Brutto-Netto-Rechner
Was bleibt vom Bruttoeinkommen übrig? Mit dem Brutto-Netto-Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettogehalt nach dem Abzug für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen berechnen.
Schritt für Schritt den Nettolohn berechnen
Was bei der Berechnung des Nettogehalts alles berücksichtigt werden muss:
Steuerklasse
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hängen von der Einkommenshöhe und der Steuerklasse ab. Ihrer Lohnsteuerbescheinigung können Sie die aktuelle Steuerklasse entnehmen.
Jahresfreibetrag/Steuerfreibetrag
Steuerpflichtigen stehen verschiedene Freibeträge zu, für die keine Steuern anfallen. Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Einkommen, für das keine Steuern erhoben werden. Zusätzlich mindern der Kinderfreibetrag für beide Eltern sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung das zu versteuernde Einkommen. Zudem können Sie sich einen Freibetrag beim zuständigen Finanzamt eintragen lassen. Dadurch verringert sich die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer und Sie erhalten ein höheres Nettoeinkommen.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Freibeträge kann bis 30.11. eines Jahres gestellt werden. Ob Fahrtkosten zur Arbeit, Betreuungskosten für Kinder oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart - mit dem Freibetrag zahlen Sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer und erhalten ein höheres Nettogehalt. Ohne Freibetrag erhalten Sie die zuviel gezahlten Steuern erst mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung zurück.
Kinder
Für Kinder wird ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Der Freibetrag wird den Eltern grundsätzlich jeweils zur Hälfte (Faktor 0,5) zugestanden. Allerdings kann der Freibetrag auch ganz auf einen Elternteil übertragen werden. Der Kinderfreibetrag kann das zu versteuernde Einkommen senken. Es handelt sich dabei um das steuerliche Existenzminimum für Kinder. Der Kinderfreibetrag kommt zum tragen, wenn der steuerliche Vorteil aus der Anwendung des Freibetrags größer ist als die Zahlungen zum Kindergeld.
Krankenversicherungsbeiträge
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, der derzeit bei 14,6 % liegt. Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil von 7,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beschäftigten tragen neben dem hälftigen Krankenkassenbeitrag noch alleine den evtl. von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag.
Pflegebeitrag
Der gesetzliche Pflegebeitragssatz liegt im Jahr 2018 bei 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose ab der Vollendung des 23. Lebensjahres. Er wird zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Rentenversicherung
Eine Beitragsbemessungsgrenze stellt einen Grenzwert in der Sozialversicherung dar, bis zu dem Beiträge für gesetzliche Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen oberhalb der gültigen Bemessungsgrenzen werden für die Abgaben in der Sozialversicherung nicht mehr herangezogen.
Jahresarbeitentgeltgrenze für freiwillige Krankenversicherung
Die Jahresarbeitsentgelt- oder Versicherungspflichtgrenze ist ein Wert in der Sozialversicherung, der für Arbeitnehmer bedeutsam ist. Liegt das Gehalt oberhalb dieser Einkommensgrenze können Angestellte in das PKV-System eintreten. Beamte, Freiberufler und Selbstständige können jederzeit ohne Einhaltung der Gehaltsgrenze einer privaten Krankenversicherung beitreten.
Wichtige Hinweise zum Gehaltsrechner
Der Brutto-Netto-Rechner liefert keine exakten Werte. Ihre tatsächlich zu zahlenden Lohn- und Einkommensteuer kann von den Wertes des Online-Rechners abweichen. Daher erfolgen alle Berechnungen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei komplexen steuerlichen Sachverhalten ist es daher ratsam, auf die Unterstützung eines Steuerberaters zurückzugreifen. Dieser kann die individuelle steuerliche Situation und die optimale Steuerklassenkombination beurteilen.