem bei der Neupreisentschädigung oder der Gebrauchtwagenentschädigung im Falle eines Totalschadens trennt sich die Spreu vom Weizen. Fraglich ist stets, bis zu welchem Fahrzeugalter die Entschädigung gewährt wird bzw. wie lange nach Erwerb eines Gebrauchtwagens die Erstattung erfolgt. Somit liegt einer der Gründe für einen Versicherungswechsel in den unterschiedlichen Leistungspaketen.

Neue Kündigungsmöglichkeiten der Autoversicherung

Schon bald könnte der Stichtag 30.11. für den Autoversicherung Wechsel der Vergangenheit angehören. Denn: Die großen Versicherungskonzerne Allianz und Ergo legen nun den Tag des Vertragsabschlusses als jeweiligen Kündigungsstichtag fest. Damit könnte die Wechselsaison entzerrt werden. Allerdings zeigen Erfahrungswerte, dass viele Kunden, individuelle Kündigungstermine häufig vergessen.

Auch die AVETAS; Basler, Barmenia, BBV, Concordia, Öffentliche Braunschweig, Universa, Versicherungskammer Bayern, WWK und Zurich sind dazu übergegangen, ihren Kunden individuelle Kündigungstermien anzubieten.